PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten fuer Coach von Einkünften abziehbar?


OriginalRed
22.06.2008, 13:51
Hallo,

Ich arbeite zur Unterstützungen bei Bewerbungen mit einem Coach zusammen, den ich jedoch bezahlen muss. Kann ich diese Ausgaben gegen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit aufrechnen?

Ich hoffe auf Antwort,

Jetzt schonmal vielen Dank.

LG OriginalRed!

restart
22.06.2008, 15:06
Hallo OriginalRed,

geht es bei deiner Frage um die die steuerliche Seite oder um aufstockendes ALG II?

OriginalRed
23.06.2008, 14:57
Hallo restart,

danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit habe, werden mir diese ja auf das ALGII angerechnet. Nun sind mir aufgrund der Tätigkeit auch Kosten enstanden (Fahrtkosten, Telefonkosten). Wie und in welcher höhe kann ich diese Kosten als Ausgaben gegenrechnen?

restart
23.06.2008, 20:45
Wie und in welcher höhe kann ich diese Kosten als Ausgaben gegenrechnen? Also angeben solltest du alles, was du nur findest, also auch deinen Coach. Aber die ARGE wird nicht alles anerkennen, da § 3 Abs. 2 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__3.html) festlegt: (2) 1Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. 2Abweichend von Satz 1 können bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für ausschließlich betriebliche Fahrten 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.

OriginalRed
25.06.2008, 12:12
Vielen Dank restart, du hast mir wieder einmal sehr weitergeholfen:merci: