Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 bis 20.09. - Antrag auf ALG 2?
Hallo am 10.07. war ich bei meinem Arbeitsvermittler bei der Arbeitsagentur, der mir geraten hat Anfang August einen Antrag auf ALG 2 zu stellen da mein ALG 1 Anspruch am 20.09. ausläuft.
War dann heute bei der GFA wegen der Antragstellung, hätte mir aber den Weg sparen können da meine Ehefrau berufstätig wäre (ca 1650€ netto), und ich daher keinen Anspruch auf ALG 2 hätte, das hätte mir aber auch mein Vermittler sagen können. Habe mich mal heute den ganzen Tag hingesetzt und gerechnet, nach den Abzügen der Festkosten bleiben meiner Frau und mir noch ca 300Euro im Monat zum leben.
Meine Unsicherheit ist es wie ich jetzt meine gesetzliche Rentenversicherung weiter zahlen soll und was ich da beachten muß. Mit der Krankenversicherung werde ich mich über meine Frau familienversichern.
Soll ich mich nach dem 20.09. immer noch bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, und welche Vor- und Nachteile habe ich da.
Hoffe natürlich das ich wieder so bald wie möglich wieder in Arbeit komme, das ich wieder ein geregeltes Leben führen kann.
Servus Pille!
Ich bin nicht Spock und durchschaue das ganze logischerweise noch nicht so ganz. Wurde das ohne Antragstellung durchgerechnet, nur auf Grundlage des Einkommens deiner Frau? Ohne Angabe der tatsächlichen Miete usw…?
StephanK
07.08.2006, 21:29
Ich habe nicht überprüft, ob überhaupt die Möglichkeit bestehen würde, freiwillig Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Am besten fragst Du mal bei der nächsten Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true).
Arbeitsuchend solltest Du Dich sicherheitshalber melden. Nachteile hast Du dadurch in jedem Falle keine.
Da es so aussieht, als ob es finanziell sehr knapp werden würde, überlegt mal, ob Wohngeld Euch ein wenig weiterhelfen könnte. Nähere Informationen dazu gibt's hier (http://www.bmvbs.de/dokumente/,-916591/Artikel/dokument.htm).
Betroffener
07.08.2006, 23:48
So sehr viel zu rechnen gibt es da eigentlich nicht, wenn nicht grosse Unbekannte dazukommen.
622 € für Mann und Frau (90% von 2 x 345 €)
??? € Kosten der Unterkunft - wahrscheinlich eher nicht angemessen?
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= Gesamtbedarf
dagegen Laufen das Einkommen der Frau abzgl. Absetzbeträge und einigen Versicherungen bzw. den Freibeträgen von max. 240 €.
Dann könnte noch (anrechenbares) Vermögen vorhanden sein.
Da sehe ich für den Normalfall (wenn es einer ist) keine Chance auf eine ALG II Aufstockung - aber genaues Nachrechnen sollte man schon machen lassen.
Im Klartext: Die Lebensumstände müssen verändert werden, bevor es knallt.
Servus Pille!
Ich bin nicht Spock und durchschaue das ganze logischerweise noch nicht so ganz. Wurde das ohne Antragstellung durchgerechnet, nur auf Grundlage des Einkommens deiner Frau? Ohne Angabe der tatsächlichen Miete usw…?
Hallo stupido,
sorry, das wurde ohne Antragstellung durchgerechnet, ich wurde gefragt was meine Frau verdient und bekam sofort gesagt das eine Antragstellung unnützig ist da diese über die 1400€ Begrenzung für zwei Personen liege und der Antrag abgelehnt wird. Miete bezahlen wir keine aber eine Hypothek. (Haus gehört jeweils zu 50% meiner Frau und ihrer Schwester)
Ich habe nicht überprüft, ob überhaupt die Möglichkeit bestehen würde, freiwillig Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Am besten fragst Du mal bei der nächsten Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Werde ich auf alle Fälle morgen machen, und dort anrufen.
Arbeitsuchend solltest Du Dich sicherheitshalber melden. Nachteile hast Du dadurch in jedem Falle keine.
Das stimmt aber ne hohe Erwartung habe ich da auch nicht gerade.
Da es so aussieht, als ob es finanziell sehr knapp werden würde, überlegt mal, ob Wohngeld Euch ein wenig weiterhelfen könnte. Nähere Informationen dazu gibt's hier..
Danke für den Link, habe mir es durchgeschaut und festgestellt das ich da leider keinen Anspruch habe.
Vielen Dank an Euch beiden.
sofa_bremen
08.08.2006, 06:53
Guten Morgen !
Zuerst einmal zu der Frage der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier können Versicherte, die aufgrund besonderer Umstände versicherungsfrei oder an der Beitragszahlung gehindert waren, zu einem späteren Zeitpunkt diese Lücken auf freiwilliger Basis wieder schließen, um einen lückenlosen Versicherungsverlauf zu erlangen. Das heisst, wenn Du später wieder in Lohn und Brot stehst, kannst Du Dich mit Deinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und die Beiträge auf freiwilliger Basis nachzahlen. Fraglich ist hier, ob Du für diese Zeiten auch nur den Arbeitnehmerteil zahlen musst, oder den Komplettbeitrag incl. Arbeitgeberanteil. Das kläre ich aber im Laufe des Vormittags und werde Dich informieren.
Auch die anderen Fragen kläre ich im Laufe des Vormittags.
Bis dann
sofa_bremen
08.08.2006, 07:01
Also - Du kannst Dir die Höhe des Beitrages, den Du für versicherungsfreie Zeiten freiwillig nachzahlst frei aussuchen. Der Mindestbeitrag liegt bei 78,00 €, der Höchstbeitrag bei 1.023,75 € monatlich.
sofa_bremen
08.08.2006, 07:06
Zum Thema des ALG II-Bezugs kann ich nur sagen, dass ich für Dich schwarz sehe. Wie oben schon beschrieben, wird das Einkommen Deiner Frau zu hoch sein, um einen Anspruch zu haben. Trotzdem würde ich den Antrag auf ALG II auf jeden Fall stellen, um hier Gewissheit durch einen Bescheid der ARGE zu bekommen. Es soll ja des öfteren auch vorkommen, dass sich die Mitarbeiter der verschiedenen ARGEs auch mal zugunsten der Antragsteller verrechnen : :lol:
@sofa_bremen und Betroffener
vielen Dank auf die Antworten meiner Fragen :-) , die helfen mir auf alle Fälle weiter, habe mir einen Beratungs-Termin bei meiner Renten-Versicherung in zwei Tagen genommen. Mit den Rentenbeiträgen war ich mir nicht so sicher. Werde mal schauen müssen ob ich wenigstens die 78€ Mindestbeitrag monatlich zusammen rappen kann, oder beitragsfrei stelle.
Mit der Krankenversicherung werde ich keine Probleme haben da ich mich über meine Frau familienversichern kann (schon abgeklärt).
Nach dem Rechenbeispiel von Betroffener lasse ich es am besten sein einen Antrag zu stellen, und werde erst mal meine eisernen Reserven (die eigentlich für meine Rente gedacht waren aufbrauchen). Ich gebe natürlich nie die Hoffnung auf das ich doch wieder eine Arbeit finde. :-x
@all
nochmals danke für Eure Bemühungen
Hallo,
heute war ich bei der Beratung der deutschen Rentenversicherung, und dort wurde mir erklärt das ich mich wie schon StephanK schreibt mich arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit alle drei Monate melden soll. Die Zeit wo ich mich arbeitssuchend melde, werden von der AfA an die Rentenversicherung gemeldet. Diese Zeit ist beitragsfrei.
Eine Beitrag - Zuzahlung könnte man nur als Selbständiger machen.
Na ja, die Beratung bei der Rentenversicherung war leider nicht so hervoragend da ich den Berater fast alles aus der Nase herausziehen mußte.
Jetzt habe ich allerdings noch ein Problem:
Wenn ich nach den Bezug des ALG 1 (und ich habe keinen Anspruch auf ALG 2) mich arbeitssuchend melde, kann ich einen 400 € Job ausführen ohne Abzüge?
Betroffener
11.08.2006, 00:13
Solange Du keine Sozialleistungen beziehst, gehört der Verdienst alleine Dir.
Da offensichtlich Vermögen vorhanden ist, sodass ALG II nicht erfolgreich beantragt werden kann vor dessen Verbrauch, wäre das so.
Trotzdem wäre möglicherweise ein Wohngeld-Antrag noch sinnvoll. Da gelten auch höhere Sätze.
Hallo Betroffener,
danke für Deine Info, habe nächste Woche einen Termin bei meinem Vermittler und hoffe da auch noch weitere Infos zu bekommen.
Du schreibst wenn ich keine Sozialleistungen beziehe gehört der Verdienst(400€ Job) mir. Kann ich mich dann trotzdem arbeitsuchend melden?
Mit dem Wohngeld habe ich mir angeschaut habe da leider auch keinen Anspruch drauf weil meine Frau 1600€ netto verdient.
StephanK
12.08.2006, 11:28
Kann ich mich dann trotzdem arbeitsuchend melden?Klar - das kann man sozusagen immer.
habe nach langer Such noch was gefunden
Arbeitslos: Keine großen Lücken bei der Rente
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Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist weiter rentenversichert und muss daher keine großen Rentenlücken im Alter befürchten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Solange jemand Arbeitslosengeld bezieht, werden diese Zeiten für die Rente so bewertet, als wenn jemand mit 80 Prozent seines vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes weitergearbeitet hätte. Bekommt jemand Arbeitslosengeld II, wirkt sich das auf die Rente aus wie ein 400-Euro-Job. Es werden also 400 Euro als monatlicher Bruttoverdienst angerechnet, unabhängig davon, in welcher Höhe das Arbeitslosengeld II tatsächlich gezahlt wird. Wird keine Leistung von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, ist der Arbeitslose auch nicht rentenversichert. Solche Zeiten werden aber dennoch angerechnet, sofern der Betreffende bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist und vorher einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgegangen ist.
Ausführliche Informationen zu Arbeitslosigkeit und Rente finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Thema des Monats, auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Quelle:
Thema des Monats (http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Funktionen/Newsletter/GenerierteNewsletter/2006-04-04__News__Newsletter__09_3A24_3A56.html)
Hallo,
am Freitag war ich bei meinem Vermittler und er sagte mir das ich trotzdem Alg 2 beantragen soll obwohl ich laut GFA-Sachbearbeiter (mündlich) keinen Anspruch hätte.
Jetzt weiß ich natürlich überhaupt nicht mehr was ich machen soll.
Also gehe ich nochmal zu diesem GFA-Sachbearbeiter und werde den Antrag stellen und mich nicht abwimmeln lassen.
Hallo,
war am Montag 21.08. wieder bei der GFA diesmal bei einem anderen Sachbearbeiter mit der ich auch ein gutes gespräch führen konnte. Sie sagte ebenfalls zu mir das mein Antrag abgelehnt werde da wie schon oben geschrieben meine Frau 1600,- netto verdiene, sie gab mir trotzdem die Antragsformulare mit an der ich nun dranhänge. Multivieren tut es mich nicht gerade diesen für nix auszufüllen.
Abgabetermin wäre etwa 1 Woche vor dem Ende des ALG1 Bezug.
Welche Vor- und Nachteile entstehen mir wenn ich den Antrag ausfülle, alles offengelegt habe und trotzdem abgelehnt wird.
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