Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Großes Durcheinander! Wer klärt mich auf???
Zuerst hätte ich gerne mal gewusst, wo denn jetzt der Unterschied zwischen Harzt IV und ALGII ist!!!
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich bin berufstätig und vor einem halben Jahr mit meinem Freund (mit dem ich seit 6 Jahren zusammen bin) zusammen gezogen. Wir sind beide in dieser Wohnung gemeldet und sind auch beide im Mietvertrag eingetragen! (Mein Freund als Hauptmieter)
Nun ist er nach seiner Umschulung arbeitslos und musste Geld beim Amt beantragen. Antrag wurde nicht abgelehnt! Er bekommt im Monat sagenhafte 18,38 €!!!
Leider wissen wir nicht mehr genau, was er angekreuzt hat, aber ich denke er wird eheähnliche Lebensgemeinschaft angekreuzt haben (oder was konnte man da sonst noch so ankreuzen?).
Mich hat er jedoch nur bei den Mitbewohnern - nicht bei Partnern - angegeben.
Da mein Gehalt voll angerechnet wurde, würde ich gerne wissen, was wir jetzt tun können/müssen.
Muss man vor Gericht ziehen? Wer übernimmt diese Kosten? Privatperson?
Ich habe gehört, dass Betroffene einfach ein Schreiben aufgesetzt haben, indem die arbeitende Person erklärt hat, dass sie für die andere Person nicht aufkommt und sich trennt sobald sie gesetzlich dazu gezwungen werden sollte.
Reicht sowas aus??? (-Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen-)
Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Chaos ein kleines Lichlein leuchten.
Super vielen Dank.
Tweety
StephanK
04.07.2005, 22:18
Hallo Tweety und :welcome:
Zuerst hätte ich gerne mal gewusst, wo denn jetzt der Unterschied zwischen Harzt IV und ALGII ist!!!
Schön, dass mal jemand ein Unwohlsein an der verbreiteten Sprachverwirrung verspürt... Beide Ausdrücke werden nämlich oft so gebraucht, als ob sie das gleich bedeuten würden, aber das stimmt nicht.
"Hartz IV" heisst korrekt "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", und zwar deswegen "viertes", weil es das vierte in der Reihe von Gesetzen war, deren Grundlagen eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission erarbeitet hatte. Den Vorsitz in dieser Kommission führte der Personalchef von VW, Peter Hartz.
Der Hauptteil dieses "Hartz-IV-Gesetzes" ist das damit neu geschaffene "Zweite Buch des Sozialgesetzbuches" (zum Sozialgesetzbuch gehören noch etliche andere Teil-Bücher), mit dem das "Arbeitslosengeld II" eingeführt wurde. So hängt es also alles miteinander zusammen, aber wenn man sich korrekt ausdrücken will, sollte man eigentlich nur sagen "ich beziehe ALG II" und nicht "ich bin Hartz IV-Empfänger". Ich jedenfalls habe Herrn Hartz noch nie zum Kaffee empfangen ;-)
Nun zu meiner eigentlichen Frage: (...)Leider wissen wir nicht mehr genau, was er angekreuzt hat, aber ich denke er wird eheähnliche Lebensgemeinschaft angekreuzt haben (oder was konnte man da sonst noch so ankreuzen?).
Mich hat er jedoch nur bei den Mitbewohnern - nicht bei Partnern - angegeben.
Hmm - blöd gelaufen! Eine eheähnliche Gemeinschaft seit Ihr nämlich eindeutig nicht. Nähere Aufklärung darüber, wer eine solche Gemeinschaft bildet (und wer nicht!), findet ihr hier im Forum bei
? Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#21)
Leider wissen wir nicht mehr genau, was er angekreuzt hat, aber ich denke er wird eheähnliche Lebensgemeinschaft angekreuzt haben (oder was konnte man da sonst noch so ankreuzen?).
Mich hat er jedoch nur bei den Mitbewohnern - nicht bei Partnern - angegeben.Das ist eigentlich widersprüchlich, aber mir scheint, dass das Amt, statt diesen Widerspruch aufzuklären und bei Euch nachzufragen, ihn einfach gegen Euch verwendet hat.
Muss man vor Gericht ziehen? Wer übernimmt diese Kosten? Privatperson?
Langsam, langsam... :-) Erst mal gibt es das Widerspruchsverfahren (wobei ich jetzt unterstelle, dass noch keine vier Wochen vergangen sind, seit Ihr diesen Bescheid erhalten habt). Ihr legt also schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein (Vorlagen dafür, die man aber bitte genau auf die individuellen Verhältnisse anpassen sollte, findet Ihr hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#37). Für Euren Fall empfehle ich, sich dabei ausdrücklich auf den Beschluss des Sozialgerichts Dresden (hier im Forum) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=12015) zu berufen; das waren auch zwei Leute, die irrtümlich dieses fatale Kästchen angekreuzt hatten.
Ich habe gehört, dass Betroffene einfach ein Schreiben aufgesetzt haben, indem die arbeitende Person erklärt hat, dass sie für die andere Person nicht aufkommt und sich trennt sobald sie gesetzlich dazu gezwungen werden sollte.
Reicht sowas aus??? (-Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen-)
Deine Zweifel sind berechtigt, aber in diese Einzelheiten müss Ihr gar nicht einsteigen, weil es bei Euch schon wegen der kurzen Dauer des Zusammenwohnens sehr eindeutig ist, dass Ihr KEINE eheähnliche Gemeinschaft seit (dieses Argument sollte auch deutlich in das Widerspruchsschreiben eingebaut werden). Dass Ihr in welcher Weise auch immer womöglich schon länger zusammenhängt hat damit nix zu tun und geht vor allem keine Behörde etwas an.
Gutes Gelingen!
Super. Vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich denke das hilft uns weiter.
Kann ich eigentlich eine Kopie von dem Antrag, den wir eingereicht haben verlangen?????
StephanK
05.07.2005, 20:36
Kann ich eigentlich eine Kopie von dem Antrag, den wir eingereicht haben verlangen?????
Eine Kopie solltest Du selbst machen, bevor Du den Antrag abgibst.
Wenn Du das versäumt hast und es einen Konflikt mit der Behörde gibt, hast Du das Recht, in Deine von der Behörde angelegte Akte Einsicht zu nehmen; dann kannst Du Dir auch (gegen Kostenersatz) eine Kopie anfertigen lassen.
Aber den Stress ersparst Du Dir wirklich besser dadurch, dass Du beim Gang zur Behörde einen Zwischenstopp im copyshop machst :-)
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