mutter42
05.07.2005, 17:40
hallo! mein mitbewohner bezieht rente auf zeit die am 31.7.abläuft und zur verlängerung beantragt ist. das soll man erst 3 monate vorher, also anfang mai. dabei sagte uns der mitarbeiter der LVA, er solle sich vorsichtshalber arbeitslos melden.das hat er am 10.mai getan.
in§ 37b steht man habe sich frühestens 3 monate vor beginn der eventuellen arbeitslosigkeit arbeitslos zu werden.
und nun der hammer: bescheid gekommen mit kürzung um die hälfte für die ersten 10 tage wegen zu später meldung!!!! frühestens drei monate vorher, spätestens steht nicht drin.....
was können wir tun? widerspruch ist abgelehnt.begründet mit §37b!!!!
gruss mutter42
in§ 37b steht man habe sich frühestens 3 monate vor beginn der eventuellen arbeitslosigkeit arbeitslos zu werden.
und nun der hammer: bescheid gekommen mit kürzung um die hälfte für die ersten 10 tage wegen zu später meldung!!!! frühestens drei monate vorher, spätestens steht nicht drin.....
was können wir tun? widerspruch ist abgelehnt.begründet mit §37b!!!!
gruss mutter42