feddie
19.06.2008, 16:26
ich habe vor einiger zeit eine kur beantragt (bei der krankenkasse, nicht bei der rentenversicherung), die auch genehmigt ist, aber noch keinen termin dafür bekommen.
nun möchte ich mich arbeitslos melden. habe kinder, hatte erziehungsurlaub, danach meine damalige stelle gekündigt und seit einiger zeit nur hausfrau. nun möchte ich gerne wieder einsteigen in den beruf und mich zunächst einmal arbeitslos melden, v.a. um vll eine fortbildungsmöglichkeit zu haben nach der pause.
kinderbetreuung, mobilität usw ist alles geklärt. einzig die schon länger beantragte kur macht mir kopfzerbrechen. kann ich mich trotzdem arbeitslos melden und muss das dann nur für die zeit der kur unterbrechen? oder gibt es dann probleme? geht die meldung überhaupt nicht bzw ist es besser, wenn ich warte, bis ich aus der kur zurück bin ... ?
hatte damals zunächst bei der rentenversicherung die kur beantragt, weil ich aber derzeit hausfrau bin ist die nicht zuständig und hat es an die krankenkasse weitergeleitet. die hat es dann genehmigt. möchte aber die genehmigung der kur keinesfalls gefährden im nachhinein ...
wie schaut da die rechtliche situation aus ... ? kann mir einer von euch da vll weiterhelfen.... ?
nun möchte ich mich arbeitslos melden. habe kinder, hatte erziehungsurlaub, danach meine damalige stelle gekündigt und seit einiger zeit nur hausfrau. nun möchte ich gerne wieder einsteigen in den beruf und mich zunächst einmal arbeitslos melden, v.a. um vll eine fortbildungsmöglichkeit zu haben nach der pause.
kinderbetreuung, mobilität usw ist alles geklärt. einzig die schon länger beantragte kur macht mir kopfzerbrechen. kann ich mich trotzdem arbeitslos melden und muss das dann nur für die zeit der kur unterbrechen? oder gibt es dann probleme? geht die meldung überhaupt nicht bzw ist es besser, wenn ich warte, bis ich aus der kur zurück bin ... ?
hatte damals zunächst bei der rentenversicherung die kur beantragt, weil ich aber derzeit hausfrau bin ist die nicht zuständig und hat es an die krankenkasse weitergeleitet. die hat es dann genehmigt. möchte aber die genehmigung der kur keinesfalls gefährden im nachhinein ...
wie schaut da die rechtliche situation aus ... ? kann mir einer von euch da vll weiterhelfen.... ?