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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist Eigenkündigung rechtswirksam?


puschel2004
06.07.2008, 12:07
Hallo.
Ich habe ein großes Problem.
Habe fristgerecht zum 30.06.08 wg. gesundheitlichen gründen
(Hab ich in Kündigung nicht reingschrieben, jedoch persönlich gesagt)
gekündigt! (Nach 9 Monaten! Habe neu angefangen).
Mein Chef hat die Kündigung angenommen, mir jedoch die Möglichkeit
gegeben "gesund" zu werden.
Ich habe eine Reha gemacht, und war seit Abgabe der Kündigung krankgeschrieben.
AG hat Lohnfortzahlung geleistet, danach habe ich Übergangs erhalten.
Nun habe ich ständig vom Arbeitgeber einen Zahlschein für das Übergangsgeld abgezeichnet bekommen.
Auch über dem 1.7. hinaus!
Bin ich nun zum 30.06 gekündigt? oder noch im Angstelltenverhältnis,da mir ja auf dem Zahlschein vom AG bestätigt worden ist, dass ich noch angestellt bin!
Ich mache gerade eine Wiedereingliederung, und habe also ab dem 1.7. bei der Firma wieder gearbeitet! (obwohl ich nicht zur Arbeit kommen mußte!)
ABer auf dem Papier mache ich die Wiedereingliederung!

Wer kann mir sagen, wie mein Besch.verhältnis nun ist?
gekündigt?
nicht gekündigt? Kündigung ungültig?

danke puschel

restart
06.07.2008, 12:25
Hallo puschel2004,

um hier Klarheit in das Beschäftigungsverhältnis zu bringen, würde ich deinem Arbeitgeber die Rücknahme der Kündigung schriftlich mitteilen und mir die Annahme bestätigen lassen.

Sollter er das jedoch ablehnen, kann die Lage sicher nur das Arbeitsgericht eindeutig klären.

Seebarsch
06.07.2008, 19:16
Hallo zusammen,
wenn die Kündigung in der rechtsgültigen schriftlichen Form nach dem BGB erstellt und zugegangen ist, ist das erst einmal eine rechtswirksame Erklärung.
Rechtswirksame Erklärungen können nur bis zu dem Zeitpunkt widerrufen werden, an denen sie wirksam werden.
Die Kündigung hätte also vor dem wirksamen Kündigungsende widerrufen werden müssen!
Vielleicht kann man ja mit dem Arbeitgeber reden?
:(