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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 nach Aubsildung = zuwenig ?


ChrisXY
02.07.2008, 15:29
Hallo,
habe heute meine erste zahlung vom Arbeitslosengeld1 bekommen.

vom 17-30 nur 150€ !

Das scheint mir zu wenig zu sein.

Habe gelesen das ich vom Gehalt welches ich mind. nach der Ausbildung bekommen würde 60% bekomme !
Das sind bei den rechner beim Abeitsamt schon über 600€ ...

Wenn ich hochrechne komme ich vll für den gesmaten monat gerade mal auf 350€ ...

Denke ich irgendwie falsch ?? Wie sol ich so Miete/auto und Bewerbungen zahlen .....

fragi
02.07.2008, 16:34
Hallo ChrisXY,

Habe gelesen das ich vom Gehalt welches ich mind. nach der Ausbildung bekommen würde 60% bekomme !
Das sind bei den rechner beim Abeitsamt schon über 600€ ...

Das ist falsch, wo immer du das her hast.

Du bekommst von dem, was du das letzte Jahr vor der Arbekitslosigkeit durchschnittlich im Monat wirklich bekommen hast, etwa 60%.

Das heißt, du hast vorher Netto etwa 530€ verdient, kommt das hin?

Wenn ich hochrechne komme ich vll für den gesmaten monat gerade mal auf 350€ ...


Nach meiner Rechnung etwa 320€.

Denke ich irgendwie falsch ?? Wie sol ich so Miete/auto und Bewerbungen zahlen .....

Da bleibt nur die möglichkeit ggf. aufstockendes ALG II zu beantragen, aber das hängt auch von ab wie alt du bist und ob ggf. deine Eltern noch herhalten müssen...!
Schau dazu mal hier:
Bedürftigkeit - was heisst das? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_beduerftigkeitsbegriff )
Alg II-Regelsatz - was heisst das und wieviel ist das? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_regelsatz_alg_ii)
Alg II - U25 (Arbeitslose unter 25) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_u25)
Alg II und Auto? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_algauto)

ChrisXY
02.07.2008, 21:53
Hab das fast überall gelesen soll ne sonderreglung sein für Auszubildene die nicht Übernommen werden o_O

ALG 2 ist nicht möglich wegen Eltern

fragi
03.07.2008, 14:35
Hab das fast überall gelesen soll ne sonderreglung sein für Auszubildene die nicht Übernommen werden o_O

Dann gib mir doch ma nen paar Quellen wo das steht...

Ich habe davon jedenfalls noch nie was gehört, und auf mich wurds damals auch nicht angewendet :(