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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsche Berechnung ?


meinzelkult
07.08.2006, 15:59
Hallo liebe Forum-EXPERTEN,

habe folgendes Problem:

Ich selbst ( m/30J. ) befinde mich im festen Arbeitsverhältnis und verdiene rund 1000 EURO. Dazu kommt, das ich mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz befinde. ( Pfändungsfreibetrag ca.980 EURO )

Nun zum Problem ...

Meine Freundin ( w/19J. ) keine Ausbildung /-Arbeit ist im 7. Monat Schwanger von mir. 06/2006 sind wir zusammengezogen. Meine Miete /Warmmiete beläuft sich auf 525,00 EURO (75q, 3ZKB.) Da ich noch Privatschulden im Freundeskreis tilge mit 200 EURO monatlich, bleiben mir demnach 255,00 EURO wovon noch Versicherungen wie Haftplicht, Nahrungsmittel sowie Handy getilgt werden müssen. Nun hat das Amt meiner Freundin mitgeteilt das ich zuviel verdiene und somit bekommt Sie nur 130 EURO für 4 monate.

Ich meine das kann doch nicht sein ??? Es muß doch mehr Geld geben ... Könnt Ihr mir da vileicht Rat geben was wir tun können ????

Gruß Stephan :patsch:

StephanK
10.08.2006, 09:44
:welcome: Stephan,
das könnte schon hinkommen, hängt aber weitgehend davon ab, ob die Kosten Eurer Wohnung im Rahmen dessen liegen, was im Landkreis GÖ als angemessen gilt.

Rechnen wir mal nach:

Vom Gesetz anerkannter Bedarf:
Regelleistung für beide inkl. Schwangerenmehrbedarf € 675
Kosten der Unterkunft (Miete + NK) € 575 (wenn in dieser Höhe anerkennungsfähig)
Summe € 1250

Anzurechnendes Einkommen
Brutto € 980
davon ab Werbungskosten € 100 (wenn Du höhere hast: unbedingt nachweisen!)
Freibetrag I für den Einkommensanteil zwischen 101 und 800 €:: 20 % von 700 € = € 140
Freibetrag II für den Einkommensanteil über 800 €: 10 % von 180 € = € 18 €
Freibeträge zusammen € 158
Anzurechnendes Einkommen 980 - 158 = € 822

anerkennungsfähiger Bedarf 1250
- anzurechnendes Einkommen - 822
Alg II-Betrag € 428

Wie die ARGE auf nur 130 € kommt, weiss ich nicht. Obige Rechnung ist ungenau, weil ich keine Sozialversicherungsbeiträge vom anzurechnenden Einkommen abgezogen habe; die gehen aber auch noch ab!

Denkbar sind folgende kritische Punkte:
1) Wohnung ist nach den Regeln im Landkreis GÖ zu teuer (solltet Ihr abklären, muss aber auch aus dem Bescheid hervorgehen).
2) Es wird zu viel Einkommen angerechnet. Der gepfändete Anteil darf nicht angerechnet werden (ist zwar nicht viel, aber auch Kleinvieh macht Mist). Evtl. hast Du versäumt, Deine Werbungskosten (die gleichen wie bei der Einkommensteuer) in voller Höhe geltend zu machen. Das kannst Du im Widerspruchsverfahren noch nachholen.
3) Schwangerenmehrbedarf wurde nicht berücksichtigt.
Schaut Euch also den Bescheid mal sehr genau an und legt gegebenenfalls Widerspruch ein.

"Privat"schulden werden nicht berücksichtigt. Schulden werden generell nur vom anzurechnenden Einkommen abgezogen, wenn der Betrag gepfändet wird.
Für Versicherungen kann pauschal ein Betrag von € 30.- monatlich vom anzurechnenden Einkommen abgesetzt werden; mehr nicht.
Telefonrechnung u.ä. muss selbst bezahlt werden; dafür gibt es keine Sonderleistungen.