Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungsdauer bei Sperrzeit
minelein
05.08.2006, 17:06
Hallo,
da habe ich gleich noch eine Frage:
Eine Arbeitnehmerin wird zum 01.04.2006 arbeitslos. Es wird eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Gemäß Bescheid endet die Sperrzeit am 23.06.2006. Die Bezugszeit für das ALG I wird im Bescheid vom 24.06.2006 bis 23.03.2007 angegeben.
Soweit ich weiß, wird das ALG I doch für ein Jahr gezahlt ?? Demnach müsste die Zahlung ab 24.06.2006 bis 31.03.2007 laufen - oder nicht ? Wo ist denn die eine Woche geblieben ?
Für eine kurze Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
minelein
Die Ägypter
05.08.2006, 17:10
Verspätete Arbeitssuchend-Meldung?
minelein
05.08.2006, 17:16
Nein, wurde bereits im Dez. 2005 gemeldet.
Die Ägypter
05.08.2006, 17:18
Nein, wurde bereits im Dez. 2005 gemeldet.
Im Dezember wurde gemeldet, das ein Aufhebungsvertrag wegen erkrankten Kindes unterschrieben wird?
Sorry - aber so blicke ich da nicht durch - vielleicht Abzug alter Anspruch =????
minelein
05.08.2006, 17:22
Nein, der Aufhebungsvertrag wurde im Dezember unterschrieben mit Wirkung zum 31.03. (Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal). Die Arbeitssuchend-Meldung erfolgte 1 Tag später.
Kann es evtl. etwas mit der Kürzung um 1/4 zu tun haben ? Da weicht die Berechnung ja etwas ab.... ich habe leider nicht so richtig verstanden, inwiefern.
minelein
Vielleicht hilft dieser Thread weiter?
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=83727
Die Ägypter
05.08.2006, 17:30
Nein, der Aufhebungsvertrag wurde im Dezember unterschrieben mit Wirkung zum 31.03. (Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal). Die Arbeitssuchend-Meldung erfolgte 1 Tag später.
ja - jetzt frage ich mich allerdings im Zusammenhang mit deinem anderen Thread hier - wie du dann 3 Monate mit dem erkrankten Kind überbrückt hast, wenn das der Grund für die Auflösung war und wegen der Kürzung/Sperre auch geklagt wird deinerseits.
@effge - es geht der Fragestellerin wohl nur um die eine Woche, nicht um den Gesamtzeitrahmen =?
minelein
05.08.2006, 17:34
Es handelt sich um eine psychische Erkrankung und eine neurophysiologische Entwicklungsverzögerung. Die 3 Monate habe ich im Wesentlichen mit einem Kindermädchen überbrückt. Außerdem haben mein Mann und ich hin und wieder Urlaub genommen, wenn es mal wieder "kritisch" wurde. Aber es war für uns alle eine harte Zeit, aus der ich diese Autobahn nur im Tiefflug kenne - wegen der dauernden Arzt- und Therapietermine. Und das geht natürlich nur für einen sehr begrenzten Zeitraum.
minelein
Die Ägypter
05.08.2006, 18:31
Verstehe...
In Hinsicht Klage wird aber genau diese Überbrückungsmethode hinterfragt werden.
Auflösungsvertrag = gab es eine Abfindung oder ähnliches?
Warum hat der AG nicht kündigen wollen = das würde jetzt einiges vereinfachen.... =?!
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