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ALN - Robot
07.08.2006, 10:59
GEW NRW fordert Notprogramm zur Anschaffung von Lernmitteln

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW befürchtet, dass zu Schuljahresbeginn etliche Schülerinnen und Schüler ohne Schulbücher und Lernmittel zum Unterricht erscheinen.
Viele Schulen in NRW stünden vor unlösbaren Problemen, hier Abhilfe zu schaffen und für einen guten Schulstart aller Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Die GEW fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen kurzfristig ein Notprogramm zur Kostenerstattung der Lernmittel aufzulegen.
Die Finanzierung wäre für das Land problemlos aus den erwarteten Steuermehreinnahmen zu bewältigen.

„Mit dem neuen Schulgesetz ist auch die Lernmittelfreiheit neu geregelt. Für Empfänger von Hartz IV-Leistungen gibt es künftig keine Befreiung mehr bei den Schulbuchkosten. Wenn hier nicht sofort nachgebessert wird, haben wir eine pädagogisch fatale Situation in den Schulen“, erklärt GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber.

Gab es im letzten Jahr noch eine Übergangslösung,
so sollen jetzt die Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig den Elternanteil beim Schulbuchkauf selbst voll übernehmen.
Laut Gesetz bleibt es aber den Kommunen überlassen, für diese Familien einzuspringen.
Das können und wollen sich viele Kommunen angesichts ihrer Haushaltslage aber nicht mehr leisten.
Aber auch vergleichsweise wohlhabende Städte wie etwa Münster zahlen bei den Schulbuchkosten nicht mehr hinzu.

Andere Städte wie Bochum versuchen den Betroffenen entgegen zu kommen:
Bei Vorlage der Bücherquittungen und der ALG II-Bescheinigung wird die Hälfte der Kosten über die Schulsekretariate erstattet.

Die Lehrergewerkschaft sieht dennoch akute pädagogische Probleme. Viele Eltern würden die nötigen Schulbücher nicht beschaffen können, man könne sie auch nicht dazu zwingen.
GEW-Chef Meyer-Lauber mahnt abschließend: „Ohne die nötigen Unterrichtsmaterialien werden sich bei den Kindern, die es sowieso schon schwer genug haben, schnell Lernrückstände ergeben.
Der pädagogische Grundsatz, kein Kind zu beschämen, wird ernsthaft in Zweifel gezogen..“

Quelle:
Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW v.

StephanK
07.08.2006, 12:50
Vor einem Jahr war eine schnelle Lösung für dieses Problem versprochen worden. Passiert ist aber so gut wie nix, außer, dass das Land das Problem den Kommunen vor die Füße gekippt hat. Nun sind zwar nicht alle Kommunen klamm, aber leider die meisten. Bildungschancen können aber nicht davon abhängen, wie es um den Gemeindehaushalt bestellt ist. Alles andere ist eine Schande.
In Art. 8 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen heisst es: (1) Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung.(...) Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht.
(...)
(3) Land und Gemeinden haben die Pflicht, Schulen zu errichten und zu fördern.
Und in Art. 9 Abs. 2: Einführung und Durchführung der Schulgeldfreiheit für die weiterführenden Schulen sowie der Lehr- und Lernmittelfreiheit für alle Schulen sind gesetzlich zu regeln.Die Realität hat sich weit von diesem Verfassungsauftrag weg entfernt.
Es ist ja gut und richtig, wenn das Schulministerium auf seiner website (http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Gleichstellung/index.html) Chancengleichheit zum Thema macht, aber das Thema "Chancengleichheit für die Kinder armer Eltern" kommt dort nicht vor...

Ich kann nur alle betroffenen Eltern auffordern, sich damit nicht zufrieden zu geben und bei ihren örtlichen Landtagsabgeordneten zu fordern, dass eine wirkliche Lernmittelfreiheit für die Bezieher von Alg II endlich eingeführt wird - verbindlich, für das ganze Land und nicht nach Kassenlage der Gemeinden!