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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahmekosten nach Parag. 50 SGBIII?


holla_die_waldfee
24.06.2008, 12:19
Hallo an Alle hier,

habe mich soeben hier registriert. Für uns ist das alles noch totales Neuland mit der AfA.

Mein Mann ist nach über 10 Jahren unverschuldet arbeitslos geworden, nachdem er eine neue Stelle angetreten hatte.
Die haben ihn nach gut 4 Wochen einfach wieder gekickt; ohne Ankündigung, hinterhältig per Einschreiben.
Dürfen die ja alles in der Probezeit..naja, anderes Thema.

Er ist dann auch gleich nach Erhalt der Kündigung zur AfA gefahren, und hat sich dort arbeitslos gemeldet ab dem 20.06.08.
(Zwei Wochen Kündigungsfrist).

Bevor aber überhaupt das ALG I berechnet werden kann, muss man ja sämtliche Unterlagen heranschaffen..(kennt ihr ja sicher alle).
Die hatten wir, glücklicherweise, auch relativ zügig. So..nachdem er einen Termin bei einer"Fallmanagerin" hatte, hat diese lady ihn gleich
bei einem Bewerbungscenter angemeldet..Kurs begann gestern, also am 23.06.0, geht eine Woche.

Mit dem Hinweis natürlich, dass die Teilnahme Pflicht ist..sonst Sperre..und das, obleich wir nicht einmal ALG bisher erhalten, geschweige,
es überhaupt berechnet wurde. Den Termin für die Berechnung hat er erst nach Ende des Kurses, also am 30.6.08.

Gut, dachten wir, was soll's..gibt ja Fahrgeld...ha!

Gestern also hat mein Mann diesen Kurs bekommen, und von dem Bewerbungscenter wurde dann bar das Fahrgeld ausgezahlt..(merkwürdig?).
Laut dem Bescheid, sollte das von der Agentur für Arbeit gezahlt werden..naja..peanuts?

Es wird auf den Parag. 50 SGBIII, Maßnahmekosten, hingewiesen...
Den habe ich mir auf der Seite des Justizministeriums aufgerufen, und siehe da..dort steht etwas anderes, als hier teilweise im Forum geschrieben wird..

Es geht um den Punkt, dass mein Mann 30 Euro Fahrgeld erhalten hat, für die gesamte Woche. Das entspricht aber nur einer Fahrt täglich!

Maßnahmekosten sind 1. erforderliche und angemessene Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren,

2. berücksichtigungsfähige Fahrkosten nach § 81 Abs. 2 und 3 für die tägliche Hin- und Rückfahrt des Teilnehmers zwischen Wohnung und Maßnahmestätte und

3. Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Arbeitslosen in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind.


So steht es auf der Seite des Justizministeriums. (parag. 50SGBIII)

Da mein Mann mal Busfahrer war, kennt er die Preise der Fahrkarten nur zu gut. Und würde er mit dem Bus fahren, müßten wir noch drauflegen,
denn mit 6 Euro am Tag käme er nicht mehr zurück (eine Fahrt kostet schon 4,10 Euro).

In dem Hinweis zu den Maßnahmekosten steht auch noch, dass es praktisch egal ist, mit welchem Verkehrsmittel man dort hingelangt.
Es gilt immer 36 Cent für die ersten 10 km, und darüber 40 Cent pro km.

Da es sich bei dieser Maßnahme weder um Weiterbildung, noch um eine sonstige Fortbildung handelt, verstehen wir nicht,
weshalb nur eine Strecke übernommen wird, obgleich das Gesetz doch eindeutig etwas anderes sagt???

Schliesslich handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, die noch dazu jeden Tag 8 Stunden dauert, und wir nur einen PKW besitzen.

Ich persönlich fühle mich ziemlich überfordert, weil wir bisher weder ALG I noch irgendwelche anderen Leistungen erhalten,
und einfach eine Strecke selbst bezahlen müssen. Wir haben 3 Kinder, und da mein Mann den Bus nun gar nicht nehmen kann (zu teuer),
kann auch ich nicht so arbeiten, wie sonst (geringfügig).

Also, was tun?
Denkt ihr, er sollte Widerspruch einlegen? Ich finde nur echt traurig, dass dieser Bewerbungscenter das Geld auszahlt,
aber selbst haben die keine Ahnung. Und was ich hier so lese..oh weia..das kann noch heiter werden. Wenn alles nur schriftlich klappt bei der Afa.
dann muss mein Mann sich noch ein dickes Fell aneignen. In dem Bewerbungscenter jedenfalls..werden die Leute quasi überwacht, dass die schön so 10 Bewerbungen rausschicken.

Hilfe von der Agentur für Arbeit bezüglich Stellensuche, erwarten wir jedenfalls keine.
Das wurde ihm in dem Bewerbungscenter des Internationalen Bundes auch schon gesagt.

Naja..aktuell halt die Frage, ob wir uns auf den paragr. berufen können??


Vielen Dank für Hilfe im Voraus!
holla_die_waldfee

Seebarsch
24.06.2008, 18:57
Hallo Holla die Waldfee,
:welcome:
wenn du den § 50 SGB III ganz liest, wirst du auch bemerken, dass zur Erstattung der Fahrkosten auf den § 81 Absatz 2 und 3 SGB III (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm)hingewiesen wird. Der pauschaliert das Ganze auf die Entfernungskilometer und nicht auf die Hin- und Rückfahrt!
Der "erhöhte Km-Satz" beinhaltet Hin- und Rückfahrt!

Hier kannst Du nur bei Agentur Krach schlagen!
Handelt es sich bei den 30€ durch den Maßnahmeträger vielleicht um einen Abschlag bzw. Vorleistung?
:confused:

holla_die_waldfee
25.06.2008, 13:43
Hallo Seebarsch,

vielen Dank für die Antwort:). Nein, es handelt sich, laut Aussage der Leiterin der Maßnahmestätte, um die komplette Summe. Gibt keine weitere Zahlung mehr. Mein Mann hat sicherheitshalber nochmal beim AA angerufen, und die Bearbeiterin sagte, dass sie immer nur eine Strecke auszahlen würden.

Merkwürdigerweise kenne ich persönlich Menschen, die zuvor Hin-und Rückfahrt bezahlt bekommen hatten.

Klingt für mich mal wieder nach einem Gummi-Paragraphen:(, und anscheinend ist der auslegbar, wie es gerade passt??

Ja, ich habe den Hinweis auf den "Unter-Paragraphen" auch gelesen, allerdings finde ich den, wie gesagt, sehr oberflächlich formuliert.

Anscheinend ist wohl ausschlaggebend, um welche Art Maßnahme es sich handelt??

Da dies aber weder eine Weiterbildung, noch Umschulungsmaßnahme ist, und gleich mit Sperre gedroht wird, ist das für mich alles total irrational.

Für uns bedeutet das jedenfalls einen ziemlichen Aufwand. Ich weiss nicht, wie wir überhaupt noch finanziell die nächsten Wochen überbrückt kriegen sollen, da das AL-Geld erst kommenden Montag berechnet wird. Bis zur Bewilligung und Auszahlung kann ja noch dauern, so wie ich das hier verfolge. Ich muss schon sagen, bin derzeit arg verzweifelt.

LG und Dank an dich:engel:

holla_die_waldfee

Betroffener
25.06.2008, 21:34
Mhh - da sträuben sich mir irgendwie nicht nur die Nackenhaare ...

Bevor aber überhaupt das ALG I berechnet werden kann, muss man ja sämtliche Unterlagen heranschaffen..(kennt ihr ja sicher alle).
Die hatten wir, glücklicherweise, auch relativ zügig. So..nachdem er einen Termin bei einer"Fallmanagerin" hatte, hat diese lady ihn gleich
bei einem Bewerbungscenter angemeldet..Kurs begann gestern, also am 23.06.0, geht eine Woche.

Mit dem Hinweis natürlich, dass die Teilnahme Pflicht ist..sonst Sperre..und das, obleich wir nicht einmal ALG bisher erhalten, geschweige,
es überhaupt berechnet wurde. Den Termin für die Berechnung hat er erst nach Ende des Kurses, also am 30.6.08.
Irgendwas passt doch hier nicht.

Wenn es um ALG I (wäre das SGB III) geht (das richtige Arbeitslosengeld! als Versicherungsleistung aus AV-Beiträgen), dann gibt es solche rigiden Vergaben von solchen Maßnahmen eigentlich nicht (und auch keine Sperren).

"Fallmanager" kenne ich auch nur aus dem Dunstkreis von SBG II und ALG II (Hartz IV = umbenannte repressive Sozialhilfe) - wo solche Schnell-Maßnahmen mit Sperr-Drohungen zwar auch nicht wirklich erlaubt sind, aber trotzdem regelmäßig gemacht werden.

Hat sich Dein Mann möglicherweise in der Tür geirrt und war bei der ArGe (SGB II) statt bei der Arbeitsagentur (SGB III) im gleichen Haus?

holla_die_waldfee
26.06.2008, 11:42
Hallo Betroffener,

nee du, der war schon im richtigen Gebäude. Bei uns ist die ARge ganz woanders (wir wohnen auf dem Land).

Bei ihm handelt es sich definitiv um ALGI:)

Er hatte sich direkt nach der schriftlichen Kündigung gleich beim AA gemeldet, wo dann erstmal nur die Personalien aufgenommen wurden. Von diesem Herrn bekam er dann jede Menge Bögen mit nach Hause, die er ausfüllen mußte, bezüglich Fähigkeiten etc; diese mußte er zügig ausfüllen und wieder abgeben, bevor er zu dem Termin bei dieser "Fallmanagerin" antreten mußte. Diese Dame hat dann entschieden, dass er zu diesem Bewerbungscenter solle, und dies gleich ausgedruckt mit Termin und Adresse der Bildungsstätte. Auf diesem Ausdruck steht halt der ganze Hinweis auf Fahrtkosten und Parag. 50SGBIII, zusätzlich eines Anhangs von Wegen Pflichtteilnahme.

Freitag kam dann nochmal eine "Einladung" der Bildungsstätte, worin wieder ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Teilnahme Pflicht sei. Sollte man nicht erscheinen, drohen Sanktionen (ich glaube, sowas wie bis zu 3 Monaten Sperre des ALGI).

Wenn ich dich richtig verstehe, sind diese "Androhungen" eher Einschüchterungsversuche, und im Grunde können sie gar nicht dazu "zwingen"?

Verstehe, das würde auch erklären, weshalb sie nur die Hinfahrt bezahlen:?

Naja, ich werde wohl trotzallem mal versuchen, schriftlichen Widerspruch gegen die Fahrtkostenerstattung einzulegen.

Kann ja nicht mehr, als abgelehnt werden, oder was meint ihr?

Liebe Grüße

holla

holla_die_waldfee
26.06.2008, 12:45
hab ich glatt noch etwas vergessen zu fragen:patsch:..also, kommenden Montag (30.06.) hat er den Termin zur Berechnung des ALGI. Die Steuerkarte kam gestern, somit hat er alle Unterlagen für die Berechnung komplett. Gilt es, irgend etwas zu beachten bei dem Termin? Oder anders gefragt, wie läuft das ab? Berechnen die nur oder wird auch gleich bewilligt?

Da er offiziell bereits ab dem 20.06.08 arbeitslos ist (Kündigung zum 20.06.), und die letzte Gehaltsabrechnung (kam auch gestern) dementsprechend niedrig ist, werden wir wohl arg in Bedrängnis kommen in den nächsten Wochen (Miete, Strom, Gas etc, wird alles in den nächsten Tagen fällig).

Es war von einem "Vorschuß" die Rede...kann man den gleich verlangen??

Wir haben uns schon Anträge für Kinderzuschlag und Wohngeld besorgt, aber zuvor muss das ALGI ja berechnet und bewilligt sein.

Große Angst vor finanzieller Not habe:((3 Kinder)

Ich bin dankbar für Hilfe

LG

holla_die_waldfee

Seebarsch
26.06.2008, 18:58
Hallo,
beim Alg 1 ist es so, dass bei vollständigen Unterlagen im Termin zum Antragsservice die Bewilligung auch gleich komplett fertig gemacht wird.
Da für den 20- 30.06.2008 der Anspruch auf Alg 1 fällig wäre, kann er auch eine Barauszahlung im Termin beantragen!
:-P

holla_die_waldfee
03.07.2008, 10:59
Hello again,

ja, das mit der Barauszahlung habe ich dann auch gelesen in der Broschüre und auch hier im Forum.

Montag war der Termin und es wurde auch alles gleich berechnet, und auch geklärt, dass er Anspruch auf ALG I ab dem 21.06.08 hat. Leider hat mein Mann sich "bequasseln" lassen, und nicht auf einen Scheck (oder Barauszahlung) für 21.06.-30.06.08 auszahlen lassen, da die Sachbearbeiterin meinte, dass alles innerhalb von spätestens 3 Tagen eh bei uns wäre (Bescheid+Geld). Und ein V-Scheck bräuchte ja auch 3 Tage, bis das Geld auf dem Konto verbucht wäre..(ihr Reden).

Ich war am Ende leicht säuerlich, dass ich nicht mitgefahren bin, denn es kommt so wie es kommen musste. Wir haben bis heute keinen Bescheid und logo..auch kein Geld.

Ausserdem steht in der Broschüre (Rechte und Pflichten für Arbeitssuchende), dass im Falle einer Barauszahlung (oder Scheck) eine Gebühr fällig wird, und diese vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird. Wir erwarten für die 10 Tage etwas über 300 Euro, und da sind das schon 5 Euro, die abgezogen werden.

Find ich schon unverschämt. Am meisten ärgere ich mich über diese hotline nummer die man wählen muss, um überhaupt an den eigenen Sachbearbeiter zu gelangen. Da werden wir, eh schon knapp bei Kasse, auch noch "abgezockt" (nutzt die Telefonflat gar nix).

Arbeitssuchend sein in Deutschland ist Stress pur und Papierkram hoch 90:-P. ..und teuer..*lach*

Sorry falls ich hier etwas negativ klinge, aber da krieg ich es echt an den Nerven.

Danke für deine Antworten, lieber Seebarsch..

bis bald und

LG

holla