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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung übernommen


Schnupp83
25.06.2008, 14:44
Hej hej Ihr Lieben,

habe mich hier neu angemeldet und habe ziehmlich viel hier schon durchgeschnüffelt was das Thema Eingliederungsvereinbarung angeht, doch zu meinem anliegen habe ich nichts gefunden oder ich war blind.
Nun mein anliegen.....
Habe mit meiner damaligen Arbeitsvermittlerin eine EV ausgearbeitet und diese war für soweit das die U25 Betreuung angeht auch in Ordnung.
Jetzt bin ich aber nach meiner Hochzeit und meinem Geburtstag in ein total anderes Team gewechselt beim JobCenter das heisst in die Ü25 Betreuung.
Mit dieser Arbeitsvermittlerin hat mein Mann schon von Anfang an seine Probleme....aber egal....

Die Frage:

Kann die Arbeitsvermittlerin einfach ohne jedes Gespräch und ohne das sie mich kennt einfach die alte Eingliederungsvereinbarung übernehmen????

restart
25.06.2008, 21:00
Hallo Schnupp83,

Was meinst du denn genau mit "übernehmen"?

Die Eingliederungsvereinbarung wird in der Regel auf 6 Monate geschlossen und gilt bis zum Ablauf, auch wenn du zwischenzeitlich zu Ü25 gewechselt hast.

Schnupp83
26.06.2008, 15:43
:( also bleibt die gültig....na prima.....dann habe ich mir ein dickes Eigentor geschossen, die Vermittlerin kann mich nämlich nicht leiden und meinen Mann erst recht nich.....keine Ahnung warum.....naja.....mich hat die Frau noch nicht mal zum Gespräch eingeladen oder jemals gesehen.
Jetzt muss ich dann 15 Bewerbungen im Monat abgeben....:wut:

Hallo Schnupp83,

Was meinst du denn genau mit "übernehmen"?

Die Eingliederungsvereinbarung wird in der Regel auf 6 Monate geschlossen und gilt bis zum Ablauf, auch wenn du zwischenzeitlich zu Ü25 gewechselt hast.
Na mit übernehmen meinte ich das ich die Eingliederungsvereinbarun mit meiner alten Arbeitsvermittlerin abgeschlossen habe und nicht mit der die ich jetzt habe......wie ich schon geschrieben habe.......die Frau kennt mich nicht und ich sie nicht.......und sie hat auch keine Andeutungen gemacht mich zu einem persönliche Gespräch einzuladen usw.....

restart
26.06.2008, 20:19
Schnupp83, wenn du mal auf die Eingliederungsvereinbarung schaust, dann wirst du feststellen, dass du sie mit der ARGE geschlossen hast und nicht mit Sachbearbeiterin X.

Rotkäppchen
27.06.2008, 00:14
Was steht denn in der EGV drin? Und bis wann ist sie gültig? 15 Bewerbungen zu fordern ist nämlich sehr viel, weil die Erstattungskosten nur 260 Euros betragen. D.h., die Kosten sind nicht voll gedeckt, die Bewerbungen werden aber gefordert.

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten

1. Du schickst sie per mail, damit sie dich nichts kosten. Kannst ja auch Blindbewerbungen schicken.

2. Du schreibst mal ein schönes Briefchen an die ARGE wegen der hohen Bewerbungskosten. Da schreibst du rein, dass dir die Leistung für diese hohe Forderung nicht ausreicht. Dabei verweist du auf deren homepage, wo die Zumutbarkeit von Eigenbemühungen genau festgesetzt wird (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-15.pdf). Ich zitiere auf Seite 10: „Die Zumutbarkeit von Eigenbemühungen hängt u. a. von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Da die Kosten für schriftliche Bewerbungen nur teilweise durch den Regelsatz abgedeckt sind (BGBl I Nr. 27, 1067 f, § 2 Regelsatzverordnung: Schreibmaterial und Portokosten), sollte ergänzend eine Kostenerstattungsregelung für verbindlich vereinbarte schriftliche Bewerbungen vereinbart werden."

Schriftlich werden in EGVs meist nur 260 Euros zugesagt. Das reicht für 4 – 5 Bewerbungen pro Monat. Sollten die auf eine Bewerbungsforderung, die 5 Stück pro Monat übersteigt, bestehen, müsste eine ergänzende Kostenerstattungsregelung getroffen werden.

Wenn du das denen schreibst, müssten sie das auch schriftlich ablehnen (damit würde ich übrigens rechnen). Dagegen würde ich dann einen Widerspruch einlegen und notfalls klagen.

Schnupp83
27.06.2008, 13:20
Was steht denn in der EGV drin? Und bis wann ist sie gültig? 15 Bewerbungen zu fordern ist nämlich sehr viel, weil die Erstattungskosten nur 260 Euros betragen. D.h., die Kosten sind nicht voll gedeckt, die Bewerbungen werden aber gefordert.

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten

1. Du schickst sie per mail, damit sie dich nichts kosten. Kannst ja auch Blindbewerbungen schicken.

2. Du schreibst mal ein schönes Briefchen an die ARGE wegen der hohen Bewerbungskosten. Da schreibst du rein, dass dir die Leistung für diese hohe Forderung nicht ausreicht. Dabei verweist du auf deren homepage, wo die Zumutbarkeit von Eigenbemühungen genau festgesetzt wird (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-15.pdf). Ich zitiere auf Seite 10: „Die Zumutbarkeit von Eigenbemühungen hängt u. a. von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Da die Kosten für schriftliche Bewerbungen nur teilweise durch den Regelsatz abgedeckt sind (BGBl I Nr. 27, 1067 f, § 2 Regelsatzverordnung: Schreibmaterial und Portokosten), sollte ergänzend eine Kostenerstattungsregelung für verbindlich vereinbarte schriftliche Bewerbungen vereinbart werden."

Schriftlich werden in EGVs meist nur 260 Euros zugesagt. Das reicht für 4 – 5 Bewerbungen pro Monat. Sollten die auf eine Bewerbungsforderung, die 5 Stück pro Monat übersteigt, bestehen, müsste eine ergänzende Kostenerstattungsregelung getroffen werden.

Wenn du das denen schreibst, müssten sie das auch schriftlich ablehnen (damit würde ich übrigens rechnen). Dagegen würde ich dann einen Widerspruch einlegen und notfalls klagen.


Also drin steht:

zwischen Mir
und Jobcenter Reinickendorf
gültig bis 17.10.2008 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird

1. Leistung Jobcenter Reinickendorf

* Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/- aufnahme
-Aufnahme Ihres Bewerberprofils in
-www.arbeitsagentur.de
- Unterstützung der Bewerbungsbemühungen durch finanzielle Leistung (UBV) nach Maßgabe des § 46 SGB III, nach vorherigem gesonderten Antrag
- Angebot von Leistungen zur Aufnahme einer Arbeit ( Mobilitätshilfen), nach vorherigem gesonderten Antrag

das ganze steht genau so drei mal untereinander



Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahmen anbiete:


2. Bemühungen Frau Sandra XXX

Sandra XXX verpflichtet sich,
einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere:
- mindestens [Anzahl Bewerbungen] Bewerbungen pro Monat in den nächsten [Anzahl Monate] Monaten, auch um befristete Stellen, auch bei Zeitarbeitsfirmen
*Stellensuche/Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- mindestens 10 Bewerbungen pro Monat in den nächsten 6 Monaten, auch um befristete Stellen, auch bei Zeitarbeitsfirmen
- mindestens 5 Bewerbungen auf Ausbildungsstellen pro Monat in den nächsten 6 Monaten
- Nutzung des Internets zur Stellensuche
- Nutung der Gelben Seiten zur Stellensuche
_ Nutzung der aktuellen Presse/Stellenanzeiger und Belege der Eigenbemühungen durch Nachweisbogen


dann noch Rechtsfolgenbelehrung und das Blatt mit Unterschrift......Ich bin verpflichtet.....................usw



:cry:

Rotkäppchen
27.06.2008, 13:29
Also das war ja wohl alles andere als eine individuelle EGV! Das sieht so aus, als hätte man Textteile aus anderen EGVs oder von sonstwo reingenommen.

Trotzdem: Hier werden 15 Bewerbungen insgesamt monatlich von dir gefordert. Das hättest du so nicht unterschreiben dürfen. Deine Unterschrift unter ein Vertrag bedeutet nämlich immer: "Das ist so ok". Der Normalfall sind 5 Stück. Diese Kosten sind durch die zugesagte Erstattung auch gedeckt.

Nun ist die EGV ja noch bis Oktober gültig. Entweder schreibst du mehr Bewerbungen per mail, oder du probierst es mal mit dem Briefchen.