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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft und Ausbildung


S__
04.07.2005, 16:48
Hallo!
Ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Ich (22) lebe seit November 2004 mit meinem Freund (24) zusammen in einer Wohnung. Da er schon länger ohne Job ist und ich seit Mai auch arbeitslos geworden bin, zählen wir als Bedarsgemeinschaft. Wir sind erst 1,5 Jahre zusammen. Jeder bezahlt seine Sachen allein. Wir teilen uns nur die Miete.

Wir fangen beide dieses Jahr noch eine Ausbildung an. Er wird nur knapp 300,- € verdienen und ich ungefähr das doppelte. Wir wissen, dass wir zu unseren Lehrlingsvergütungen das ALG II weiter beziehen können.

Mein Freund hat einen Haufen Schulden. Er muss mtl. 150,- € bezahlen. Ich bin nicht bereit, seine Schulden (mit) zu bezahlen. Wenn wir getrennte Wohnungen hätten, würde ich aber auch nicht allein klar kommen, weil ich wahrscheinlich knapp über irgendeiner Grenze verdienen werde.

Ich habe vorhin in diesem Forum gelesen, dass man die "Unterstellung" der eheähnlichen Gemeinschaft anfechten kann. Hätte man dies von Anfang an tun müssen oder kann man das jetzt auch noch?

Ich sehe das wirklich nicht ein, dass ich für seine Schulden aufkommen muss. Ich will doch nicht fast die Hälfte von meinem Geld abgeben.

Was kann ich unternehmen? Soll ich mich doch von ihm trennen?

Bitte um Rat.

Betroffener
04.07.2005, 17:23
:welcome: S

Ich (22) lebe seit November 2004 mit meinem Freund (24) zusammen in einer Wohnung. Da er schon länger ohne Job ist und ich seit Mai auch arbeitslos geworden bin, zählen wir als Bedarsgemeinschaft. Wir sind erst 1,5 Jahre zusammen. Jeder bezahlt seine Sachen allein. Wir teilen uns nur die Miete.
Tja - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wie kam es denn zu der Zusammenfassung in eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Alleinstehenden?
Es hätte doch nur ein weiterer Antrag für Dich alleine ausgefüllt werden müssen und die Miete geteilt werden. Hat das Amt dabei "freundlich" geholfen oder wart Ihr das selber?

Wir fangen beide dieses Jahr noch eine Ausbildung an. Er wird nur knapp 300,- € verdienen und ich ungefähr das doppelte. Wir wissen, dass wir zu unseren Lehrlingsvergütungen das ALG II weiter beziehen können.

Mein Freund hat einen Haufen Schulden. Er muss mtl. 150,- € bezahlen. Ich bin nicht bereit, seine Schulden (mit) zu bezahlen. Wenn wir getrennte Wohnungen hätten, würde ich aber auch nicht allein klar kommen, weil ich wahrscheinlich knapp über irgendeiner Grenze verdienen werde.
Für solche Fälle gäbe es in Verbindung mit BAfög das Wohngeld.
Vielleicht wäre BAföG für Dich das geignetere Förderinstrument ?

Bitte bedenke auch, dass Du möglicherweise auch für die Krankenversicherung von Deinem Freund mit aufkommen müsstest - jetzt oder vielleicht auch erst später, wenn Eure "Zusammenlegung" ergibt, das er keinen ALG II Anspruch hat.

Ich habe vorhin in diesem Forum gelesen, dass man die "Unterstellung" der eheähnlichen Gemeinschaft anfechten kann. Hätte man dies von Anfang an tun müssen oder kann man das jetzt auch noch?

Ich sehe das wirklich nicht ein, dass ich für seine Schulden aufkommen muss. Ich will doch nicht fast die Hälfte von meinem Geld abgeben.

Was kann ich unternehmen? Soll ich mich doch von ihm trennen?
Die Trennung wäre die letzte Konsequenz, wenn das folgende nicht funktioniert.
Vorher gibt es aber sicherlich auch noch einiges mit dem Amt zu klären.

Genau die obige Auffassung solltest Du beim Amt mit der gleichen Vehemenz vertreten.

Zum Beispiel, dass Du/Ihr aus Unwissenheit den Antrag falsch ausgefüllt oder vom Amt dazu angeleitet worden seid und einfach nicht verstanden habt, welche Folgen dass Häkchen bei "eheähnlich" haben kann. Das könnte man unter dem Stichwort: "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" probieren.

Als erstes würde ich versuchen, das nett und freundlich mit dem Amt zu regeln, das ihr jeweils in eine eigene Bedarfsgemeinschaft kommt und in einer reinen Wohngemeinschaft miteinander lebt.

Wenn das nicht funktioniert, bleibt nur der Widerspruch, wenn seit dem Bescheid noch kein Monat vergangen ist. Da Mai schon über einen Monat zurückliegt (also ein Widerspruch auf den Bescheid nicht mehr möglich ist), bleibt nur der freundliche Weg, der auf das Verständnis der Sachbearbeiter abzielt, das Thema ab Mai neu aufzurollen.

Wenn es da mit den Sachbearbeitern nicht weiter geht, abbrechen und das ganze eine oder zwei Ebene(n) höher neu starten.

Hier ein sehr brauchbarer und noch ziemlich frischer Beschluss des Sozialgerichtes Dresden dazu:
KEINE eheähnl. Gemeinschaft, sogar wenn anders angegeben (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=12015)
Ausdrucken und Mitnehmen!

Das ganze ist zwar "unendlich lang", aber mit sehr vielen rügenden Hinweisen zur aktuellen Ämterpraxis der netten Zusammenfassung in eine Bedarfsgemeinschaft als "eheähnlich".

Ansonsten hier noch mal die Erklärung der Begrifflichkeiten:

ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (ca. 600 € zzgl. Miete) liegt.

Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:

Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).

Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:

Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Alles klar?

Viel Erfolg

S__
04.07.2005, 18:45
Hallo!

Vielen Dank schon mal für die netten Ratschläge und Tipps.

Allein zu wissen, dass ich nicht im Unrecht bin und dass es wahrscheinlich vielen ähnlich geht, hilft mir.

Antworten:
- BAFÖG würde ich nicht bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen. Ich möchte aber keine Unterstützung mehr von ihnen. 22 Jahre reichen.

- Bedarfsgemeinschaft mussten wir ankreuzen, weil wir nur die "kurze" Definition kannten und die war zutreffend

- Warum sollte er keinen Anspruch auf ALG II haben? Das habe ich nicht ganz verstanden. (mit der Krankenversicherung usw.)

- Eigentlich habe ich nicht wirklich vor mich wegen Herrn Hartz von meinem Freund zu trennen...

- die meisten Sachbearbeiter sind weder freundlich noch kompetent genug, um so etwas mit sich regeln zu lassen (was nicht heißen soll, daß alle so sind; ich kenne es aber nicht anders)


Herzlichen Dank!!

Betroffener
04.07.2005, 20:12
Hallo!

Vielen Dank schon mal für die netten Ratschläge und Tipps.

Allein zu wissen, dass ich nicht im Unrecht bin und dass es wahrscheinlich vielen ähnlich geht, hilft mir.
Recht oder Unrecht hin oder her - es ist einfache eine Anmassung ohnegleichen zwei junge Menschen, die noch in der Ausbildung stecken, in eine Bedarfsgemeinschaft zu stopfen, nur weil sie zusammen in einer Wohnung leben.

Antworten:
- BAFÖG würde ich nicht bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen. Ich möchte aber keine Unterstützung mehr von ihnen. 22 Jahre reichen.
Das ist nur Deine persönliche Auffasung. Der Gesetzgeber sieht das anders. Das könnte auch bei ALG II zutreffen. Die Eltern sind auf jeden Fall noch unterhaltspflichtig, wenn die Ausbildung noch nicht beendet ist - und auch danach, aber zum Glück nur in geringerem Umfang.

- Bedarfsgemeinschaft mussten wir ankreuzen, weil wir nur die "kurze" Definition kannten und die war zutreffend
Das kommt davon, wenn man sich nicht informiert.

- Warum sollte er keinen Anspruch auf ALG II haben? Das habe ich nicht ganz verstanden. (mit der Krankenversicherung usw.)

- Eigentlich habe ich nicht wirklich vor mich wegen Herrn Hartz von meinem Freund zu trennen...
Kleines Beispiel (Zahlenwerte West):
Der Regelsatz für Einzelpersonen ist 345 €.
Der Regelsatz für (Ehe)Paare ist 2x 345 = 690 abzgl. 10% = 622 €.
Dieser Regelsatz wird auch Paaren bei der Bedarfsgemeinschaft übergeholfen.

Verdient jetzt einer der beiden mehr als diese 622 € (was ja nicht unbedingt eine Kunst ist) - sagen wir mal 700 €, bekommt der andere kein ALG II mehr.
Damit ist er dann von Amts wegen nicht mehr in der Sozialversicherung, sondern muss sich bezüglich Krankenkasse und Pflegeversicherung selber privat versicheren - was so um die 280 € monatlich kostet.
(bei Verheirateten würde hier die Familienversicherung greifen, was aber bei Paaren nicht geht - bei der KV + PV + RV funktioniert die Trennung).
Die Kosten der Krankenversicherung muss dann der arbeitende Partner auch noch aufbringen. Dann müsstet ihr von 420 € monatlich leben. Dann noch die Schulden abgezogen, bleiben Euch nur noch 270 € übrig.
Jetzt verstanden?
Du kannst die auch mal den Leidesnweg von "Biberzahn" anschauen.
HIER KLICKEN (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=6436#6436)
Der ist genau das passiert - nur waren es da keine Schulden, sondern der Unterhalt für ein Kind, was nicht angerechnet wurde.

- die meisten Sachbearbeiter sind weder freundlich noch kompetent genug, um so etwas mit sich regeln zu lassen (was nicht heißen soll, daß alle so sind; ich kenne es aber nicht anders)
Das freundliche ist meist nur professionelle Sachlichkeit, die einen nicht täuschen darf. Vielfach geht es einfach nur darum, pro Antragsteller möglichst viel zu verweigern, damit die Kommune Geld einspart.

Hier bei setzen viele Kommunen offensichtlich darauf, das zwar einige Widerspruch einlegen werden (den man dann ablehnen oder anders bescheiden kann) aber nur ganz, ganz wenige wirklich den Gang zum Sozialgericht antreten werden.

Ich möchte niemandem etwas unterstellen: Es gibt viele nette und sehr bemühte Sachbearbeiter (die wirklich helfen wollen und teilweise nicht dürfen), es gibt darunter (wie überall im Leben) auch Kotzbrocken und es gibt viele, die einfach nur ihren Job machen und sonst nichts.

Über allem steht aber auch deren Arbeitgeber (die BA, die Kommune und/oder ARGE) mit vielfach ganz eigenen Zielvorgaben, die oft diametral zu dem Anliegen der Antragsteller sind. Insbesondere die Kommunen sind heftig bemüht, zu sparen, wo es nur geht - wobei oft auch kleine und größere Tricks eingesetzt werden und auch die Uninformiertheit und Trägheit der grossen Masse der Antragsteller mit einerechnet ist.

Insbesondere bei den Kosten der Unterkunft bleiben die Kommunen auf rund 80% der Kosten einfach sitzen und bekommen diese nicht erstattet vom Bund.

Schneida
04.07.2005, 23:51
Ausbildung und Alg II

Was mich wundert ist, dass Alg II zum Tragen komt. Wenn es um Ausbildugn geht, greift normalerweise die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Alg II soll nämlich ausdrücklich nicht als Ersatzleistung für Ausbildungsförderung dienen, auch nicht für BaFöG.

Ich würde da noch mal sehr genau nachhaken.

Grüße

E.Schneider

Betroffener
05.07.2005, 01:37
E.Schneider,

S_ hatte geschrieben:

- BAFÖG würde ich nicht bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen. Ich möchte aber keine Unterstützung mehr von ihnen. 22 Jahre reichen.
Jetzt mal unabhängig davon, dass auch bei ALG II bei in der Ausbildung befindlichen die elterliche Unterhaltspflicht herangezogen werden kann, sehe ich hier den entscheidenden Zusammenhang (jedenfalls sofern diese Fördermöglichkeit überhaupt bekannt war/ist):

O-Ton Arbeitsagentur (keine Zeile über die Höhe gefunden)
Ausbildung
Finanzielle Leistungen
Eine berufliche Ausbildung kann von der Agentur für Arbeit durch allgemeine oder besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden. Hier ein Überblick:

Allgemeine Leistungen
Bei der betrieblichen Berufsausbildung sind folgende Leistungen möglich:

Berufsausbildungsbeihilfe: Die Höhe orientiert sich am Bedarf für den Lebensunterhalt. Dieser ist abhängig von der Unterbringung während der Ausbildung. Auf den Gesamtbedarf wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung eigenes Einkommen, das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Behinderte Auszubildende können Berufsausbildungsbeihilfe auch dann erhalten, wenn sie bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen.
Fahrkosten/Entfernungspauschale: Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule (Pendelfahrkosten werden nur bis höchstens 476,- Euro monatlich berücksichtigt) sowie An- und Abreise und zwei Heimfahrten monatlich, wenn auswärtige Unterbringung erforderlich ist.
Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung: Wohnen und Verpflegung.
Kraftfahrzeughilfen, wenn sie notwendig sind, um die Ausbildungsorte zu erreichen: Zuschüsse für Beschaffung, behinderungsbedingte Zusatzausstattung, Erwerb der Fahrerlaubnis oder in Härtefällen für Beförderungsdienste.
Unterstützung durch vorbereitende Bildungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Hilfen bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle, zum Beispiel durch Bewerbungstraining. Bewerbungskosten können bis maximal 260 Euro pro Jahr erstattet werden.

Die Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung stattfinden, wenn sich trotz umfassender Bemühungen keine Ausbildungsstelle in einem Betrieb finden lässt. Der Betrieb oder die Einrichtung können Ausbildungszuschüsse erhalten. Bei Bedarf auch Leistungen für die behinderungsgerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes, zum Beispiel durch technische Hilfen.

Biberzahn
05.07.2005, 08:39
Hallo S_,

ich kann Dir nur raten, geh dagegen an. Du hast nicht ganz unrecht mit der Aussage das die meisten Sachbearbeiter nicht kompetent sind, aber es gibt auch wirklich nette und verständnisvolle unter Ihnen. Leider kommen die erst zum Vorschein wenn man dem lieben Amt droht und richtig ein Fass aufmacht.
Wie Betroffener schon angemerkt hat, hab ich so einen Nervenkrieg hinter mir. Das ganze hat sich über 5 Monate hingezogen. Ich habe viele Sachbearbeiter kennengelernt, um nicht zu sagen ich bin einmal Mitarbeitertechnisch durch die Leistungsabteilung gereicht wurden. Und jedem durfte ich wieder meine Geschichte erzählen.
Ich habe auch mehr als einmal darüber nachgedacht mir eine eigene Wohnung zu nehmen, glaub mir. Aber ich gehöre auch zu den Menschen die sich nicht alles gefallen lassen. Und nur weil einem, wie sich ja so langsam herausstellt sehr korrupten Herrn Hartz, so ein Schwachsinn einfällt, lass ich mir nicht die Beziehung kaputtmachen.
Es waren lange harte 5 Monate die unsere Beziehung auf eine harte Probe gestellt haben, aber wir sind immer noch zusammen und das soll auch so bleiben :wink:
Geh zum Amt, sag denen das du mit dem Leiter sprechen möchtest und lass dich nicht abwimmeln. Die haben dort einen Fragebogen den du ausfüllen musst. Der beinhaltet Fragen wie "Kaufen sie zusammen ein?" "Ich kauf mein Kram, er seinen. Ich bezahl meins, er seins." :wink: Es kommt mit Sicherheit auch die Frage wovon du denn die letzte Zeit gelebt hast, da du ja kein Geld hattest. Ich habe ihnen wahrheitsgemäss gesagt das ich mir Geld leihen musste von meinen Eltern und Freunden und das die das auch langsam gern mal wiederhätten...usw.
Es ist kein leichter Weg, aber mit ein bisschen Hartnäckigkeit wirst du dein Ziel erreichen.
Ich wünsch Dir bzw. Euch dabei ganz viel Glück und gute Nerven.

Gruß
Biberzahn

S__
05.07.2005, 10:27
Ist man in der Ausbildung nicht familienversichert?

Als ich noch studiert habe, habe ich auch kein BAFÖG bekommen. Da meine Eltern mich Jahre lang unterstützt haben, habe ich mein Studium abgebrochen. Ich möchte nicht mehr von meinen Eltern abhängig sein.

In der Ausbildung kann man, glaube ich, auch gar kein BAFÖG beantragen, sondern nur BAB.

Beim Arbeitsamt sagte man uns aber mal, dass mit unserem ALG II alles so weiter läuft wie bisher, nur das wir dann mehr Einkommen haben. (unser Lehrlingsgeld)
Dann wurde aber wieder gesagt, dass wir doch BAB beantragen können.

Ich sehe da auch nicht durch. Jeder erzählt was anderes. Die Berufsberatung schickt uns zum Arbeitsamt und das Arbeitsamt schickt uns zur Berufsberatung- komisch, oder?

Eigentlich habe ich keinen Nerv dafür gegen den Punkt "eheähnliche Gemeinschaft" anzugehen. Schon allein aus Angst eine Zeit lang gar kein Geld zu bekommen. So wie es schon mal der Fall war.

Das Arbeitsamt kann den armen kleinen und unwissenden Bürger doch total verarschen. Die legen sich alles so hin, wie sie das brauchen.

StephanK
05.07.2005, 14:44
Als ich noch studiert habe, habe ich auch kein BAFÖG bekommen. Da meine Eltern mich Jahre lang unterstützt haben, habe ich mein Studium abgebrochen. Ich möchte nicht mehr von meinen Eltern abhängig sein.o.k., das ist Deine Entscheidung. Aber Du kommst nicht um die Gesetze herum, und die sind nun mal so gestrickt, dass Unterhaltsansprüche gegen die Eltern prinzipiell vorgehen. Trotzdem wird es Dir abgenommen, selbst mit Deinen Eltern zu reden, wenn Du Dich lieber mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur auseinandersetzt.

Ist man in der Ausbildung nicht familienversichert?Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind: ja, bis zum 25. Geburtstag.

In der Ausbildung kann man, glaube ich, auch gar kein BAFÖG beantragen, sondern nur BAB.Das stimmt - und doch wieder nicht. Das ist so ein Punkt, bei dem das Nebeneinander von SGB II und SGB III vom Gesetzgeber nicht besonders gut geregelt wurde. Die Vorschriften zur BAB sind noch weitgehend die alten aus den vor-Hartz IV-Zeiten. Anscheinend hat man, als das sogenannte Hartz-IV-Gesetz gestrickt wurde, nicht recht bedacht, dass nach Inkrafttreten des SGB II die Regeln zur BAB weitgehend leer laufen, weil viele Azubis eben nicht sofort von der Schulbank in die Berufsausbildung kommen, sondern erst später und dann nicht mehr bei den Eltern wohnen (wollen).

Beim Arbeitsamt sagte man uns aber mal, dass mit unserem ALG II alles so weiter läuft wie bisher, nur das wir dann mehr Einkommen haben. (unser Lehrlingsgeld)
Dann wurde aber wieder gesagt, dass wir doch BAB beantragen können.
Ich sehe da auch nicht durch. Jeder erzählt was anderes. Die Berufsberatung schickt uns zum Arbeitsamt und das Arbeitsamt schickt uns zur Berufsberatung- komisch, oder?.
Das ganze ist so kompliziert, weil es dabei um den Schnittpunkt gleich von DREI Gesetzen geht: BAföG, SGB II und SGB III. Also der Reihe nach:
Der Gesetzgeber stellt es sich als Normalfall so vor, dass Azubis keinen Anspruch auf ALG II haben, sondern dass deren Bedarf über die vom Elterneinkommen abhängige und im SGB III geregelte BAB gedeckt wird.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wer nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnt, ist dennoch ALG II-berechtigt. Das folgt aus § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II und § 64 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Wenn Deine Amts-Mitarbeiter diese Bestimmungen nicht kennen sollten, weise sie eben mal darauf hin. Notfalls müssen die eben auch mal von ihrer Kundschaft lernen... ;-) Ist aber jedenfalls bei Euch ein klarer Fall, dass es um ALG II und nicht um BAB geht.Eigentlich habe ich keinen Nerv dafür gegen den Punkt "eheähnliche Gemeinschaft" anzugehen. Schon allein aus Angst eine Zeit lang gar kein Geld zu bekommen. So wie es schon mal der Fall war.Dir wird - Nerv hin, Nerv her - nichts anderes übrig bleiben, wenn Du nicht auf dem Trockenen sitzen willst. Allerdings kann es natürlich sein, dass der Bescheid schon älter als einen Monat ist, und dann wird es recht schwierig, nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch dagegen anzugehen. Schau Dich hier im Forum um: Du findest viele Hinweise, wie Du dagegen vorgehen kannst, wenn man fälschlicherweise als Bedarfsgemeinschaft behandelt wird.

S__
05.07.2005, 15:11
Halllo StephanK,

vielen Dank.

Die Frist ist schon länger abgelaufen. Ich habe dieses Forum erst gestern gefunden. Ich wusste also vorher nicht, dass es auch andere Möglichkeiten der Form des Zusammenlebens gibt. Bin doch kein Jurist oder so.

Also werde ich wohl nicht mehr viel machen können. Oder kann mein Freund einen Änderungsantrag stellen und ich auch einen eigenen Antrag ausfüllen, in denen wir eine Wohn- oder Zweckgemeinschaft eintragen? Wenn diese abgelehnt werden, kann ich ja Widerspruch einlegen, oder?

Ich habe bei diesem ganzen Gegenangehen nur Angst, dass wir wieder ohne Geld da stehen oder dass wir wegen Falschberechnung viel Geld zurück zahlen müssen. Hat es bei uns alles schon gegeben...

StephanK
05.07.2005, 15:46
Die Frist ist schon länger abgelaufen. Ich habe dieses Forum erst gestern gefunden. Ich wusste also vorher nicht, dass es auch andere Möglichkeiten der Form des Zusammenlebens gibt. Bin doch kein Jurist oder so.
Tja, wenigstens ein bisschen Jurist muss man leider werden, wenn man mit der Sozialbürokratie leben muss... ;-) Aber Du bist ja gerade auf dem besten Weg dazu.

Also werde ich wohl nicht mehr viel machen können. Oder kann mein Freund einen Änderungsantrag stellen (...)
Nee, für die aktuelle Bewilligungsperiode ist da jetzt leider der Deckel drauf, weil Ihr nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hattet. Das Ganze noch mal aufrollen geht nur, wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen was geändert hat. Nur zu sagen: ich bin inzwischen schlauer geworden zählt leider nicht.
Der einzige Weg, jetzt schnell etwas zu bewegen wäre der, dass Du sagst: ich melde eine Veränderung, da gibt's nämlich gar keine eheähnliche Gemeinschaft, und Dein Freund einen kompletten Neuantrag als Einzelperson stellt. Das könntet Ihr natürlich versuchen. Ob dieser Aufwand sich lohnt, hängt davon ab, wie lange die aktuelle Bewilligungsperiode läuft. Wenn sie sowieso in zwei Monaten vorbei ist und dann Verlängerungs-/Neuanträge anstehen, lohnt der Aufwand sich wahrscheinlich nicht.
Ich habe bei diesem ganzen Gegenangehen nur Angst, dass wir wieder ohne Geld da stehen oder dass wir wegen Falschberechnung viel Geld zurück zahlen müssen. Hat es bei uns alles schon gegeben...Kann ich verstehen - ohne Netz und doppelten Boden bin ich beim Springen auch nicht gerade mutig. Auf eine gewisse Auseinandersetzung mit dem ALG II-Träger werdet Ihr Euch aber voraussichtlich auch dann einstellen müssen, wenn Ihr in der nächsten Bewilligungsperiode getrennte Anträge stellt - leider!

S__
05.07.2005, 16:00
Wir müssen unsere Ausbildungsplätze doch sowieso noch angeben. In diesem Zusammenhang würde es doch aber gehen!?

Ich glaube mein Freund muss sich doch noch eine andere Wohnung suchen. Toll, Herr Hartz! Danke!

StephanK
05.07.2005, 16:22
Wir müssen unsere Ausbildungsplätze doch sowieso noch angeben. In diesem Zusammenhang würde es doch aber gehen!?
Klar, dann steht eh' eine größere Veränderung an. Aber das ist halt erst im Herbst, wie Du geschrieben hast. Wenn Eure derzeitige ALG II-Bewilligung so lange läuft, hilft für die Zwischenzeit nur eine Trennung, zumindest soweit es den kritischen Punkt (pseudo-)"eheähnliche Gemeinschaft" angeht.

Biberzahn
05.07.2005, 17:29
Hallo S_,

wer das eine will, muss das andere auch in Kauf nehmen. Es kostet nunmal Zeit und Energie wenn man etwas erreichen will. Auf einer Seite jammerst du das Ihr kein oder wenig Geld habt, ab den Schritt das zu ändern willst Du nicht gehen. Von nix kommt nix. Mich hat diese ganze Situation auch sehr viel Kraft und Nerven gekostet, aber ich hab es durchgezogen. Also, auf auf und zum Amt maschieren. Jeder für sich.

Ich drück die Daumen.

Gruß
Biberzahn

S__
05.07.2005, 18:31
Danke an alle, die mir Tipps gegeben haben. Ihr habt mir sehr geholfen. Ist wirklich nett!

Vielen, vielen Dank!!!! :D

S__
08.07.2005, 13:29
Bin gerade am verzweilfeln. :cry: Beim Arbeitsamt gibt´s keine freien Termine und ans Telefon geht komischerweise nie jemand.

Hab aber erfahren, dass ich BAB beantragen muss und mein Freund Hartz IV bekommt, weil es nicht seine erste Lehre ist.

BAB werde ich wohl nicht bekommen, weil die Eltern zu viel verdienen. Trotzdem wird mein Geld bei meinem Freund angerechnet. Am Ende bezahlen meine Eltern seine Schulden, toll!

Betroffener
08.07.2005, 16:39
Das mit der "Nichterreichbarkeit" kenne ich auch von hier - hat sich aber inzwischen gebessert.

Wie auch immer - ihr müsst aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Und das geht sehr wahrscheinlich nicht auf der Sachbearbeiterebene, sondern nur eine Etage höher.

Telefon-/Fax-Nummern findest Du ggf. auch unter Kreisververwaltung Soziales im Internet oder im Telefonbuch zu Eurem Ort/Kreis.
Dann hast Du erstmal jemanden, den DU nach Rufnummern löchern kannst.