tuxi72
26.06.2008, 22:19
Hallo,
also, im Dezember 2006 war der erste Monat meiner Arbeitslosigkeit. Bis Ende April 2007 bezog ich Arbeitslosengeld I (Anspruch auf 12 Monate), dann begann wegen Schwangerschaft der Mutterschutz (mit Mutterschaftsgeld) bis zur Geburt Ende Mai. Es folgte 1 Jahr Elterngeldbezug bis Ende Mai 2008. Seit dem 01.06.2008 habe ich eine unbefristete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber A angenommen mit 401 EUR monatlichem Verdienst. Das Geld reicht hinten und vorne nicht und ich habe einen unbefristeten Vertrag (auch sozialversicherungspflichtig) bei Arbeitgeber B ab Oktober 2008 unterschrieben.
Meine Fragen:
1.) Wenn ich mich aus dem aktuellen Arbeitsvertrag kündigen ließe, würde mein "Restarbeitslosengeld" so hoch ausfallen, wie zuvor oder würde es (mit) auf der Basis des 401 EUR-Jobs errechnet werden?
2.) Wenn ich den Job bei A selber kündigen würde und danach einen befristeten Vertrag bis zum 30.9. unterschreiben würde bei Arbeitgeber C, dieser aber durch noch nicht absehbare Vorkommnisse dann doch nicht zustande käme (nach der eigenen Kündigung bei A)...... Hätte ich dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie errechnet?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Vielleicht könnt Ihr mich ja mal aufklären.
Vielen Dank.
also, im Dezember 2006 war der erste Monat meiner Arbeitslosigkeit. Bis Ende April 2007 bezog ich Arbeitslosengeld I (Anspruch auf 12 Monate), dann begann wegen Schwangerschaft der Mutterschutz (mit Mutterschaftsgeld) bis zur Geburt Ende Mai. Es folgte 1 Jahr Elterngeldbezug bis Ende Mai 2008. Seit dem 01.06.2008 habe ich eine unbefristete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber A angenommen mit 401 EUR monatlichem Verdienst. Das Geld reicht hinten und vorne nicht und ich habe einen unbefristeten Vertrag (auch sozialversicherungspflichtig) bei Arbeitgeber B ab Oktober 2008 unterschrieben.
Meine Fragen:
1.) Wenn ich mich aus dem aktuellen Arbeitsvertrag kündigen ließe, würde mein "Restarbeitslosengeld" so hoch ausfallen, wie zuvor oder würde es (mit) auf der Basis des 401 EUR-Jobs errechnet werden?
2.) Wenn ich den Job bei A selber kündigen würde und danach einen befristeten Vertrag bis zum 30.9. unterschreiben würde bei Arbeitgeber C, dieser aber durch noch nicht absehbare Vorkommnisse dann doch nicht zustande käme (nach der eigenen Kündigung bei A)...... Hätte ich dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie errechnet?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Vielleicht könnt Ihr mich ja mal aufklären.
Vielen Dank.