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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hamburger Modell - kein Arbeitslosengeld?


hilde44
20.06.2008, 18:43
Hallo, ich bin neu hier und habe ein riesiges Problem und weiß nicht an wen ich mich wenden soll.

Ich bin von meiner Krankenkasse ausgesteuert worden.
Ich arbeite im Hamburger Modell (seit heute 6 Std.) täglich.
Ich habe einen Arbeitgeber und bin ungekündigt tätig.
Die Aussteuerung der Krankenkasse wurde mir rechtzeitig mitgeteilt.
Ich habe mich an das Arbeitsamt (auf Anraten der Krankenkassenmitarbeiterin)
gewandt wegen Kostenübernahme der Aussteuerung bis ich wieder Vollzeit arbeiten kann.
Heute bekam ich den Bescheid, dass mein "Antrag auf Arbeitslosengeld" abgelehnt wurde.
Begründung: Dass ich nur Anspruch auf Leistungen habe, wenn ich arbeitslos bin..... Da ich jedoch im Hamburger Modell arbeite und einen Arbeitgeber habe, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und habe keinen Leistungsanspruch....

So, ich habe doch aber kein Arbeitslosengeld beantragt, sondern die Kostenübernahme der Aussteuerung. Ist das das Gleiche?

Das Schreiben der Bundesagentur für Arbeit enthält auch Formfehler, so wurden die Zeiten des Hamburger Modells seitens der Agentur falsch berechnet etc etc.

Was ratet Ihr mir? Ich kann doch ohne Geld nicht leben, mein Arzt erlaubt mir aber nicht, jetzt schon wieder Vollzeit zu arbeiten.

Danke.

fragi
20.06.2008, 18:47
Hallo hilde44,

ich persönlich halte den Bescheid der BA für formfalsch.

Einerseits ist es so, dass wenn du ausgesteuert bist, dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung stehst, sondern die fehlende verfügbarkeit bis zur Amtsärztlichen Untersuchung durch §125 SGB III ausgeglichen wird, andererseits meine ich dass es so ist, dass du eine Einarbeitung wenigstens während der Lohnfortzahlung im ALG durchführen könntest.
Soweit jedenfalls meine Meinung dazu, die dich in den WIderspruch führen würde...

Wäre aber selbst mal zu weiteren Meinungen dazu gespannt!

Seebarsch
22.06.2008, 18:00
Hi zusammen,
mit der stufenweise Eingliederung nach Aussteuerung ist es so wie mit allen Beschäftigungen.
Erreicht die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden liegt Arbeitslosigkeit nicht mehr vor!
Das hat mit dem § 125 SGB III nichts zu tun, da dieser nur einen Punkt der Arbeitslosigkeit, die Verfügbarkeit fiktiv herstellt.
Es ist ja schon interessant, dass die Krankenkassen erst nach der Aussteuerung mit Maßnahmen beginnen!
Zudem sollte der Arbeitgeber während der Eingliederung auch den Lohn zahlen!!
:wut:

Pelle
08.10.2008, 18:22
Hallo erstmal! Bin auch "leider" ganz neu hier !!! Habe hier das gleiche Problem wie Hilde ! Bin von der Krankenkasse ausgesteuert und wollte für den September ALG1 beantragen. Was mir aber keiner beim Arbeitsamt gesagt hatte, das ich nur max. 15 Std. pro Woche arbeiten darf. War aber nach Hamburger Modell 6 Std. tägl. arbeiten. Nun will das Arbeitsamt aus diesem Grund auch nicht zahlen. Kann doch eigentlich nur widerspruch einlegen, oder ?

Seebarsch
08.10.2008, 20:20
Hallo zusammen,
es ist leider so, dass ja gerade die Einarbeitung nach dem Hamburger Modell aussagt, dass wieder Arbeitsfähigkeit,wenn auch eingeschränkt, vorliegt!
Da gelten dann die allgemeinen Verfügbarkeitsregeln! Danach entfällt die Arbeitslosigkeit wenn 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird!
:confused:

Pelle
10.10.2008, 07:08
Für mich heißt das als Schlußfolgerung also?

Kein Krankengeld mehr, da ausgesteuert ! Kein ALG 1 (zuviel gearbeitet) ? Kein ALG 2 (Antragsstellung zu spät, rückwirkend zahlen die ja nicht) ? Kein Gehalt (Mein Chef zahlt nicht für Wiedereingliederung). Wo bekomme ich nun mein Geld ? Habe doch gearbeitet, Fahrtkosten gehabt usw. !!!