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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger/getrennt Lebend! Zusammenziehen bei ALG II?


spacebabe24
26.06.2008, 11:47
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (12 und 10) und beziehe ALG II, insgesamt 730 € inklusive Miete (für ein Kind bekomme ich noch UVG).

Nun ist im Januar 2007 mein Eigenheim versteigert worden und mein damaliger Freund (in München wohnend)
hat es ersteigert und mit mir einen Mietvertrag gemacht und ich zahle nun monatlich Miete (385 €).

Er ist dann im August 2007 in "sein" Haus gezogen, in die untere Wohnung, in der auch noch meine Mutter wohnt (die ihm auch Miete bezahlt).
Wir wohnen also nicht "echt" zusammen. Er musste seinen Job aufgeben und arbeitet nun bei mir in der Nähe, verdient jedoch nur noch 1200 € netto
(vorher hat er 2000 € verdient) und er zahlt Unterhalt 260 € für seine Tochter. Er kann also finanziell gar nicht für mich einstehen.
Mit meiner Miete deckt er so ziemlich die Nebenkosten ab und die Finanzierung von 600,00 Euro muss auch bezahlt werden.

Jetzt ist das Disaster komplett, da ich schwanger bin!! Kann ich das weiterhin so handhaben?
Was ist finanziell besser?? Oder sollen wir "zusammenziehen", heiraten aber dann bekomme ich wahrscheinlich gar nichts mehr und dann stehen
wir bald wieder vor dem finanziellen Aus!?! Würden wir auch noch Leistungen von der ARGE bekommen, wenn wir zusammenziehen oder heiraten?
Oder bekomme ich bzw. wir auch diesen Kinderzuschlag bzw. Wohngeld?

fragi
29.06.2008, 17:43
Hallo spacebabe24,

also das Mindesteinkommen für Kinderzuschlag wurde ja auf 900€ gesenkt, daher wäre dies denke ich der bessere Weg als ALG II.

Ob ihr zusammenziehen sollt oder nicht kann und will ich nicht für euch entscheiden.

Tut ihrs, ists meiner Meinung nach besser Wohngeld + Kinderzuschlag zu beantragen.

Tut ihrs nicht, wirst du beim ALG II bleiben müssen.

Vielleicht noch mal zur Erklärung, UVG sind Schulden für den der nicht zahlt... handelts sich hier um deinen Freund wäre das ein grund mehr das zu beenden!

spacebabe24
01.07.2008, 16:20
Hallo spacebabe24,

also das Mindesteinkommen für Kinderzuschlag wurde ja auf 900€ gesenkt, daher wäre dies denke ich der bessere Weg als ALG II.

Ob ihr zusammenziehen sollt oder nicht kann und will ich nicht für euch entscheiden.

Tut ihrs, ists meiner Meinung nach besser Wohngeld + Kinderzuschlag zu beantragen.

Tut ihrs nicht, wirst du beim ALG II bleiben müssen.

Vielleicht noch mal zur Erklärung, UVG sind Schulden für den der nicht zahlt... handelts sich hier um deinen Freund wäre das ein grund mehr das zu beenden!

Nein, das ist nicht mein Freund, sondern mein Exmann! Mein Freund zahlt für seine Tochter aus seiner Ehe aber ich bekomme für meine beiden Kinder keinen Unterhalt, nur noch für meine Tochter UVG bis nächstes Jahr.

Noch eine Frage: Wenn wir zusammenziehen, gilt das doch als eheähnliche Wohngemeinschaft oder? Wie sieht es da mit der Lohnsteuerklasse für meinen Freund aus? Zählt das wie verheiratet??

Danke einstweilen...spacebabe

fragi
01.07.2008, 17:45
Noch eine Frage: Wenn wir zusammenziehen, gilt das doch als eheähnliche Wohngemeinschaft oder? Wie sieht es da mit der Lohnsteuerklasse für meinen Freund aus? Zählt das wie verheiratet??

Die Defintion die der SGB II Träger in jedem Fall treffen wird, nämlich Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) , hat absolut nichts mit Lohnsteuerklassen zutun.

DIese ändern sich nur wenn man verheiratet ist und sonst nicht.
Außer natürlich die Klassen 1 und 6! :)

Aber er kann nicht in Klasse 3 gehen wenn ihr zusammenhzieht, denke darauf willst du hinaus, das is nicht drin.