Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiwilliges ökologisches Jahr
Andylein466
09.08.2006, 11:05
Hallo!
Habe mal folgende Frage!
Unsere Bedarfsgemeinschaft sieht so aus.
Meine Frau, ich & mein Sohn ( ab Nov. 17 Jahre ). Im Haushalt lebend.
Er hatte ein Jahr eine berufsfördernde schulische Maßnahme ohne Entgeld!
Ab 1. Sept. macht er nun für ein Jahr ein freiwilliges ökologisches Jahr. Da bekommt er nun Brutto gleich Netto 349,00 Euro im Monat & ist nicht mehr Familien- Kranken-versichtert sondern über den Träger.
Wird dieses Geld nun der Bedarfgem. angerechnet ? Wenn ja, müßte ja mein Sohn für den Unterhalt seiner Eltern aufkommen!
Gruß Andy
StephanK
09.08.2006, 11:39
Gute Frage, schwierige Frage! :-)
Eine Anrechnung käme dann nicht in Frage, wenn es sich (1) um eine zweckbestimmte Einnahme handelt und (2) der Zweck ein anderer ist als der Zweck des Alg II, das Geld also nicht für den Lebensunterhalt bestimmt ist.
Nun hast Du nicht geschrieben, ob er weiter zuhause wohnen oder am Einsatzort untergebracht werden wird, aber ich tippe mal auf das Erstere.
Für seinen Dienst bekommt er nach dem Gesetz nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder, wenn er zuhause wohnt, anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende GeldersatzleistungenVom Betrag her nehme ich an, dass es sich um die zweite Möglichkeit handelt - und damit dient dieses Geld dem gleichen Zweck wie Alg II, nämlich dem "stinknormalen" Lebensunterhalt und wird angerechnet werden. Dadurch wird er in der Tat zur Finanzierung der Familie beitragen - trotz freiwilliger und quasi ehrenamtlicher Arbeit.
In den Leistungen ist auch ein Anteil "Taschengeld" enthalten (maximal 264 €). Vielleicht wäre es nicht schlecht, mal vorab zu überlegen, wie Ihr familien-intern damit umgeht. Schließlich ist das sein erstes sozusagen selbst verdientes Geld.
Andylein466
09.08.2006, 12:10
Ja, er wohnt weiter zu Hause!
Der Junge ist glücklich den Platz bekommen zu haben & endlich was zu verdienen. Das können wir ihm nicht wegnehmen!
Jetzt bekommt die Bg. 499 Euro. Wenn das andere abgezogen wird na dann Mahlzeit !!!!! Von was sollen wir dann leben?
StephanK
09.08.2006, 13:11
Der Junge ist glücklich den Platz bekommen zu haben & endlich was zu verdienen. Das können wir ihm nicht wegnehmen!Wie ich schon vorsichtig angedeutet habe, finde ich diese Einstellung sehr richtig. Aber Ihr werdet wohl leider nicht anders können.
Hinsichtlich des Anteils "Taschengeld" ließe sich schon überlegen, das als "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" anzusehen und folglich den Freibetrag dafür geltend zu machen (die ersten 100 € und 20 % des 100 € übersteigenden Betrages sind anrechnungsfrei). Erwerbstätigkeit ist nämlich nicht nur ein Arbeitsverhältnis (was bei FöJ ja nicht der Fall ist), sondern jede Tätigkeit "unter Einsatz und Verwertung der Arbeitskraft".
Das solltet Ihr versuchen, weil es wenigstens ein bisschen etwas bringt!
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