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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Wochen arbeitslos, trotz Nebenjob recht auf Geld?


Martin123
24.06.2008, 13:34
Hallo,

ich werde zum 15.7.2008 Arbeitslos, da meine Ausbildung vorüber ist.
Ich habe einen Voll-Vertrag bekommen, welcher allerdings erst zum 1.8.2008 beginnt.
(Monatsgehalt 500€ Netto, somit im Juli nur 250€ verdient)

Somit bin ich 2 Wochen ohne "Haupttätigkeit".

Allerdings mache ich seit etwa 2 Jahren einen Nebenjob, etwa 20 Stunden im Monat und verdiene dort 256€ Monatlich.

Macht also alles in allem einen verdienst im Juli von 506€ Netto.

Hab ich nun für diese 2 Wochen in der Ich ohne Hauptarbeit bin Anspruch auf Arbeitslosen Geld? Wird das mit dem Nebenjob verrechnet bzw, mit den 250€ die ich in meiner Haupttätigkeit verdient habe?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

---

Mh kann man seine Beiträge hier nicht mehr bearbeiten?

Nachtrag:D

Wiviel ALG würd ich den bekommen ? sowas um die 300€ rum oder ?

ela1953
24.06.2008, 13:49
lass dir das mal beim Arbeitsamt ausrechnen, Ich denke aber, dass du von dem dir zustehenden Arbeitslosengeld nur die Hälfte bekommst.Bei ALG I darfst du 165 Euro dazu verdienen. Normalerweise!!! Du machst den Nebenjob aber schon zwei Jahre - dann darfst du den Durchschnitt deines Verdienstes dazu verdienen, ohne das was angerechnet wird. Da musst du dann drauf achten und drauf bestehen.

Seebarsch
24.06.2008, 18:47
Hallo Martin 123,
wenn du tatsächlich nur zwei Wochen alo bist, solltest du dir überlegen, ob du überhaupt Alg beantragst.
Dein Alg wird dann nämlich nach dem Entgelt der Ausbildung bemessen und wird mit Sicherheit sehr gering sein, ca. 60 % von deinem jetzigen Netto.
Solltest du in dem neuen Job nach einiger Zeit alo werden, erhältst du dann das geringe Alg weiter!
Hier wäre wirklich zu überlegen, ob du tatsächlich Alg beantragst!
:confused:

Martin123
30.06.2008, 14:25
Hallo Martin 123,
wenn du tatsächlich nur zwei Wochen alo bist, solltest du dir überlegen, ob du überhaupt Alg beantragst.
Dein Alg wird dann nämlich nach dem Entgelt der Ausbildung bemessen und wird mit Sicherheit sehr gering sein, ca. 60 % von deinem jetzigen Netto.
Solltest du in dem neuen Job nach einiger Zeit alo werden, erhältst du dann das geringe Alg weiter!
Hier wäre wirklich zu überlegen, ob du tatsächlich Alg beantragst!
:confused:

Danke, das wusste ich nicht :D
aber ich hab mir das mittlerweile schon so gedacht, das ich keins beantrage.
Ich bekomm
- 250€ ausbildungsvergütung
- 256€ Nebenjob
gut, das sind 250€ weniger, aber es ist ja nur für einen Monat, da sollten mich meine "Ersparnisse" abfedern.

Melden muss ich mich aber trotzdem oder?
Reicht da ein anruf oder muss ich da wirklich hin?

Seebarsch
30.06.2008, 19:40
Hallo Martin123,
wenn du keine Leistungen willst und den neuen Job fest hast, musst du dich auch nicht bei der Agentur melden!
:-P