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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung ALG I nach Elternzeit und 401 EUR-Job


tuxi72
26.06.2008, 22:19
Hallo,

also, im Dezember 2006 war der erste Monat meiner Arbeitslosigkeit. Bis Ende April 2007 bezog ich Arbeitslosengeld I (Anspruch auf 12 Monate), dann begann wegen Schwangerschaft der Mutterschutz (mit Mutterschaftsgeld) bis zur Geburt Ende Mai. Es folgte 1 Jahr Elterngeldbezug bis Ende Mai 2008. Seit dem 01.06.2008 habe ich eine unbefristete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber A angenommen mit 401 EUR monatlichem Verdienst. Das Geld reicht hinten und vorne nicht und ich habe einen unbefristeten Vertrag (auch sozialversicherungspflichtig) bei Arbeitgeber B ab Oktober 2008 unterschrieben.

Meine Fragen:

1.) Wenn ich mich aus dem aktuellen Arbeitsvertrag kündigen ließe, würde mein "Restarbeitslosengeld" so hoch ausfallen, wie zuvor oder würde es (mit) auf der Basis des 401 EUR-Jobs errechnet werden?

2.) Wenn ich den Job bei A selber kündigen würde und danach einen befristeten Vertrag bis zum 30.9. unterschreiben würde bei Arbeitgeber C, dieser aber durch noch nicht absehbare Vorkommnisse dann doch nicht zustande käme (nach der eigenen Kündigung bei A)...... Hätte ich dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie errechnet?

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert. Vielleicht könnt Ihr mich ja mal aufklären.

Vielen Dank.

fragi
27.06.2008, 11:42
Hallo tuxi72,

Wenn ich mich aus dem aktuellen Arbeitsvertrag kündigen ließe, würde mein "Restarbeitslosengeld" so hoch ausfallen, wie zuvor oder würde es (mit) auf der Basis des 401 EUR-Jobs errechnet werden?

So hoch wie zuvor.
Denn nach §130 Abs.2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html) bleiben bei der Bemessung des ALG Zeiten des Elterngeldes außer betracht, und die Arbeitszeit war nicht lang genug um damit ne neue Bemessung zu begründen.

Im übrigen würde ne neue Bemessung eh nicht geringer werden als die Alte... denn da gibts auch noch nen Bestandschutz.

Zu Beachten ist aber, wenn du selbst kündigst gibts ne Sperre, und wenn der AG dich kündigt und reinschreibst du wolltest das, auch!

2.) Wenn ich den Job bei A selber kündigen würde und danach einen befristeten Vertrag bis zum 30.9. unterschreiben würde bei Arbeitgeber C, dieser aber durch noch nicht absehbare Vorkommnisse dann doch nicht zustande käme (nach der eigenen Kündigung bei A)...... Hätte ich dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie errechnet?

Gibst du das unbefristete Arbeitsverhältnis zu lasten eines befristeten auf, und wirst dort gekündigt gibts ne Sperrzeit von 12 Wochen.
Das heißt die rsten 3 Monate gibts kein Geld, höchstens Übergangsweise 70% ALG II, wenn du dies beantragst.

Also das wäre ne eher blöde Konstelation :)
Im übrigen trotzdem in selber Höhe wie das alte ALG!