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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug, Landkreiswechsel, WG, ALGII Neuantrag


sebastian83
07.08.2006, 11:38
Einen guten Tag,

ich habe ausführlich die Suche benutzt aber leider nichts passendes auf meine Fragen gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Kernfrage:
Kann ich mit !einer! (nicht meiner) Freundin zusammenziehen und bekomme ALG II mit Mietübernahme?

Ausgangslage:
Ich stecke im Moment in einer Weiterbildung vom Kreis Steinfurt was mir im März über die Optionsgemeinschaft des Kreises möglich gemacht wurde. (Seit Feb. Diesen Jahres bin ich in Hartz IV gerutscht). Diese Weiterbildung wird komplett vom Kreis getragen inkl. Fahrtkosten. Da ich unter 25 bin und noch Zuhause wohne bekomme ich seit dem 1.8 kein ALG II mehr. Antrag wurde abgelehnt. Sprich, ich muss bei meinen Eltern wohnen, und fahre 20 Stunden Bahn die Woche verbunden mit knapp 40 Stunden Weiterbildung ohne einen eigenen Euro in der Tasche. Das ist nicht wirklich ein besonders angenehmer Zustand.
Die Weiterbildung ist 31 Dez. Beendet und danach werde ich voraussichtlich einen Job haben und normal im IT Bereich arbeiten. Nur bis dahin ist es ja noch ein langer weg (5Monate mit 6 Examen). Nicht falsch verstehen, ich bin sehr Dankbar das mir der Kreis das ermöglicht hat.


Vorstellung:
Ich ziehe in den Benachbarten Kreis Coesfeld zu einer Freundin in die Wohnung. Melde mich im Kreis Coesfeld an und beantrage dort ALG II.
Somit hätte ich kürzere Arbeitswege (Nur noch 2-3 anstatt gute 4 Stunden am Tag) und wesentlich mehr Zeit mich auf die Prüfungen der Weiterbildung vorzubereiten.

Meine Fragen an euch:
1. Kann ich Aufgrund meines abgelehnten Antrages im Kreis Steinfurt einfach Umziehen in den Kreis Coesfeld ohne das ich dem Amt etwas mitteilen muss?
2. Da ich kein ALG II bekomme hat das Sozialamt ja keine Ansprüche an mich? Ist das Richtig? Gelte ich jetzt nicht mehr als „Arbeitslos“ oder „Sozialempfänger“ sondern bin im besten Fall noch „Arbeitssuchend“ aber das ohne Meldepflichten oder sonstigen Verpflichtungen dem Arbeits/Sozialamt?
3. Würde der Kreis Coesfeld eine Rechtfertigung von mir Verlangen warum ich umgezogen bin bzw. warum ich umziehen möchte?
4. Kann ich mich vorher genau im Kreis Coesfeld erkundigen? Ich habe mal bei einem Sachbearbeiter im Kreis Coesfeld angerufen und er sagte ganz lapidar: „Ziehen sie erst mal her, dann sehen wir weiter!“
5. Die Wohnung der Freundin hätte eine Fläche von ca. 80qm Meter. Kann man anteilmäßig bei den Ämtern im WG Stil ein Zimmer mieten? Also das ich z.b. angeben kann das ich von ihr ein Zimmer vermietet bekomme? Oder ginge so was nur mit einem Untermietervertrag? Wobei sie ja bei einem Untermietervertrag am Ende des Jahres Steuern abführen muss?
6. Zum Schluss noch eine kleine Frage, und ich hoffe das ich euch nicht zulange aufgehalten habe. :)
Kann ich wenn ich kein ALG und auch kein ALG II bekomme, keine Leistungen empfange etc. wie jeder arbeitende Bürger etc. auch z.b. einen Gewerbeschein beantragen? Und mich nebenher Selbstständig verdingen?

Puh, ein kleiner Fragen Marathon. Ich würde mich freuen wenn ich von euch eine Hilfestellung bekommen könnte. Das würde mir das Leben wirklich einfacher machen. :)

Vielen Dank im Voraus
Gruss
Sebastian

tarper
07.08.2006, 13:24
Hallo Sebastian,

4. Kann ich mich vorher genau im Kreis Coesfeld erkundigen? Ich habe mal bei einem Sachbearbeiter im Kreis Coesfeld angerufen und er sagte ganz lapidar: „Ziehen sie erst mal her, dann sehen wir weiter!“

Das würde ich als Einladung zum Beratungsgespräch wörtlich nehmen. Die in Coesfeld können an Deiner Akte zwar nichts schrauben, aber Einsicht hat jeder bundesweit. Und motivierte Leute sehen die selten genug...

Grundsätzlich gilt:
- Unterhalt ist eine Sozialleistung des Bundes
- Kostenübernahme von Wohnung/Heizung ist eine Sozialleistung der Kommune
Dementsprechend ist auch das Entscheidungsgefüge
In Deinem Fall könnte das tatsächlich klappen, weil Du belegen kannst, daß Du nicht einfach aus Lust und Laune zu Hause ausziehst.

Kann ich wenn ich kein ALG und auch kein ALG II bekomme, keine Leistungen empfange etc. wie jeder arbeitende Bürger etc. auch z.b. einen Gewerbeschein beantragen? Und mich nebenher Selbstständig verdingen?

Wenn Du als Berufsanfänger mit Erfolg IT-Projekte an Land ziehst und wirklich weißt, worauf Du Dich da einläßt... Warum nicht? Aber weißt Du wirklich, worauf Du Dich da einläßt? Haftung, Risiko, Beiträge, Steuern, Gesetz gegen die "Kleinselbständigkeit"?

Es kann Dir keiner verbieten, Dich nach Projekten als Freier IT'ler umzutun. Eine gute Adresse ist da zum Beispiel www.gulp.de . Ist die größte IT-Freiberuflerbörse Deutschlands und hat richtig Service zu bieten!

Sobald Du was an Land gezogen hast (Rahmenvertrag UND Projektvertrag von BEIDEN Vertragsparteien unterschrieben), also definitiv weißt, ab welchem Zeitpunkt Du gegen Rechnung (aka. EinNAHMEN) finanziell in Vorlage treten wirst (aka. Aufwendungen), DANN erst gehst Du zum Gewerbeamt Deines Wohnsitzes/künftigen Firmensitzes und meldest Dein Gewerbe an. (Be)werbung im Vorfeld Deiner gewerblichen Tätigkeit ist KEINE Schwarzarbeit. Werbung im Vorfeld ist auch nicht steuerlich absetzbar, denn die Raubritter von der aufhaltenden Hand erheben Deine Steuern auf Deinen (durch Aufwendungen geschmälerten) Gewinn (aka. EinKOMMEN) eines Zeitraums. Reine Verlustmonate/-jahre mußt Du als Kleinbetrieb selber irgendwie aus früheren Gewinnen überleben. Einmal in guten Zeiten gezahlte Steuern kommen in schlechten Zeiten nicht wieder. Keine Rückerstattung a la Lohnsteuerkarte!

Trotzdem kann Dir keiner verbieten, offen für beide Vertragsformen zu sein. Der Gewerbeschein ist dabei so was ähnliches wie eine Busfahrkarte. Kaufst Du kein Ticket, fährst Du schwarz. Kaufst Du keinen Gewerbeschein, arbeitest Du schwarz. Leider kostet der Gewerbeschein im Gegensatz zum Ticket zusätzlich auch nochmal Kohle, wenn Du wieder aussteigst...

Von einer gewerblichen (Neben-)tätigkeit unter Einbeziehung der BA als Teampartner zum Zwecke der Existenzgründung rate ich allerdings dringend ab. Sonst kann's Dir passieren, daß der lächelnde Teampartner ("uns ist völlig egal, wie Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden") sich ruck-zuck als Kriegsgegner entpuppt, sobald Du einen ersten Teilerfolg an Land ziehst. Denn aus Sicht der BA ist jeder Cent, den Du einnimmst EinKOMMEN. Betriebliche Ausgaben kommen in einer Welt, deren Sold sich aus Sozialversicherungsbeiträgen speist, prinzipiell nicht vor...

Gruß
Tarper
(Freier IT'ler von 1993 bis 2004)

StephanK
07.08.2006, 14:06
:welcome: Sebastian,
erst mal danke dafür, dass Du den Hintergrund Deiner Fragen, also die Schilderung Deiner Situation geradezu vorbildlich aufbereitet hast. Das erleichtert vieles... :-)

Zu Frage 1: Nein, das geht leider nicht. Es geht "einfach so" eigentlich nie, aber in Deinem Fall ist es besonders schwierig, weil Du zwischen zwei sog. Optionslandkreisen umziehen willst, also solchen, die die Betreuung von Alg II-Beziehern komplett in eigener Verantwortung organisieren.
Mit dem Tag Deines Umzugs ist der Kreis Steinfurt nicht mehr für Dich zuständig und Du musst im Kreis Coesfeld sozusagen komplett neu anfangen.
Eines ist Dir offenbar nicht so recht klar: Auch wenn Du kein Alg II (mehr) beziehst bist Du trotzdem nach wie vor "unter der Fuchtel" des Landkreises, weil er Deine Weiterbildung bezahlt. Das ist zwar kein Alg II, aber eben eine andere Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), und damit unterliegst Du dessen Regeln, weil Du "erwerbsfähiger Hilfebedürftiger" (so der gesetzliche Begriff) bist.

Zu Frage 2: Aus dem gerade erläuterten Grund ist das falsch! Du unterliegst den gleichen Pflichten wie vor Beginn der Weiterbildung auch mit der Ausnahme, dass Du Dich derzeit nicht um Arbeit bewerben musst. Die Begriffe "arbeitslos" oder "arbeitsuchend" haben im SGB II nicht die gleichen Auswirkungen wie beim SGB III, das das "normale" Arbeitslosengeld regelt. Zentraler Begriff im SGB II ist die Hilfebedürftigkeit, und an diese knüpfen auch die Pflichten der Hilfebedürftigen an.

Zu Frage 3: Der Kreis Coesfeld würde Dir voraussichtlich schlicht keinen Cent für eine Wohnung zahlen. Deswegen muss ich vor einem ungenehmigten Umzug dringend abraten. Du kämest wirklich in ernstliche Schwierigkeiten :!:

Zu Frage 4: Das war in der Tat äußerst lapidar. Wörtlich in's Deutsche übersetzt heisst das steinig, und der Weg wäre noch viel steiniger, als er sowieso schon ist, wenn Du in dieser Weise vorgehen würdest.

Guck es Dir am besten selbst im Gesetz an und lies den § 22 Abs. 2a SGB II: (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.In Deinem Fall käme die Nr. 2 in Frage. Unmittelbar bezieht sich das zwar auf den Fall "neuer Job anderswo", aber weil Deine Weiterbildung eine Leistung zur Eingliederung ist, lässt sich das schon dabei unterbringen. Was ist nun "erforderlich"? Wenn wir anschauen, welche Pendelzeiten für Bezieher des "richtigen" Arbeitslosengeldes als zumutbar gelten (das ist in § 121 Abs. 4 SGB III geregelt), dann sind das zweieinhalb Stunden bei Vollzeitjobs und zwei Stunden bei Teilzeitjobs über sechs Stunden täglich. Ich denke, dass man diese Maßstäbe entsprechend für Deine Situation anwenden und folglich sagen kann, dass ein Umzug erforderlich ist. Dies musst Du Dir vor Abschluss eines Mietvertrages vom Kreis Steinfurt schriftlich bestätigen lassen und solltest dazu am besten Ausdrucke Deiner Bahnverbindungen mitbringen, aus denen die Fahrzeiten hervorgehen.

Bei dieser Gelegenheit kläre unbedingt ab, ob Deine Weiterbildung weiter bezahlt wird, wenn Du aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreises Steinfurt entschwindest! Dort sehe ich eigentlich das größte Problem. Wenn's gut läuft, werden die sich mit dem Kreis Coesfeld in Verbindung setzen und einen Modus finden, wie der Übergang verwaltungs- und abrechnungstechnisch bewerkstelligt werden kann, aber das ist schon "höhere Diplomatie" und es ist leider nicht auszuschließen, dass man Dich deswegen erst mal abzuwimmeln oder hinzuhalten versuchen wird. (Kommt sehr auf das Engagement Deines Gegenübers an...)

Wenn das "durch" ist, klopfst Du mit Deiner "Umzugsgenehmigung" beim Kreis Coesfeld an und ...

Zu Frage 5: ... überraschst mit der freudigen Mitteilung, dass Du immerhin schon eine Bleibe gefunden hast. Wenn Du zur Untermiete wohnst, ist das für den Kreis als solches kein Problem. Deine Freudin braucht aber von ihrem Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung. (Wenn Du in einer Mietwohnung von einem Mieter ein Zimmer mietest, ist genau das Untermiete!) Zu der steuerlichen Frage kann ich leider keine Auskunft geben, sondern nur auf die zahllosen Internet-Seiten mit Steuertipps verweisen.
ABER VORSICHT: Spätestens nach einem Jahr des Zusammenwohnens taucht unweigerlich die Frage auf, ob es sich bei Eurem Zusammenwohnen um eine Einstandsgemeinschaft handelt, also ob von ihr nicht erwartet werden kann, Dich mit durchzufüttern, so dass der Landkreis sich aus der Alg II-Zahlung zurückziehen kann.

Zu Frage 6: Ja; Tarper hat dazu ja schon einiges geschrieben.

Das könnte alles ein mittelgroßer bürokratischer Hürdenlauf werden... Gutes Gelingen dafür!

sebastian83
08.08.2006, 09:04
Guten Morgen Tarper,

das ist wirklich mal eine informative Antwort. In den nächsten Tagen werde ich mir eine genaue Übersicht verschaffen welche Projekte für mich in Frage kommen würden (Punkt: Fertigkeiten und Qualifikationen) bzw. in welche Richtungen ich mich spezialisieren könnte. Zusätzlich werde ich mich mal mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut mache. Und einmal Tipps und Ratschläge von Bekannten Freelancern einholen die ich durch meine Tätigkeiten in Online Projekten kenne.
Wobei meine Berufserfahrung/Qualifikation auch noch nicht wirklich umfangreich ist (Ausbild. Fachinformatiker AWE und Zertifikate als MCSA,MCSE,MCTS...). Ist halt irgendwie Standart und eigentlich kaum der Rede Wert mit 23 Jahren. Aber vielleicht geht es ja in dieser Richtung voran. Ein wenig durch Granit beißen hat noch niemandem geschadet. :wink:
Vielen Dank für deine Anregungen.

Guten Morgen Stefan,

danke für deine kompetente und ausführliche Antwort. Ich habe einfach mal ein wenig Telefoniert und musste wirklich feststellen das Ämter eine gewisse Abneigung haben sich mit Ausnahmefällen zu befassen. :wink:
Ich musste echt plaudern und Shakern bis sich die Sachbearbeiterinnen damit ein wenig befassen wollten. Gut das man mit Freundlichkeit und (dank euch) gewissem Hintergrundwissen die Sache geschickter angehen kann. Ich vermute einfach wenn man nur auf die Gnade des Sachbearbeiters angewiesen ist ohne sich selbst mit den Themen befasst zu haben und damit kein Kontra geben kann, man ziemlich Vernatzt wird. Wobei ich gestern auch eine Ausnahme hatte, ein sehr kompetenter und freundlicher Vorgesetzter. Ungehofft kommt oft. :P
Ich bin jetzt wirklich mal gespannt was dabei herumkommt. Ob es funktioniert und was ich dafür dann machen musste oder ob es nicht hingehauen hat poste ich dann hier in diesem Thread. Damit andere Leute da auch was von Haben, falls jemand mal in dieser Situation sein sollte. In der Zeit werde ich mich parallel um eine eventuelle Zukunft als Kleinunternehmer kümmern und natürlich tapfer meine Bewerbungskampagne (heutzutage artet so was ja schon aus) weiterführen.

Also, nochmals Dank an euch beide und den weiteren Verlauf schreibe ich kurz und stichhaltig hier auf sobald ich im Bilde bin.

Einen schönen Tag
Gruss
Sebastian

Sina84
18.03.2010, 13:28
Hallo , ich hoffe ich bin hier richtig . Undzwar möchte ich gern einen Landkreiswechsel machen . Ich wohne derzeit in Walsrode und möchte wieder nach Visselhövede zurück . Hab mit beiden Ämter schon telefoniert und mir wurde gesagt von meiner Sachbearbeiterin hier das ich eine genehmigung brauch von ihr das ich umziehen darf ????
Die Wohnung die ich in Visselhövede bekommen kann ist billiger als die die ich jetzt habe .
Aber ich frage mich ob das rechtens ist das ich erst um erlaubniss fragen muss weg zu ziehen ???? Selbst das ich evtl eher wieder arbeiten könnte ist für die kein Grund .
Wäre super wenn mir jemand diesbezüglich helfen könnte .

LG Sina