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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit Verlängerung wg. nicht bewerben?


Cyrus17
24.06.2008, 21:29
Schönen guten Abend alle zusammen :engel:!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe eines Abends (17 Uhr oder so) einen anruf bekommen. Ich hab leider gepennt und das Handy lag direkt neben dem Bett, was ein folgenschwerer Fehler war :patsch:. Ich kann mich nicht wirklich an das Telefonat mehr erinnern, habe nur einen Schreck bekommen, als diese Androhung 2 Tage danach eingeflattert kam.

Frage 1.: Wie lange könnt ich kein Geld dafür bekommen?

Problem 2:

Ich soll mindestens 10 Bewerbungen (im Monat?) schreiben. Nun bin ich nach 2 Monaten erst wieder eingeladen wurden.

Frage 2.: Muss ich jetzt 20 schreiben?

Gleicher Sachverhalt wie bei Problem 2, nur mit der Änderung, das ich keine geschrieben habe :oops:.

Frage 3: Verlängert sich die aufjedenfall eintretene Sperrzeit aus Problem 1? Wenn ja, wie lange min/max^^?

Also nicht das ich das geld bräuchte, aber interessieren tuts mich schon =)

Cyrus17
26.06.2008, 08:38
Ich lös des mal auf 3 WochenSperre wegen Problem 1 mehr nicht :sensationell:

fragi
29.06.2008, 17:33
Hallo Cyrus,

Problem 2:

Ich soll mindestens 10 Bewerbungen (im Monat?) schreiben. Nun bin ich nach 2 Monaten erst wieder eingeladen wurden.

Frage 2.: Muss ich jetzt 20 schreiben?

Gibts dafür auch ne Rechtsquelle, in Form eines Öff.-Rechtlichen vertrages, oder auch EIngliederungsvereinbarung?

Also hast du eine EIngliederungsvereinbarung bzw. Zielsetzungsvereinbarung unterschrieben?

Gleicher Sachverhalt wie bei Problem 2, nur mit der Änderung, das ich keine geschrieben habe :oops:.

Frage 3: Verlängert sich die aufjedenfall eintretene Sperrzeit aus Problem 1? Wenn ja, wie lange min/max^^?

Schau mal: §144 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html).