Nightwing
04.07.2005, 18:59
Hallo
Also kurze Schilderung des Falles
Habe 3 Monate lang nur 191 € vom Arbeitsamt bezogen + 175,85 € für die Miete. Hab nun das Geld für die Miete zum Leben genommen. Dieses für 2 Monate. Nun habe ich beim Soziamt Mietschuldenübernahme beantragt.
Der Grund des ganzen ist , das ich seid 3 Monaten kein Kindergeld bekommen , da sich die Landeskasse ziemlich viel Zeit lässt.
Nun erwarte ich eine Nachzahlung des Geldes , die nette Dame im Soziamt sagte mir nun , das sie das Kindergeld dann gleich einbehalten.
Aber warum , denn ich habe vom Amt nur 191 € bekommen , somit wurde meine Regelsatz von 345 € nicht geleistet. Das Amt war über das ausbleiben des Kindergeldes informiert , hat sich aber diesbezüglich nicht geäussert.
Nun die Frage , darf das Amt das Kindergeld einbehalten?
Also kurze Schilderung des Falles
Habe 3 Monate lang nur 191 € vom Arbeitsamt bezogen + 175,85 € für die Miete. Hab nun das Geld für die Miete zum Leben genommen. Dieses für 2 Monate. Nun habe ich beim Soziamt Mietschuldenübernahme beantragt.
Der Grund des ganzen ist , das ich seid 3 Monaten kein Kindergeld bekommen , da sich die Landeskasse ziemlich viel Zeit lässt.
Nun erwarte ich eine Nachzahlung des Geldes , die nette Dame im Soziamt sagte mir nun , das sie das Kindergeld dann gleich einbehalten.
Aber warum , denn ich habe vom Amt nur 191 € bekommen , somit wurde meine Regelsatz von 345 € nicht geleistet. Das Amt war über das ausbleiben des Kindergeldes informiert , hat sich aber diesbezüglich nicht geäussert.
Nun die Frage , darf das Amt das Kindergeld einbehalten?