PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusammenziehen, Sie(20) ALG II und Schwanger, Ich(22) ALG I


Armageddon
28.06.2008, 23:08
Erstmal einen guten Abend,

ich suche schon seit einiger Zeit nach einer Vergleichbaren Situation, habe jedoch keine gefunden, die wie folgt ist:

Meine Verlobte ist 20 Jahre alt, hat keine Kinder und ist nun von mir in der 11. Woche schwanger, sie lebt noch mit ihrer Mutter + Lebenspartner der Mutter zusammen, alle beziehen ALG II.
Das Verhältnis zu ihrer Mutter ist nicht besonders gut, die Erlaubnis zum Ausziehen hat sie deshalb schon am 17.01.2008 erhalten, hatte jedoch keine Möglichkeit auszuziehen, da die ArGe wo sie hinziehen wollte die Wohnung abgelehnt hat.
Zu diesen Umständen ist jetzt zusätzlich die Schwangerschaft hinzugekommen.

Ich bin 22 Jahre alt, habe am 18.06.2008 meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und mich direkt Arbeitssuchend gemeldet, da diese Ausbildung eine Überbedarfsausbildung war und ich mit bestehen der Prüfung Arbeitslos bin.
Deshalb habe ich ALG I beantragt bzw. ich warte noch auf die Arbeitsbescheinigung meines Ausbildungsbetriebes.
Ich habe seit 01.09.2005 wegen der Ausbildung eine eigene Wohnung, eine Möglichkeit zu meinen Eltern zurück zu ziehen gibt es nicht, ist aber auch nicht gewollt.
Sehr wahrscheinlich muss ich noch Aufstockend ALG II beantragen.

Wir wohnen beide in NRW und wollen nun zusammenziehen.
Unsere Chancen einen Job zu bekommen, steigen zugleich mit dem Umzug.

Folgende Fragen habe ich jetzt dazu:
1. Ich habe gehört, die Aufstocken gibt es erst ab Antragszeitpunkt. Muss ich jetzt schon zur ArGe gehen, damit ich die Aufstockung rechtzeitig erhalte, obwohl ich noch keinen Bescheid über Arbeitslosengeld habe?

2. Wenn ich die Aufstockung beantrage gilt dann für mich ALLES was auch für reine ALG II Empfänger gilt?
2a. Darf ich so einfach umziehen oder muss ich auch eine Bestätigung der ArGe einholen, sobald ich aufstockend ALG II bekomme?

3. Da meine Verlobte schon eine Erlaubnis erhalten hatte, gilt diese immer noch, oder muss sie eine neue beantragen?

4. Da meine Verlobte ALG II Empfängerin ist, würde sie soweit ich gelesen haben Umzugs- und Renovierungskosten sowie eine Erstausstattung bezahlt bekommen.
Gilt dies auch wenn wir zusammen ziehen?

5. Ich habe gelesen das in einigen Fällen Provision und Kaution komplett übernommen werden, in anderen Fällen aber nur auf Darlehn.
Was würde für uns gelten?

Danke schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Armageddon

cathy210
29.06.2008, 12:58
also ergänzungsgeld kannst du nur mit einem aktuellen ebscheit beantragen sie müssen ja sehen was du bekommst.

kleiner tip nebenbei wegen der kaution. es gibt die möglichkeit bei der diakonie eine einmaliege hilfe zu bekommen in höhe von 800€ bei geburt des ersten kindes. erforderlich dafür kopie des mutterpasses und anchher nachsendung der geb urkunde. das geld wird nirgend angezeigt und wird von der arge auch net mit verrechnet. so hättet ihr dann schonmal einen großen teil der kaution :D

desweiteren denke ich das das a. amt ncihts dagegen bringen kann wenn ihr zusammen zieht. allerdings bekommt ihr dann beide weniger geld weil ihr ja dann als lebensgemeinsschaft geführt werdet.
einfach mal mit deinem sachbearbeiter sprechen und die lage schildern.
normalerweise wenn du bessere chancen auf dem arbeitsmarkt in der gegend hast stimmen sie gerne zu....

ihr müßt euch dann zusammen wohnungasangebote einholen. allerdings müßt ihr mal sehen wie hoch bei eurer wunschgegend dann die kaltmiete für 2 sein darf. weil das kind wird erst dann dazu gerechnet wenn es wirklich auf der welt ist. bei 2 personen sind es bis 61 qm zu dritt bis 75qm.

also schaut euch schonmal um und angebote mit nehmen. am besten ihr geht zu dem bearbeiter deiner verlobten und redet mit dem. schildert die lage.


wünsche Euch viel glück und haltet einen auf dem laufenden was dabei raus kam.

fragi
29.06.2008, 17:30
Hallo Armageddon,

Ich habe gehört, die Aufstocken gibt es erst ab Antragszeitpunkt. Muss ich jetzt schon zur ArGe gehen, damit ich die Aufstockung rechtzeitig erhalte, obwohl ich noch keinen Bescheid über Arbeitslosengeld habe?

Es kommt drauf an, ab was du dies benötigst... !

Du musst es ab dann beantragen wo du es brauchst, daher brauchst du es gestern schon geh spätestens heute, dann kriegste es auch erst ab heute.

Zu den Eltern zurück musst du dann nicht, solang du nachweisen kannst, am Stichtag nicht bei denen gewohnt zuhaben. Stichtag ist der 17.02.06.
Dazu entsprechender Paragraph: §68 Abs.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__68.html)

2. Wenn ich die Aufstockung beantrage gilt dann für mich ALLES was auch für reine ALG II Empfänger gilt?
2a. Darf ich so einfach umziehen oder muss ich auch eine Bestätigung der ArGe einholen, sobald ich aufstockend ALG II bekomme?

Ja es gilt alles für dich. Das heißt auch, die BA ist nichtmehr für dich zuständig in Sachen Vermittlung, sondern die ARGE, mit einer Ausnahme. Du hast als Aufstocker einige Vorrechte, z.b mit dem Vermittlungsgutschein. Für ALG II Empfänger ist dies eine "Kann-Leistung", für dich als auch ALG I Emfänger aber eine Pflichtleistung. DOrt gibts noch einige Kleinigkeiten, aber Federführend ist dann die ARGE zuständig.

Auch bei Umzügen brauchst du eine Genehmigung... jedenfalls dann, wenn du die Umzugskosten + Kaution bezahlt haben willst.
Ziehst du ohne Genehmigung um, wird max. die alte Miete übernommen, mehr aber nicht.

3. Da meine Verlobte schon eine Erlaubnis erhalten hatte, gilt diese immer noch, oder muss sie eine neue beantragen?

Das kommt drauf an, weshalb es dir alte gab :)

4. Da meine Verlobte ALG II Empfängerin ist, würde sie soweit ich gelesen haben Umzugs- und Renovierungskosten sowie eine Erstausstattung bezahlt bekommen.
Gilt dies auch wenn wir zusammen ziehen?
Ja, bis auf die Erstausstattung, da gibts nur das, was bei beiden nicht vorhanden ist... was ihr schon habt gibts nicht, denn du hast ja schon ne eigene Wohnung und damit ausstattung, also wird das sperlicher ausfallen! (außer du hattest bisher eine Möblierte Wohnung!)

5. Ich habe gelesen das in einigen Fällen Provision und Kaution komplett übernommen werden, in anderen Fällen aber nur auf Darlehn.
Was würde für uns gelten?

Meine Lieblingsgeschichte.
Eine komplette Übernahme gibts nicht und gabs auch nie.
Es gibt aber "darlehn" und "DARLEHN".

Der kleine aber feine Unterschied ist, den einen soll man zurückzahlen während dem Leistungsbezug der andere bleibt bis man im Leistungsbezug ist einfach an die ARGE abgetretten, also gehört denen die Kaution einfach weiter.

Das mit der Rückzahlung ist rechtswidrig, und sollte das bei euch so kommen, kann ich euch da auch entsprechende Gesetzestexte zu nennen.

Es muss normal so laufen, dass sie Provision im Zuge des Kosten übernehmen, und die Kaution als Darlehn übernommen wird. Die Kaution wird an die ARGE abgetretten und gut. Findet man irgendwann arbeit und kommt aus dem Leistungsbezug, dann zahlt man den Darlehn ab. Zieht man um, bekommt die ARGE das Geld einfach zurück.

jette
29.06.2008, 19:29
Es muss normal so laufen, dass sie Provision im Zuge des Umzuges (so sollte es wohl heißen) übernehmen,
Provisionen werden selten übernommen, da es noch genug Wohnungen gibt, bei denen keine Provisionen fällig sind. Dies sollte aber mit der zuständigen Arge abgesprochen werden, da jede ihre eigenen Richtlinien hat.
Bei uns z.B. gibt es keine Übernahme solcher Kosten, aber bei uns werden auch für die wenigsten Wohnungen Provisionen verlangt.

Armageddon
29.06.2008, 21:18
Ok, ich bedanke mich für die Antworten und hätte noch eine Frage, die sich durch die Antworten ergeben hat.

Wie ist es, wenn ich erstmal mit dem ALG I klar komme, mit meiner Verlobten zusammen ziehe und danach ALG II "Aufstockung" beantrage?

Danke schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Armageddon

jette
30.06.2008, 00:23
Meinst du jetzt konkret wegen der Wohnung? Auch dann muss zuerst eine Genehmigung eingeholt werden, dadurch das deine Freundin zur Zeit Alg2 erhält.
Wenn du was anderes meinst, dann stell deine Frage bitte konkreter.

Armageddon
30.06.2008, 20:17
Auch bei Umzügen brauchst du eine Genehmigung... jedenfalls dann, wenn du die Umzugskosten + Kaution bezahlt haben willst.
Ziehst du ohne Genehmigung um, wird max. die alte Miete übernommen, mehr aber nicht.
Also, wenn ich jetzt nicht ALG II aufstockung beantrage, sondern erstmal mit ihr zusammen ziehe und danach erst ALG II aufstockung beantrage:
Dann bekomme ich nicht die Umzugskosten und Kaution bezahlt, was mir auch vollkommen egal ist, der wichtigste Punkt ist, das ich mit meiner verlobten zusammen ziehen möchte!!
Wie ist es dann mit der Übernahme der Miete, gibt es dann Problem, weil ich gerade erst umgezogen bin, oder bekomme ich dann die volle Kaltmiete für die neuen Wohnung?

jette
30.06.2008, 21:37
Das Problem ist ja hier erstmal deine Freundin, weil sie derzeit ja noch Alg2 bezieht. Deshalb sollte vorher die Genehmigung für die Wohnung geholt werden, damit ihr euch sicher sein könnt, dass die Miete voll berücksichtigt werden kann.

Armageddon
30.06.2008, 23:05
Das Problem ist ja hier erstmal deine Freundin, weil sie derzeit ja noch Alg2 bezieht. Deshalb sollte vorher die Genehmigung für die Wohnung geholt werden, damit ihr euch sicher sein könnt, dass die Miete voll berücksichtigt werden kann.

Das mit der Beantragung der neuen Genehmigung ist schon erledigt.
Und wieso ist meine Freundin das Problem?

Ich frage doch für meinen Fall, wie es bei mir ist, wenn ich das mache, daher steht da auch ein ich, da ich kein Problem sehe, das Sie die Genehmigung dafür erneut bekommt, sie hatte diese ja schon.

Nur wenn ich jetzt noch ALG II beantrage wird das wieder eine Rennerei zusätzlich, dann muss ich auf die Genehmigung zum Umzug warten usw. das kostet wertvolle Zeit, in der Zeit könnte ich dann schon längst mit ihr zusammen wohnen und auch schon dort arbeiten wo wir hin ziehen wollen.

Daher frage ich, wie das ist, wenn ich bei meinem jetzigen Wohnort kein ALG II beantrage sondern erst dann, wenn wir zusammen gezogen sind, wenn das dann überhaupt noch nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Armageddon

jette
01.07.2008, 01:29
Ein Zusammenzug sollte grundsätzlich kein Problem darstellen. Für uns fällt das unter Familienzusammenführung.

Natürlich kannst du auch erst einen gemeinsamen Antrag (also für dich und deine Verlobte) auf Alg2 stellen, wenn ihr dort die Wohnung bezieht wo ihr hin wollt.

Ich wollte auf die Genehmigung der neuen Wohnung hinaus. Wenn ihr weiterhin Alg2 beziehen wollt bzw. müßt, dann muss die Miete angemessen für den Wohnort sein. Deshalb schrieb ich, dass deine Freundin das "Problem" ist, weil sie derzeit Alg2 bezieht.

Würde deine Freundin zur Zeit kein Alg2 bekommen und ihr stellt einen Antrag in dem neuen Wohnort, dann müsste die Arge für die ersten 6 Monate die tatsächliche Miete übernehmen bevor sie auf die angemessene Höhe senkt. Vorausgesetzt ihr mietet eine Wohnung an, die über der Angemessenheitsgrenze liegt.