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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Altersrente aus Erwerbstätigkeit


Hartz IV-Gegner
04.07.2005, 18:57
Hallo, ich würde gerne etwas in Erfahrung bringen...

...bei meinen Eltern ist vor kurzem die reinste Katastrophe ausgebrochen!

Meine Mutter (64) bezieht Altersrente aus Erwerbstätigkeit; mein Vater (51) Alg II seit 01.01.05. Bisher konnten sie einigermaßen davon leben (viele verstehen bestimmt, was man unter 'einigermaßen' verstehen kann).

Jetzt kommt's: Aus heiterem Himmel erging nun einer neuer Bescheid der ARGE (NRW), der besagt, dass sie seit 01.01.05 zuviel Alg II bezogen hätten inkl. Rückforderung etc...

Ich habe den Bescheid gesehen und kann nicht glauben, was ich gesehen habe....Fakt ist: Die Altersrente meiner Mutter (und ich möchte betonen: Altersrente aus Erwerbstätigkeit!) wurde voll angerechnet. Im Gegenzug ist Sie in dem Bescheid komplett "durchgenullt"! Ihr steht kein Freibetrag zu (0,00 €), ihr steht keine Sicherung zum Lebensunterhalt zu (0,00 €) und so geht es die ganze Zeit weiter....0,00 €, 0,00 €, 0,00 € etc. für egal was. Aber die Rente, die wird zu 100% angerechnet und zwar bei meinem Vater unter sonstigen Einkünften!!!

Laut der Berechnung aus dem Bescheid bleiben den beiden jetzt eine "Sicherung zum Lebensunterhalt" von insgesamt 42,00 €.

Meine Frage ist jetzt...ist es rechtens, dass die Rente meiner Mutter voll angerechnet wird? Und dass sie zusätzlich keinerlei Ansprüche auf Freibeträge, Sicherung zum Lebenseinkommen hat etc.? Wie wird die Altersrente aus Erwerbstätigkeit bei Alg II berücksichtigt?

Bin für jede Hilfe dankbar!!!

StephanK
04.07.2005, 21:33
Hallo,
die Altersrente wird in der Tat voll angerechnet. Das mag merkwürdig und ungerecht erscheinen, ist aber Folge der Orientierung am Bedarf: Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden alle Einnahmen angerechnet. Würde sie noch arbeiten, würde das Erwerbseinkommen angerechnet - und so eben die Rentenzahlung.
Darüber, ob die Berechnung im konkreten Fall stimmt, kann ich natürlich nichts sagen. Jedenfalls sind von diesem Einkommen aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, die sie bezahlen muss.

Betroffener
04.07.2005, 21:51
:welcome: Hartz IV-Gegner,

diese Katastrophe ist auch schon über Millionen zusammenlebende Paare und Eheleute hereingekommen, wo bei einem noch ein nennenswertes Arbeitseinkommen besteht.

Sind Deine Eltern (miteinander) verheiratet oder leben die Beiden nur als Paar zusammen? In letzterem Fall gäbe es noch einige Chancen.

Auch Renten werden angerechnet - es sei denn es handelt sich um eine Grundrente nach dem Bundesversorungsgesetz - was ich bei Altersrente aus Erwerbstätigkeit nicht annehme.

Auf jeden Fall müssen aber die üblichen Freibeträge vorher abgezogen werden (und wohl auch die Beiträge zur Krankenversicherung Deiner Mutter). Dein Vater müsste sich dann über die Familienversicherung bei Deiner Mutter einklinken).

Wie es dazu kam, das das nicht gleich von Anfang an angerechnet wurde, ist nun wieder ein anderes Thema - und ob man das Deinen Eltern überhaupt rückwirkend anlasten kann (sofern sie keine falschen Angaben gemacht habe - wovon ich nicht ausgehe).

Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sind 622 € (West) zzgl. eventueller Mehrbedarfe (zzgl. Kosten der Unterkunft.)
Alles was über dem Bedarf liegt, wird angerechnet.

Ggf. wäre auch zu prüfen, ob Deine Eltern Wohngeld beantragen könnten - was ein Rechenexempel wäre - anstelle des ALG II + Kosten der Unterkunft bei Deinem Vater.

Anrechnung von Einkommen
Die individuelle Höhe Ihres Arbeitslosengeldes II hängt davon ab, ob Sie hilfebedürftig sind und somit Ihren Lebensunterhalt und den der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft und eigenen Mitteln decken können.
Um dies festzustellen, werden nicht nur Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt, sondern auch die aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie z.B.:

* Einnahmen aus Arbeit
* Lohnnachzahlungen
* Weihnachts- und Urlaubsgeld
* Arbeitslosengeld oder Krankengeld
* Steuererstattungen
* Unterhaltsleistungen
* Kindergeld
* Kapital- und Zinserträge
* Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
* Eigenheimzulage
* Lottogewinne

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden folgende Einnahmen nicht berücksichtigt

* Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
* Erziehungsgeld
* Zweckbestimmte Einnahmen und Leistungen der Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten für Behinderte, Leistungen der Pflegeversicherung, Blindengeld)
* Mehraufwandsentschädigungen für Zusatzjobs.


Ich wünsche viel Erfolg.

Hartz IV-Gegner
04.07.2005, 22:35
@ Stephan K

Die Beiträge wurden ihr tatsächlich nicht gelassen. Das Widerspruchsverfahren läuft auch schon... danke für deine Antwort.


@ Betroffener

Sie sind verheiratet. Das nur diejenigen (auf die Rente bezogen!), die die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten davon verschont bleiben, ist doch nicht wirklich gerechtfertigt, oder? Da geht ein Mensch sein ganzes Leben 'mit dem Kopf unter'm Arm' arbeiten und wird letzten Endes so (mit-)bestraft. Aber in jedem Fall scheint hier eine fehlerhafte Berechnung vorzuliegen. Das wäre wirklich undenkbar, dass dieser Bescheid so seine Richtigkeit hat! In jedem Fall bedanke ich mich auch bei dir für deine Antwort.