Codeman
28.06.2008, 09:54
Hallo Leute,
gestern war ich mitn Freund im Jobcenter Berlin-Mitte.Er hatte einen Termin.Wir also hin und gleich rangekommen.
Auf der Einladung stand sogar schon,dass Fahrtkosten übernommen werden können (keine 6 euro bagatellgrenze mehr).Das Gespräch verlief auch ganz gut.Es wurde sogar ein Profiling gemacht ,leider erst nachdem ich die Gute SB auf diverse Geschäftsanweisungen und Durchführungshinweise aufmerksam gemacht habe.
Aber immerhin.Herausgekommen ist,dass mein Freund zum Amtsarzt muss.Alright 0 problemo.
Dann kommen wir jetzt zum spaßigen Teil an der ganzen Geschichte.Am Ende des Gespräches drückte ich meinen Freund das Urteil des BSG zur Fahrtkostenerstattung in die Hand und das er gerne einen Antrag dazu haben würde.Daraufhin meinte die gute SB,dass Fahrtkosten zur ARGE schon im Regelsatz enthalten seien.Ausserdem sei die Fahrtkostenregelung so aus,dass wenn sie ihn mehrmals die Woche einladen würde,sie dann erst das Geld erstatten würde.
Daraufhin meinte ich zu der Dame,dass das ja gar nicht sein kann,denn schließlich stellt der Regelsatz das Existenzminimum dar und einzelne Posten darin seien geschaffen und um den Bedarf zu decken.Zusätzlicher Bedarf,wie die Fahrtkosten zur ARGE,seien daher auch zusätzlich zu übernehmen.Desweiteren,meinte ich,kommt es ja nicht darauf an,ob sie ihn 1mal im Monat einladen oder 1mal in der Woche.
Das führte zu Irritation bei der Frau.Jedenfalls bat sie uns nach draußen zu gehen und zu warten.Als wir wieder rein dürften,gab sie uns das Formular und meinte,sie hätte mit der Teamleitung telefoniert und der Antrag würde abgelehnt werden.Das brachte mich ins Schmunzeln und ich zückte meinen Bewilligungsbescheid von Fahrtkosten aus meinen mitgenommenen Ordner,woraus hervorging das ich auch nur einmal im Monat eingeladen werde und mir immer diese Kosten erstattet wurden.
Ferner führte ich aus,dass sich das Jobcenter Berlin-Mitte ja auch nicht auf eigene Durchführungsanweisungen etc. stützen könnte,weil diese ja in Berlin in jeden Jobcenter gleich sind.
Das brachte die Frau in ernste Erklärungsnot,was mich dazu veranlasste sie zu fragen,warum sie Falschauskünfte gibt und ob sie die §13-17 SGB I kenne.Ich verlangte ferner von ihr ihre vorhin getätigte Aussage nach §§13-17 i.V.m. §33-35 SGB X sofort schriftlich zu bestätigen.
Mitlerweile muss die Frau wohl mitbekommen haben,dass sie keine unbedarften kleinen Kinder vor sich zu sitzen hat,sondern durchaus Leute,die sich zu helfen wissen.So entschloss sie sich uns schnellstens zu verabschieden.
MfG
Codeman
gestern war ich mitn Freund im Jobcenter Berlin-Mitte.Er hatte einen Termin.Wir also hin und gleich rangekommen.
Auf der Einladung stand sogar schon,dass Fahrtkosten übernommen werden können (keine 6 euro bagatellgrenze mehr).Das Gespräch verlief auch ganz gut.Es wurde sogar ein Profiling gemacht ,leider erst nachdem ich die Gute SB auf diverse Geschäftsanweisungen und Durchführungshinweise aufmerksam gemacht habe.
Aber immerhin.Herausgekommen ist,dass mein Freund zum Amtsarzt muss.Alright 0 problemo.
Dann kommen wir jetzt zum spaßigen Teil an der ganzen Geschichte.Am Ende des Gespräches drückte ich meinen Freund das Urteil des BSG zur Fahrtkostenerstattung in die Hand und das er gerne einen Antrag dazu haben würde.Daraufhin meinte die gute SB,dass Fahrtkosten zur ARGE schon im Regelsatz enthalten seien.Ausserdem sei die Fahrtkostenregelung so aus,dass wenn sie ihn mehrmals die Woche einladen würde,sie dann erst das Geld erstatten würde.
Daraufhin meinte ich zu der Dame,dass das ja gar nicht sein kann,denn schließlich stellt der Regelsatz das Existenzminimum dar und einzelne Posten darin seien geschaffen und um den Bedarf zu decken.Zusätzlicher Bedarf,wie die Fahrtkosten zur ARGE,seien daher auch zusätzlich zu übernehmen.Desweiteren,meinte ich,kommt es ja nicht darauf an,ob sie ihn 1mal im Monat einladen oder 1mal in der Woche.
Das führte zu Irritation bei der Frau.Jedenfalls bat sie uns nach draußen zu gehen und zu warten.Als wir wieder rein dürften,gab sie uns das Formular und meinte,sie hätte mit der Teamleitung telefoniert und der Antrag würde abgelehnt werden.Das brachte mich ins Schmunzeln und ich zückte meinen Bewilligungsbescheid von Fahrtkosten aus meinen mitgenommenen Ordner,woraus hervorging das ich auch nur einmal im Monat eingeladen werde und mir immer diese Kosten erstattet wurden.
Ferner führte ich aus,dass sich das Jobcenter Berlin-Mitte ja auch nicht auf eigene Durchführungsanweisungen etc. stützen könnte,weil diese ja in Berlin in jeden Jobcenter gleich sind.
Das brachte die Frau in ernste Erklärungsnot,was mich dazu veranlasste sie zu fragen,warum sie Falschauskünfte gibt und ob sie die §13-17 SGB I kenne.Ich verlangte ferner von ihr ihre vorhin getätigte Aussage nach §§13-17 i.V.m. §33-35 SGB X sofort schriftlich zu bestätigen.
Mitlerweile muss die Frau wohl mitbekommen haben,dass sie keine unbedarften kleinen Kinder vor sich zu sitzen hat,sondern durchaus Leute,die sich zu helfen wissen.So entschloss sie sich uns schnellstens zu verabschieden.
MfG
Codeman