Codeman
08.08.2006, 08:48
Hallo,
wieder etwas neues zum Thema Urteile
Krankenversicherung
Krankenversicherungen dürfen einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ablehnen,wenn dieser nicht binnen 3 Monate nach der letzten Pflichtversicherung gestellt wurde.Dass ein Kranker keinen Krankenkassenversicherungsschutz hat,sei zwar eine soziale Härte,die Dreimonatsfrist müsse jedoch in jedem Fall eingehalten werden,so die Richter
Az: L8 KR 30/06 ER
Eigentum
Langzeitarbeitslose,die im Eigenheim leben,haben unter Umständen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II.Sie können die Kosten für die Finanzierung des Wohneigentums bis zur Höhe einer Vergleichsmiete und die vollen Betriebs-und Nebenkosten für die Immobilie als Unterstützungsleistungen einfordern.Das Gericht hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Az: L 10 AS 103/06
Die Tilgungsrate für die selbst genutzte Eigentumswohnung kann es vom Amt geben,zb. wenn die Raten fast abbezahlt sind.Die Richter: Zwar wird mit der Zahlung der Kaufpreisraten das Vermögen des Klägers vermehrt.Es ist aber sinnvoll,dem Kläger die Wohnung zu belassen,denn dann werden die Unterkunftskosten auch bald weniger.
Sozialgericht Detmold Az: S8 AS 37/05
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Krankenversicherung
Krankenversicherungen dürfen einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ablehnen,wenn dieser nicht binnen 3 Monate nach der letzten Pflichtversicherung gestellt wurde.Dass ein Kranker keinen Krankenkassenversicherungsschutz hat,sei zwar eine soziale Härte,die Dreimonatsfrist müsse jedoch in jedem Fall eingehalten werden,so die Richter
Az: L8 KR 30/06 ER
Eigentum
Langzeitarbeitslose,die im Eigenheim leben,haben unter Umständen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II.Sie können die Kosten für die Finanzierung des Wohneigentums bis zur Höhe einer Vergleichsmiete und die vollen Betriebs-und Nebenkosten für die Immobilie als Unterstützungsleistungen einfordern.Das Gericht hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Az: L 10 AS 103/06
Die Tilgungsrate für die selbst genutzte Eigentumswohnung kann es vom Amt geben,zb. wenn die Raten fast abbezahlt sind.Die Richter: Zwar wird mit der Zahlung der Kaufpreisraten das Vermögen des Klägers vermehrt.Es ist aber sinnvoll,dem Kläger die Wohnung zu belassen,denn dann werden die Unterkunftskosten auch bald weniger.
Sozialgericht Detmold Az: S8 AS 37/05