pauleo
22.06.2008, 22:06
Hallo,
also, mein Mann wurde zum 31.05.08 am 30.04.08 gekündigt. (Auftragslage schlecht)
Am 02.05.08 hat er sich sofort bei der Agentur arbeitslos gemeldet.
Den ALG1-Antrag konnte er erst diese Woche abgeben, weil Chef so lange gebraucht hat um ihn auszufüllen.
Heute kam der Bescheid.
Er hat erst ab 01.08.08 Anspruch, in der Zeit vom 01.06-31.07. steht, Leistungsbetrag 0,00€, vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers.
Ich bekomme ja noch ALG2.
Wie soll ich das verstehen?
Ich muß ja jetzt am Montag erstmal den ALg1-Bescheid meines Mannes einreichen.
So, wie ich die Arge hier kenne, dauert, das wieder 6-8 Wochen, ehe das bearbeitet wird und wir stehen wieder ohne Geld da, das uns zu steht.
Gesetzesgrundlagen stehen nicht auf dem Bescheid, wo ich hätte nachgucken können.
LG, Pauleo
also, mein Mann wurde zum 31.05.08 am 30.04.08 gekündigt. (Auftragslage schlecht)
Am 02.05.08 hat er sich sofort bei der Agentur arbeitslos gemeldet.
Den ALG1-Antrag konnte er erst diese Woche abgeben, weil Chef so lange gebraucht hat um ihn auszufüllen.
Heute kam der Bescheid.
Er hat erst ab 01.08.08 Anspruch, in der Zeit vom 01.06-31.07. steht, Leistungsbetrag 0,00€, vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers.
Ich bekomme ja noch ALG2.
Wie soll ich das verstehen?
Ich muß ja jetzt am Montag erstmal den ALg1-Bescheid meines Mannes einreichen.
So, wie ich die Arge hier kenne, dauert, das wieder 6-8 Wochen, ehe das bearbeitet wird und wir stehen wieder ohne Geld da, das uns zu steht.
Gesetzesgrundlagen stehen nicht auf dem Bescheid, wo ich hätte nachgucken können.
LG, Pauleo