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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 später beantragen/in Anspruch nehmen


JanaG
30.06.2008, 17:07
Hallo,

ich bin ber der AA arbeitssuchend und arbeitlos gemeldet, habe meinen Antrag für ALG1 aber noch nicht abgegeben. Ich möchte mein ALG1 noch nicht in Anspruch nehmen, sondern stattdessen eine Ausszeit nehmen, (meinen Lebensunterhalt sowie die Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge würde ich in dieser Zeit selber finanzieren.) Dafür möchte ich von der AA komplett in Ruhe gelassen werden.

Beim Hotline des AA habe ich deswegen nachgefragt, ob ich meine Arbeitssuchendmeldung und meine Arbeitslosenmeldung einfach rückgängig machen könnte, und das ALG1 ggf. später beantragen. Man sagte mir, daß wäre kein Problem, ich könne innerhalb eines Jahres wenn nötig immer noch den Antrag stellen, mein Anspruch würde weiterhin bestehen.

Als ich aber ein zweites Mal anrief, um etwas nachzufragen, hat man mir gesagt, es wäre auf jeden Fall besser, den Antrag auf ALG1 jetzt erstmal zu stellen und dabei zu sagen, ich möchte die Leistungen erst später in Anspruch nehmen, damit mir später keine Nachteile entstehen. Man konnte - oder wollte - mir allerdings nicht sagen, was für Nachteile gemeint waren.

Weiß jemand vielleicht, was die Vor- und Nachteile beider Versionen sind?

Danke!

Jana

Seebarsch
30.06.2008, 19:30
Hallo JanaG,
:welcome:
die Inanspruchnahme des Alg steht in deinem freien Ermessen! Wenn du jetzt den Antrag nicht stellen willst, kannst du den Antrag auch wieder, ohne Nachteile, zurückziehen!
Allerdings musst du zusehen, dass du innerhalb eines Jahres deinen Anspruch geltend machst, da ansonsten die Anwartschaftszeit (12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre) nicht mehr erfüllt ist.
:razz:

ratsuchende
02.07.2008, 17:06
Hallo!
Es ist besser, den Anspruch der Höhe und der Dauer nach jetzt festellen zu lassen. Was ist, wenn jemand länger beschäftigt war? Bei Anwartschaft mind. 12 Monate innerhalb der letzen 2 Jahre gibt es doch nur 6 Monate Anspruch?
Bei 24 Monaten Beschäftigung innerhalb der letzen 2 Jahre ist das doch länger? Mit jedem Monat, den Du wartest, verringert sich die Dauer des Anspruchs!!!

Oder irre ich mich etwa?