Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 Ebay-Verkäufe
teddygirl
08.08.2006, 21:55
Hallo,
ich habe vor kurzem einen ALGII-Antrag gestellt. Heute habe ich einen Brief von meiner Arbeitsagentur bekommen, in dem steht das ich zu meinen Ebay-Verkäufen schriftlich Stellung nehmen muß. Ich habe ja wie verlangt die Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht und habe auch bei Ebay Privatsachen verkauft. Nun liegen diese Beträge von Ebay alle unter 10 Euro und im Monat komme ich nicht auf mehr als 40 Euro.
Wie nehme ich jetzt schriftlich Stellung dazu? Wer kann mir evtl. eine Vorlage zu so einem Schreiben liefern?
Hoffe es kann mir schnell jemand helfen.
LG
Katrin
StephanK
08.08.2006, 23:15
:welcome: Katrin,
dieses Thema ist im Forum schon mehrfach aufgetaucht und beantwortet worden. Bitte benutze die Suchfunktion mit dem Stichwort ebay.
Kernpunkt Deiner Stellungnahme sollte sein, dass Du Gegenstände aus Deinem Vermögen verkauft hast und damit nur einen Teil Deines Vermögens von Sach- in Geldvermögen umgewandelt hast, ohne dass dadurch ein Vermögenszuwachs entstanden wäre. Folglich handelt es sich nicht um Einkommen, das auf das Alg II anzurechnen wäre.
Betroffener
09.08.2006, 00:47
Und zu dem Generellen vom Stefan möchte ich hinzufügen:
Waren die Verkäufe vor oder nach dem ALG II Antrag?
teddygirl
11.08.2006, 01:16
Sie waren beiden. Vor und nach dem ALG2-Antrag. Die ARGE hat die Kontoauszüge der letzten drei Monate, also Mai, Juni und Juli. Den ALG2-Antrag habe ich Anfang letzten Monats gestellt.
Hm... ich überlege gerade. Muß ich denen jetzt nur die Ebay-Verkäufe rechtfertigen die in der Zeit der Antragsstellung (Also somit Anfang Juli) liefen?
Betroffener
11.08.2006, 02:43
Na Logo,
die vor der Antragstellung gehen die nichts an - da warst Du noch nicht "bedürftig" und unterliegst keiner Kontrolle.
Zusätzlich beweist Du damit, dass Du es nicht gewerbsmässig machst und nicht erst in der Zeit des ALG II Bezuges begonnen hast, um zu schummeln.
Wenn überhaupt, kann es nur um die Verkäufe (Zufluss als Einkommen) gehen, in der Zeit, wo Ihr Geld von der ArGe bekommt.
50 € jährlich sind unschädlich als Pauschale - ausserdem ginge es um die Prüfung, ob ihr Hausrat (Schutzvermögen = Vermögensumwandlung) verkauft habt oder eben gehandelt habt - also Waren erwerbsmässig verkauft habt.
Das könnte sicher ein Streit werden, sollte aber funktionieren beim Hausrat (z.B. Kindersachen, die zu klein sind zu verkaufen und passende zu kaufen).
kanne0815
14.02.2009, 17:32
Hallo, ja ich habe die selben Probleme bekommen wie Du ...und lese hier sehr viele unterschiedliche Meinungen dazu ...habe es einem Anwalt übergeben weil ich mit meinem Widerspruch ganz sicher nicht durch kommen werde...aber Versuch macht ja bekanntlich Gluch ;-) Gruß Frank
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