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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Thema Wohngemeinschaft allgemein


AndiStorm
04.07.2005, 19:06
Hallo Forum,

ich werde mich nächsten Monat von meiner bisherigen Lebensgefährtin trennen. Die Trennung ist schon länger geplant - scheiterte bisher nur an
der Tatsache dass keiner von uns beiden eine passende Wohnung gefunden
hat. Nun ist es also soweit - meine dann Noch-Freundin zieht zum 01.08 aus.

Nun bin ich als ALG2 Bezieher dann stolzer Mieter einer 4 Zimmer Wohnung.

Wie es der Zufall so will trennt sich eine gute Bekannte von mir gerade von
ihrem Mann. Sie hat vor einer Woche die Scheidung eingereicht und möchte lieber heute als morgen mit ihren 2 Kindern weg von ihrem Mann.

Als fleißiger Forumsleser weiß ich natürlich schon, dass für mich alleine die
Wohnung viel zu groß ist und ich natürlich dementsprechend früher oder später ausziehen müsste.

Nun unsere Überlegung: Sie zieht mit ihren beiden Kindern einfach hier zu mir, und ich stelle dann meinen neuen Antrag (ohne meine bisherige Lebensgefährtin darin) neu - klar.
Da die Kinder 7 und 11 Jahre beide ein eigenes Zimmer bräuchten wir aber auch nicht auf ein gemeinsames Wohnzimmer verzichten wollten wären meine Fragen nun folgende:

Die beiden Jungs von Ihr (7 und 11 Jahre alt) bräuchten beide ihr eigenes Zimmer, weil es sonst nur Theater gibt.
Wir beide Erwachsenen würden uns dann mein jetziges Schlafzimmer welches sehr groß ist (etwa 20 qm) mittels Kleiderschrank und Vorhäng so aufteilen, dass jedem von uns die Hälfte bleibt.
Dies hätte den Vorteil das wir immer noch ein gemeinsames Wohnzimmer hätten in dem wir es uns alle gemeinsam gemütlich machen könnten.

1. Gäbe es von Seiten der AA irgendwelche Einwände gegen unseren Plan bzw. würde die Zimmeraufteilung so akzeptiert werden ohne dass uns ein eheähnliches Verhältnis untergeschoben wird ???

2. Wie berechnet sich dann die Mietkosten für mich und für Sie ? Die 2 Kinderzimmer + je ein halbes Schlaf-/Wohnzimmer bezahlt Sie und ich den Rest bzw die AA - oder bezahlt einfach jeder die Hälfte der Miete und gut ist ??

Für Eure Hilfe bin ich schonmal im Voraus dankbar :)

AndiStorm
04.07.2005, 19:19
Eine wichtige Frage hab ich vergessen:

Der Kleiderschrankder das Schlafzimmer teilen würde ist ein Riesenteil.
(6-türig und ca 3,40m breit)
Der würde praktisch das ganze Zimmer teilen, bis auf einen kleinen Durchgang.
Ist es ein Problem wenn unser beider Klamotten dann in diesem einen Schrank lagern oder ist das eher problematisch ??
Wegschmeissen wollte ich den nicht, und meine dann Ex-Freundin kann den in Ihrer neuen Wohnung auch nicht stellen.

Danke nochmal

Betroffener
04.07.2005, 19:41
:welcome: AndiStorm,

es geht auch immer darum, wie die Anträge ausgefüllt sind und wie man dabei auftritt.

Als erstes würde ich mal einen Änderungsantrag machen (wegen des Auszuges Deiner Ex-Freundin) - Ummeldebestätigung! zwecks Vorlage beim Amt geben lassen.

Dazu würde ich dann angeben, dass Du Dich um einen Nachmieter kümmerst. Ggf. kannst Du dann auch gleich auf den neuen Nachmieter verweisen.

Hierbei kannst Du auch auf die Notsituation Deiner Bekannten aufmerksam machen, die sich während einer Scheidung mit Sicherheit nicht gleich wieder in ein neues Lebenspartnerabenteuer stürzen will.

Die Raumteilung mit dem Schrank ist doch prima. Und es muss nun mal jeder einen Platz für seine Wäsche haben. Wenn der Schrank dann auch noch zur einen Hälfte jeweils in die andere Zimmerhälfte zeigt, wäre es ganz ideal - aber auch etwas übertrieben denke ich.

Die Frage, ist: Wie sieht der Mietvertrag aus. Wer steht als Mieter drin, ist Untervermietung erlaubt, usw. Falls Deine Ex noch drinsteht, muss sie da natürlich auch gestrichen werden - sonst hat sie ggf. auch Deine Mietschulden an der Backe.

Ich sehe eigentlich keinen Grund, für das "Unterschieben" in eine Bedarfsgemeinschaft, Du hast auch nicht geschrieben, ob Deine Bekannte ALG II empfängt oder Arbeit hat.

Wie schon gsagt: separate Anträge - möglichst zeitversetzt und immer jeder schön für sich agieren mit dem Amt.
Dann kann das eine schöne Wohngemeinschaft werden.

Auf welche Ideen Sachbearbeiter (oder die Kommunen) kommen können, ist auch für uns selten nachvollziehbar (bis auf den Ansatz, das die sparen wollen).

Viel Erfolg - und setzt Euch einzeln durch.

AndiStorm
04.07.2005, 20:14
Danke erstmal Betroffener

meine Bekannte war 12 Jahre verheiratet und lebt in Zukunft dann von dem Unterhalt für sich und den ihrer Kinder.

Das mit der Ummeldung ist ne gute Idee!
Ich stelle meinen Antrag für nächsten Monat wohl erstmal für mich alleine und lass die AA erstmal ihre üblichen Sprüche machen (Aufforderung zur Reduzierung der Miete usw.)

Mitte August kann ich dann ja wimmernd mit meinem oben beschriebenen Vorschlag hingehen und sagen dass ich ne Lösung für meine grosse Wohnung gefunden habe.

Ach ja, meine Freundin wird zum 01.08 aus dem Mietvertrag rausgenommen. Der Vermieter hat dazu schon zugestimmt.

Thx nochmal :)

Betroffener
04.07.2005, 20:51
Hallo AndiStorm,

Genau so habe ich das gemeint :D