holla_die_waldfee
24.06.2008, 12:19
Hallo an Alle hier,
habe mich soeben hier registriert. Für uns ist das alles noch totales Neuland mit der AfA.
Mein Mann ist nach über 10 Jahren unverschuldet arbeitslos geworden, nachdem er eine neue Stelle angetreten hatte.
Die haben ihn nach gut 4 Wochen einfach wieder gekickt; ohne Ankündigung, hinterhältig per Einschreiben.
Dürfen die ja alles in der Probezeit..naja, anderes Thema.
Er ist dann auch gleich nach Erhalt der Kündigung zur AfA gefahren, und hat sich dort arbeitslos gemeldet ab dem 20.06.08.
(Zwei Wochen Kündigungsfrist).
Bevor aber überhaupt das ALG I berechnet werden kann, muss man ja sämtliche Unterlagen heranschaffen..(kennt ihr ja sicher alle).
Die hatten wir, glücklicherweise, auch relativ zügig. So..nachdem er einen Termin bei einer"Fallmanagerin" hatte, hat diese lady ihn gleich
bei einem Bewerbungscenter angemeldet..Kurs begann gestern, also am 23.06.0, geht eine Woche.
Mit dem Hinweis natürlich, dass die Teilnahme Pflicht ist..sonst Sperre..und das, obleich wir nicht einmal ALG bisher erhalten, geschweige,
es überhaupt berechnet wurde. Den Termin für die Berechnung hat er erst nach Ende des Kurses, also am 30.6.08.
Gut, dachten wir, was soll's..gibt ja Fahrgeld...ha!
Gestern also hat mein Mann diesen Kurs bekommen, und von dem Bewerbungscenter wurde dann bar das Fahrgeld ausgezahlt..(merkwürdig?).
Laut dem Bescheid, sollte das von der Agentur für Arbeit gezahlt werden..naja..peanuts?
Es wird auf den Parag. 50 SGBIII, Maßnahmekosten, hingewiesen...
Den habe ich mir auf der Seite des Justizministeriums aufgerufen, und siehe da..dort steht etwas anderes, als hier teilweise im Forum geschrieben wird..
Es geht um den Punkt, dass mein Mann 30 Euro Fahrgeld erhalten hat, für die gesamte Woche. Das entspricht aber nur einer Fahrt täglich!
Maßnahmekosten sind 1. erforderliche und angemessene Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren,
2. berücksichtigungsfähige Fahrkosten nach § 81 Abs. 2 und 3 für die tägliche Hin- und Rückfahrt des Teilnehmers zwischen Wohnung und Maßnahmestätte und
3. Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Arbeitslosen in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind.
So steht es auf der Seite des Justizministeriums. (parag. 50SGBIII)
Da mein Mann mal Busfahrer war, kennt er die Preise der Fahrkarten nur zu gut. Und würde er mit dem Bus fahren, müßten wir noch drauflegen,
denn mit 6 Euro am Tag käme er nicht mehr zurück (eine Fahrt kostet schon 4,10 Euro).
In dem Hinweis zu den Maßnahmekosten steht auch noch, dass es praktisch egal ist, mit welchem Verkehrsmittel man dort hingelangt.
Es gilt immer 36 Cent für die ersten 10 km, und darüber 40 Cent pro km.
Da es sich bei dieser Maßnahme weder um Weiterbildung, noch um eine sonstige Fortbildung handelt, verstehen wir nicht,
weshalb nur eine Strecke übernommen wird, obgleich das Gesetz doch eindeutig etwas anderes sagt???
Schliesslich handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, die noch dazu jeden Tag 8 Stunden dauert, und wir nur einen PKW besitzen.
Ich persönlich fühle mich ziemlich überfordert, weil wir bisher weder ALG I noch irgendwelche anderen Leistungen erhalten,
und einfach eine Strecke selbst bezahlen müssen. Wir haben 3 Kinder, und da mein Mann den Bus nun gar nicht nehmen kann (zu teuer),
kann auch ich nicht so arbeiten, wie sonst (geringfügig).
Also, was tun?
Denkt ihr, er sollte Widerspruch einlegen? Ich finde nur echt traurig, dass dieser Bewerbungscenter das Geld auszahlt,
aber selbst haben die keine Ahnung. Und was ich hier so lese..oh weia..das kann noch heiter werden. Wenn alles nur schriftlich klappt bei der Afa.
dann muss mein Mann sich noch ein dickes Fell aneignen. In dem Bewerbungscenter jedenfalls..werden die Leute quasi überwacht, dass die schön so 10 Bewerbungen rausschicken.
Hilfe von der Agentur für Arbeit bezüglich Stellensuche, erwarten wir jedenfalls keine.
Das wurde ihm in dem Bewerbungscenter des Internationalen Bundes auch schon gesagt.
Naja..aktuell halt die Frage, ob wir uns auf den paragr. berufen können??
Vielen Dank für Hilfe im Voraus!
holla_die_waldfee
habe mich soeben hier registriert. Für uns ist das alles noch totales Neuland mit der AfA.
Mein Mann ist nach über 10 Jahren unverschuldet arbeitslos geworden, nachdem er eine neue Stelle angetreten hatte.
Die haben ihn nach gut 4 Wochen einfach wieder gekickt; ohne Ankündigung, hinterhältig per Einschreiben.
Dürfen die ja alles in der Probezeit..naja, anderes Thema.
Er ist dann auch gleich nach Erhalt der Kündigung zur AfA gefahren, und hat sich dort arbeitslos gemeldet ab dem 20.06.08.
(Zwei Wochen Kündigungsfrist).
Bevor aber überhaupt das ALG I berechnet werden kann, muss man ja sämtliche Unterlagen heranschaffen..(kennt ihr ja sicher alle).
Die hatten wir, glücklicherweise, auch relativ zügig. So..nachdem er einen Termin bei einer"Fallmanagerin" hatte, hat diese lady ihn gleich
bei einem Bewerbungscenter angemeldet..Kurs begann gestern, also am 23.06.0, geht eine Woche.
Mit dem Hinweis natürlich, dass die Teilnahme Pflicht ist..sonst Sperre..und das, obleich wir nicht einmal ALG bisher erhalten, geschweige,
es überhaupt berechnet wurde. Den Termin für die Berechnung hat er erst nach Ende des Kurses, also am 30.6.08.
Gut, dachten wir, was soll's..gibt ja Fahrgeld...ha!
Gestern also hat mein Mann diesen Kurs bekommen, und von dem Bewerbungscenter wurde dann bar das Fahrgeld ausgezahlt..(merkwürdig?).
Laut dem Bescheid, sollte das von der Agentur für Arbeit gezahlt werden..naja..peanuts?
Es wird auf den Parag. 50 SGBIII, Maßnahmekosten, hingewiesen...
Den habe ich mir auf der Seite des Justizministeriums aufgerufen, und siehe da..dort steht etwas anderes, als hier teilweise im Forum geschrieben wird..
Es geht um den Punkt, dass mein Mann 30 Euro Fahrgeld erhalten hat, für die gesamte Woche. Das entspricht aber nur einer Fahrt täglich!
Maßnahmekosten sind 1. erforderliche und angemessene Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren,
2. berücksichtigungsfähige Fahrkosten nach § 81 Abs. 2 und 3 für die tägliche Hin- und Rückfahrt des Teilnehmers zwischen Wohnung und Maßnahmestätte und
3. Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Arbeitslosen in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind.
So steht es auf der Seite des Justizministeriums. (parag. 50SGBIII)
Da mein Mann mal Busfahrer war, kennt er die Preise der Fahrkarten nur zu gut. Und würde er mit dem Bus fahren, müßten wir noch drauflegen,
denn mit 6 Euro am Tag käme er nicht mehr zurück (eine Fahrt kostet schon 4,10 Euro).
In dem Hinweis zu den Maßnahmekosten steht auch noch, dass es praktisch egal ist, mit welchem Verkehrsmittel man dort hingelangt.
Es gilt immer 36 Cent für die ersten 10 km, und darüber 40 Cent pro km.
Da es sich bei dieser Maßnahme weder um Weiterbildung, noch um eine sonstige Fortbildung handelt, verstehen wir nicht,
weshalb nur eine Strecke übernommen wird, obgleich das Gesetz doch eindeutig etwas anderes sagt???
Schliesslich handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, die noch dazu jeden Tag 8 Stunden dauert, und wir nur einen PKW besitzen.
Ich persönlich fühle mich ziemlich überfordert, weil wir bisher weder ALG I noch irgendwelche anderen Leistungen erhalten,
und einfach eine Strecke selbst bezahlen müssen. Wir haben 3 Kinder, und da mein Mann den Bus nun gar nicht nehmen kann (zu teuer),
kann auch ich nicht so arbeiten, wie sonst (geringfügig).
Also, was tun?
Denkt ihr, er sollte Widerspruch einlegen? Ich finde nur echt traurig, dass dieser Bewerbungscenter das Geld auszahlt,
aber selbst haben die keine Ahnung. Und was ich hier so lese..oh weia..das kann noch heiter werden. Wenn alles nur schriftlich klappt bei der Afa.
dann muss mein Mann sich noch ein dickes Fell aneignen. In dem Bewerbungscenter jedenfalls..werden die Leute quasi überwacht, dass die schön so 10 Bewerbungen rausschicken.
Hilfe von der Agentur für Arbeit bezüglich Stellensuche, erwarten wir jedenfalls keine.
Das wurde ihm in dem Bewerbungscenter des Internationalen Bundes auch schon gesagt.
Naja..aktuell halt die Frage, ob wir uns auf den paragr. berufen können??
Vielen Dank für Hilfe im Voraus!
holla_die_waldfee