PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3 Monate vor Jobende arbeitslos melden?


nathy
21.06.2008, 18:50
Hallo,

bin neu hier, hoffe Ihr könnt mir helfen. Gestern habe ich mündlich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich zum 1.10. fristgerecht (Kündigungsfrist von 3 Monaten) kündige. Schriftlich reiche ich dies diese Woche ein. Dies hat rein private Gründe. Nun verstehe ich auch nach ausgiebiger Recherche nicht, ob ich mich jetzt schon bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden muss (die schreiben im Web von mind. 3 Monate vor Arbeitsende) oder mich einfach am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit bei den arbeitslos melden muss? Ich weiß, dass ich auf jeden Fall die 3 Monate Sperrzeit wg. Eigenkündigung ohne besonderen Grund bekomme (die kann ich aber aus eigenen finanziellen Ressourcen bewältigen). Aber danach? Ich möchte sicher sein, dass ich dann abgesichert bin. Eigentlich möchte ich mich jetzt noch nicht um einen neuen Job bemühen (nein, ich bin kein Schmarotzer: habe Abi, dann ordentlich studiert, viele Praktika gemacht und nach dem Diplom Festanstellung), da ich über einen generellen Berufswechsel nachdenke. Ich möchte eigentlich garkeine Hilfe bei der Jobsuche, nur die finanzielle Absicherung. (falls ich nichts finden sollte, ggf. späterhin Hilfe bei der Arbeitssuche).

Also, was tun? Jetzt schon dort melden oder erst zum Arbeitsende? Ich möchte nichts falsch machen, deshalb danke ich Euch jetzt schon, für die Hilfe.

Gruß,
nathy

restart
21.06.2008, 21:16
Hallo nathy,

natürlich kannst du dich auch später melden, oder gar erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Dann wirst du weitere 7 Tage Sperrzeit, wegen verspäteter Meldung in Kauf nehmen müssen. Mit der Sperrzeit wegen Eigenkündigung macht dies dann also 13 Wochen.

Anna_
20.12.2008, 13:02
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Besser wäre früher, da die Bearbeitungszeit des Antrages ca. 4 Wochen dauert. Oft kommt es vor, dass irgendwelche Unterlagen noch angefordert werden, die du nachreichen musst. Das muss dann auch wieder bearbeitet werden.

Seebarsch
20.12.2008, 16:34
Hallo zusammen,
hier sind zwei Sachen zu unterscheiden:
a) die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung
b) die Arbeitslosmeldung.

Die frühzeitige arbeitsuchendmeldung soll ermöglichen, dass Arbeitslosigkeit erst garnicht eintritt, sondern in der Kündigungszeit eine neue Stelle gefunden wird.
Zeitpunkt der Meldung:
frühestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses, ansonsten innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis von der Kündigung.
Bei Zeitverträgen ist mit Abschluss des Vertrages das Ende bekannt, so dass spätestens drei Monate vor Ablauf des Zeitvertrages die Meldung erfolgen muss.
In allen anderen Fällen eben innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis von der Kündigung.

Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Allerdings sollte man nicht so lange warten, sondern in der Regel die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung gleichzeitig machen!
:-P

Anna_
21.12.2008, 11:37
Das mit den sieben Tagen Sperrzeit habe ich noch nicht so ganz verstanden. Heißt, man bekommt für die sieben Tage kein Geld, wenn man sich erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend oder arbeitslos meldet? Hab davon wirklich noch nie was gehört.

Dirk_.
21.12.2008, 13:18
Das mit den sieben Tagen Sperrzeit habe ich noch nicht so ganz verstanden. Heißt, man bekommt für die sieben Tage kein Geld, wenn man sich erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend oder arbeitslos meldet? Hab davon wirklich noch nie was gehört.

@Anna,

ganz genau,es gibt dann für eine Woche weniger Geld ausbezahlt.

heir mal was zum nachlesen:

Verspätete Meldung bei Arbeitslosigkeit
Quelle (http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichungen/sperrfrist-droht-verspatete-meldung-bei-arbeitslosigkeit-seit-dem-1.1.2006.html)

Gruß
Dirk