Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekosten bei Einladung zur Arbeitsagentur abrechnen!
Betroffener
22.03.2005, 18:24
Wer von der Arbeitsagentur "eingeladen" wurde, kann die An-/Abfahrtskosten auf Antrag abrechnen. Bei 50 km mit dem eigenen Auto sind das immerhin 13 Euro, die erstattet werden, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten andere Werte.
Die Anträge gibt es beim einladenden Gesprächspartner nur auf direkte Anforderung, da wohl gerne die zusätzlichen Kosten durch "vergesen" vermieden werden sollen.
Man muß also dediziert vor Gesprächsende danach fragen, den Antrag am Besten gleich vor Ort ausfüllen und sofort wieder an der Anmeldung abgeben.
StephanK
02.05.2005, 12:06
Wer von der Arbeitsagentur "eingeladen" wurde, kann die An-/Abfahrtskosten auf Antrag abrechnen. Bei 50 km mit dem eigenen Auto sind das immerhin 13 Euro, die erstattet werden, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten andere Werte.
Nachfragen: Gilt das auch, wenn Wohnort und Sitz der Arbeitsagentur identisch sind, es sich also um eine innerstädtische "Reise" handelt? In Großstädten kann auch das ganz schön teuer sein (z.B. in Köln € 3,50).
Gilt es wirklich nur, wenn ich auf ausdrückliche schriftliche Aufforderung persönlich aufkreuze?
Ich bekam gerade den Vordruck für den ALG-II-Folgeantrag, den ich per Post schicken könnte, erfahrungsgemäß aber besser persönlich abgebe, damit Rückfragen gleich geklärt werden können und der Antrag nicht einfach liegen bleibt. Auch dafür würde ich natürlich gerne die Fahrtkosten erstattet bekommen, obwohl es keine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen gibt.
Betroffener
02.05.2005, 13:17
StephanK,
ich finde jetzt auf die Schnelle nicht, wo das geschrieben steht.
Auf jeden Fall können jährlich wohl 260 Euro für Bewerbungskosten geltend gemacht werden, wobei von durchschnittlich 5 Euro je Berwerbung ausgegangen wird (Belege aufheben und sammeln).
Zu den Bewerbungskosten gehören auch Reisekosten und insofern gehört das Folge leisten auf eine "Einladung" des Arbeitsamtes zu den Bewerbungskosten.
Es übersteigt allerdings meine Vorstellungskraft, hiervon auch bei der Abgabe eines Antrages zur Verlängerung von ALG-II aus zu gehen - der mit der Post (Einschreiben!) versandt werden kann.
Andererseits: nach dem Antrag zur Reisekostenerstattung fragen, den ausfüllen und gleich wieder abgeben (gegen Beleg) kostet auch nichts. Weniger als eine Ablehnung kann nicht kommen.
Hier könntest Du als Jurist doch auch mal die entsprechenden Gesetze durch flöhen - Links fiindest Du in meiner Signatur.
Bei Deinen 3,50 Euro Fahrtkosten käme der vorteilhaftere persönliche Auftritt vordergründig billiger als der Versand per Einschreiben.
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