PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Direktzahlung durch ALG II-Träger für Haushaltsstrom


StephanK
05.07.2005, 16:46
Gericht: Landessozialgericht Hamburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 09.06.05
Aktenzeichen: L 5 B 71/05 ER AS

Kernaussage: Der kommunale Träger darf nach § 22 Abs. 4 SGB II ausschliesslich die Kosten für Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte statt an den Hilfebedürftigen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist. Dies gilt nicht für Wasser- und Stromkosten und auch bei einer Elektroheizung nur für den darauf entfallenden, durch Schätzung zu ermittelnden Anteil der Stromkosten, weil diese insoweit Heizkosten sind.

Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=23120)