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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Mehrbedarf für Kleidung für ein Bewerbungsgespräch


StephanK
05.07.2005, 17:13
Gericht: Landessozialgericht Hamburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.06.05
Aktenzeichen: L 5 B 139/05 ER AS

Kernaussage: Der Grundsatz "keine Extras", der beim ALG II herrscht, gilt auch, wenn eine ALG II-Bezieherin eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Kleidung beantragt, die sie für Vorstellungsgespräche benötigt. Wenn sie nicht aus der Zeit vor dem ALG II-Bezug über geeignete Kleidung verfüge, muss sie die Kosten dafür aus dem Regelsatz ansparen.

Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=22995)

Anmerkung: Grau ist alle Theorie... Im Regelsatz (West) sind monatlich € 34,08 für Bekleidung und Schuhe vorgesehen.