Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5 Wochen Urlaub
Schneida
23.03.2005, 11:41
Hallo,
weiß einer wie es ist, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, seit 2 Wochen, und dann für 5 Wochen in den Urlaub möchte. Für die 5 Wochen wird das Arbeitslosengeld nicht bezahlt (klar). Und nun die eigentliche Frage: muss ich das Arbeitslosengeld neu beantragen, wenn ich mich dann wieder melde oder läuft das normal wieder an?
Danke
Betroffener
23.03.2005, 20:01
@Dulpina,
da wirst Du ein Problem bekommen.
Es werden allenfalls 3 Wochen pro Jahr genehmigt, und die sollten dann möglichst auch nicht über Monats-/Jahreswechsel laufen. Sowas wie "unbezahlten Urlaub" gibt es nicht.
Bei längeren Abwesenheitszeiten ist also mit einer Sperre zu rechnen, auch wenn Du Dich ordnungsgemäß abgemeldet hast (irgendwo steht bis 6 Wochen vorher, aber die Arbeitsämter tun so, als kennen sie das nicht und möchten die Information rechtzeitig, aber die Abmeldung möglichst unmittelbar vorher - warum wohl ?
Trotzdem kann es Dir passieren, daß aus Schikane kurz vor der Abreise noch ein Gesprächstermin und/oder eine kurzfirstige Maßnahme auftaucht, die das Arbeitsamt dann wiederum zu einer erweiterten Sperre nutzen kann. Hier steckt oft auch System dahinter, um Geld zu sparen.
Da diese Sperren meist neben der gestrichenen Auszahlung auch möglicherweise zusätzlich die Reduzierung um Tage (hier geht es nicht um Deine "Fehlzeiten"!) - also der Leistungsdauer an sich - beinhalten, solltest Du Dich hier ganz genau erkundigen, bevor Du sowas planst, bevor Dir z.B. ein Viertel Deiner Leistungszeit gestrichen wird.
Manchmal ist es sogar gut, den Damen und Herren dort reinen Wein ein zu schenken (das kommt auf Dein Bauchgefühl an, wie Du meinst mit dem Sachbearteiter zu können) und gerade wenn in Deinem Beruf ganz schlechte Vermittlungschancen bestehen, zu versuchen mit denen zu einer "Vereinbarung" zu kommen.
Weiterhin mußt Du Dich am ersten Tag der Rückkehr zum vereinbarten Urlaubsende beim Arbeitsamt (am Besten persönlich) melden - sonst hagelt es wieder eine Sperre.
Meine Empfehlung:
Vorsichtig vorfühlen, wie es in Deiner Branche so aussieht in der Region und ob Maßnahmen geplant sind (Du würdest ja gerne...) und dann den Urlaub 3 Wochen voher anmelden und zwar um 2 Wochen zeitverschoben, daß das Arbeitsamt einen offiziellen Start und Endtermin kennt, Du aber schon 2 Wochen vorher startest. Ein mittleres Restrisiko ist allerdings immer dabei, daß in den bewußten 2 Wochen doch noch eine Einladung kommt. Dann sitzt Du in der Sch....
Viel Glück
Schneida
24.03.2005, 09:00
@ Betroffener
Danke für Deine Antwort. Sieht doch nicht so einfach aus wie ich mir das dachte.
Mal sehen wie ich das regele. Notfalls werde ich mich erst nach meinem Urlaub arbeitslos melden.
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