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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II oder ALG I aufstocken?


CSDoc
03.07.2008, 23:32
Hallo liebe Formsmitglieder und Administratoren,
ich benötige Rat, bevor meine Tochter jetzt einen ALG II Antrag stellt. Zur Vorgeschichte: Sie hat im Juni 2007 eine Ausbildung abgeschlossen, wurde aber nicht übernommen und ist seither mit einigen kurzen Unterbrechungen immer wieder arbeitslos. Wir haben immer wieder neu gehofft, daß es irgendwo länger klappt, aber...
Es ist mir noch nicht ganz klar woran es immer liegt. Sie ist motiviert und bemüht sich, es fehlt aber an Grundfertigkeiten und an Erwachsensein (sag ich jetzt mal einfach so)... Ich glaube bald, daß sie auf dem 1. Arbeitsmarkt irgendwie wenig Chancen hat und etwas "Behüteteres" bräuchte. Sie ist irgendwie eingeschränkt leistungsfähig (ich weiß nicht wie ich es sagen soll, man sieht es auch daran, daß ich hier schreibe, und nicht sie selbst).
Das heißt, ich hoffe stark, dass es sich mit dem ALG II Bezug für sie bessert, weil sie dann mal einen Fallmanager bekommt, der ihr hoffentlich weiterhilft.
Das Arbeitsamt hat jedenfalls überhaupt nichts getan.

Es geht uns nicht um die Geldleistung (ALG II), sondern um eine Vermittlung in eine Arbeit, bei der sie sich wohlfühlt und wo sie bleiben kann. Und dazu benötigen wir Unterstützung, denn ich kenne wenig Adressen und kann mich nicht so einsetzen, da ich ganztags arbeite. Ich war mir bisher auch unsicher, was ich als Mutter bei den Arbeitgebern ausrichten soll.

Meine Frage ist, soll oder kann sie den ALG II Antrag jetzt schon stellen (ALG I aufstockend, sie erhält nur 240 €ALG I) damit sie einen Fallmanager bekommt?
Kommt sie überhaupt in das System rein, weil sie ja noch mit mir und meinem Freund (Frührentner) in der BG oder Haushaltsgemeinschaft wohnt und ich jetzt vermutlich genug verdiene (1600 €)?
Muss sie ihren Bausparvertrag auflösen, der jetzt 4500 € wert ist? Ich habe 0 Vermögen, war bis vor 2 Jahren auch im ALG II Bezug!

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

charlotte1958
04.07.2008, 00:23
Hallo CSDoc

Du wirst es abklären müssen ob BG oder HG bei euch zutrifft, denn danach richtet sich auch ob du und dein Freund mit eurem Einkommen Unterhaltsverpflichtet seid.

So wie ich das verstanden habe, wäre bei einer BG das Einkommen deines Freundes auch relevant bei einer HG nicht...

Wie alt ist denn deine Tochter? Unter 21 könntest du das Jugendamt auch ansprechen und um Hilfe bitten...

Ansonsten wenn du den Anschein hast , dass sie eine Entwicklungsstörung hat
wäre es auch eine Möglichkeit dies von einem Arzt/ Therapeuten bescheinigen zu lassen..Aufgrund dessen bekommst du vielleicht auch bessere Hilfe??

ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ARGE keinerlei Hilfe ist...
dass sie einen mit den Sorgen sehr allein stehen lässt..keine Auskünfte die Hilfreich sind von sich geben..alles nur auf Nachfragen und Fordern und Bestehen...

Es ist bestimmt besser sich in Selbsthilfe - Vereinen oder Foren diesbezüglich auszutauschen und Informationen zu sammeln bevor man seine Ansprüche einleitet.

Ich wünsche euch jedenfals dass euch geholfen wird und gute Möglichkeiten für euch dabei sein werden...es ist leider alles sehr schwer geworden und es wird auch nicht leichter...

lg charlotte1958

CSDoc
06.07.2008, 17:19
Danke Charlotte,
meine Tochter ist 20Jahre alt. Meine Frage war die, nach Unterstüzung bei der "richtigen" Arbeitsstellenfindung. Ob dies möglich ist über Fallmanager, auch wenn sie noch nicht ALG II Bezieherin ist, bzw. auh wenn sie evtl. keinen Anspruch auf Geldleistung hätte.

Sie hatte im vergangenen Jahr 2 Wochen ein Praktikum mit anschließender 3 mon. Arbeit (bis zum Ende der Probezeit), dann einmal eintägig Probearbeiten und 4 Wochen Einstellung auf Probe. Alle Arbeitgeber wollen sie nicht behalten, das ist das Problem. Ich kann es nicht genau sagen warum, sie leistet halt nicht das was man erwartet!
Sie bräuchte etwass sehr einfaches, ohne große Verantwortung, mit netten Mitarbeitern usw. ...

Werde mich weiter schlau machen.
Danke für die guten Wnsche.

Mari
07.07.2008, 08:01
Sprich doch mal mit der/dem Fallmanager von deiner Tochter, auch wenn deine Tochter schon "20" ist. Ich habe das mit dem Fallmanager von meinem Sohn auch gemacht, so kann er gezielter nach einer geeigneten Stelle für sie suchen.

lg mari

Danke Charlotte,
meine Tochter ist 20Jahre alt. Meine Frage war die, nach Unterstüzung bei der "richtigen" Arbeitsstellenfindung. Ob dies möglich ist über Fallmanager, auch wenn sie noch nicht ALG II Bezieherin ist, bzw. auh wenn sie evtl. keinen Anspruch auf Geldleistung hätte.

Sie hatte im vergangenen Jahr 2 Wochen ein Praktikum mit anschließender 3 mon. Arbeit (bis zum Ende der Probezeit), dann einmal eintägig Probearbeiten und 4 Wochen Einstellung auf Probe. Alle Arbeitgeber wollen sie nicht behalten, das ist das Problem. Ich kann es nicht genau sagen warum, sie leistet halt nicht das was man erwartet!
Sie bräuchte etwass sehr einfaches, ohne große Verantwortung, mit netten Mitarbeitern usw. ...

Werde mich weiter schlau machen.
Danke für die guten Wnsche.

Codeman
07.07.2008, 09:13
@CSDoc

ich will dir nicht die Hoffnung nehmen,aber im ALG II Bereich wird noch weniger auf den Menschen eingegangen als jetzt schon.Dort heisst es in erster Linie,raus aus der Statistik und Geld einsparen.Auch wirst du dort nur vereinzelt kompetente Leute treffen.Die meisten die dort arbeiten kommen entweder aus dem ehem. Sozialamt oder aus der Bundesagentur f. Arbeit.Aber du kannst auch das große Glück haben auf jemanden zu treffen,der bei der Telekom oder Post,Vivantes oder sonstwen gearbeitet hat und in einen Crash-Kurs mal ebend zum Entscheider über deine Zukunft geschliffen wurde.

Fazit: Es wäre vielleicht sinnvoll,wenn du deine Tochter mal zum jetzigen Sachbearbeiter begleitest

Desweiteren: Fallmanager,Sachbearbeiter,persönlicher Ansprechpartner usw. was es da nicht alles für Bezeichnungen gibt,ist alles das selbe.Da ist keiner kompetenter als der andere.Ebendso könnte man sie auch als Hütchenspieler,Kaffeetrinker oder Gesäss-platt-Drücker bezeichnen.Da ist kein Unterschied.

MfG
Codeman

Mari
10.07.2008, 07:40
@CSDoc
Desweiteren: Fallmanager,Sachbearbeiter,persönlicher Ansprechpartner usw. was es da nicht alles für Bezeichnungen gibt,ist alles das selbe.Da ist keiner kompetenter als der andere.Ebendso könnte man sie auch als Hütchenspieler,Kaffeetrinker oder Gesäss-platt-Drücker bezeichnen.Da ist kein Unterschied.

MfG
Codeman

:sensationell:...Fallmanager klingt doch erstens besser und zweitens erreichen die, dass man glaubt Kompetenz ist im Spiel....auch wenn das nicht immer der Fall ist.

LG Mari