Hallo,
ich werde leider nächsten Monat Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Mein Freund verdient knapp 1600 Euro netto. Habe ich dann trotzdem einen Anspruch? Würde mich über Antworten sehr freuen.
Vielen Dank
Gruß
Lisa
StephanK
09.08.2006, 14:30
:welcome: Lisa-Frosch,
das hängt davon ab, ob Dein Freund jemand ist, der mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (=Du) in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehenDas wird von Gesetzes wegen dann angenommen, wenn Ihr ein Jahr oder länger zusammenlebt - und wenn er nicht für Dich einsteht, musst Du das darlegen können.
Jedenfalls ist sein Verdienst so, dass bei einer Zusammenrechnung der Einkommen (1600 + 0 = 1600) höchstwahrscheinlich kein ungedeckter Bedarf, also keine Alg II-Zahlung übrig bliebe.
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