sandra66
03.07.2008, 17:05
Hallo,
mein Sohn hat sein Abitur beendet und möchte erst nächstes Jahr beginnen zu studieren. Da er noch nicht genau weiß, was er studieren möchte, wollte er dieses Jahr in verschiedenen Jobs arbeiten. Er hat eine Stelle als Hilfskraft in einer Versicherungsagentur gefunden, die er am 1. August beginnt.
Mit Ferienbeginn fuhr er nun in den Urlaub für 2 Wochen ohne sich arbeitslos zu melden. Heute kam ein Brief vom Arbeitsamt, mit Termin für nächste Woche. (Zum besseren Verständnis, er ist in unserer Bedarfsgemeinschaft.)
Muss er zu diesem Termin, wenn er doch für den 1. August eine Stelle hat oder reicht es, wenn ich als Mutter dem Arbeitsamt mitteile, dass es so ist?
Vielen Dank im voraus
Sandra
mein Sohn hat sein Abitur beendet und möchte erst nächstes Jahr beginnen zu studieren. Da er noch nicht genau weiß, was er studieren möchte, wollte er dieses Jahr in verschiedenen Jobs arbeiten. Er hat eine Stelle als Hilfskraft in einer Versicherungsagentur gefunden, die er am 1. August beginnt.
Mit Ferienbeginn fuhr er nun in den Urlaub für 2 Wochen ohne sich arbeitslos zu melden. Heute kam ein Brief vom Arbeitsamt, mit Termin für nächste Woche. (Zum besseren Verständnis, er ist in unserer Bedarfsgemeinschaft.)
Muss er zu diesem Termin, wenn er doch für den 1. August eine Stelle hat oder reicht es, wenn ich als Mutter dem Arbeitsamt mitteile, dass es so ist?
Vielen Dank im voraus
Sandra