egon08
07.07.2008, 11:22
hallo,
im frühjahr 2005 bekam ich von einem gastronomen das angebot mich bei seiner gaststätte zu beteiligen, mit dem ziel, diese im
jahr 2010 komplett zu übernehmen. die bedingungen waren. kapitaleinlage von 20.000,-- euro und mitarbeit als geschäftsführer.
zu diesem zeitpunkt hatte der inhaber zwei betriebe.
- im august 2007 entstanden finanzielle schwierigkeiten bei dem inhaber.
- ich bin seit ende oktober 2007 wegen rheuma krankgeschrieben.
- im märz 2008 verkaufte er seine 2. gaststätte.
- ebenfalls im märz 2008 erfuhr ich durch die krankenkasse meine abmeldung zum 31.12.07 bei den gesetzlichen
sozialversicherungen (kündigung!!!)
- darauf suchte ich mir rat beim rechtsanwalt
- mai 2008 klage gegen meinen arbeitgeber wegen ungerechtfertigter kündigung
- anfang juli, endgültiger richterspruch zu meinem gunsten. die kündigung war nicht rechtens
mein dilemma ist nun,
der inhaber hat noch immer meine 20.000,--. er weigert sich (oder kann nicht) diese zurück zu geben. auch dagegen gehe ich
gerichtlich vor.
wegen meiner chron. krankheit kann ich meinen alten job nicht mehr ausüben. da ich auf einer ostfriesischen insel lebe ist
das stellenangebot sehr eingeschränkt. hauptsächlich gibt es stellen in gastronomischen bereich. ich habe industriekfm.
gelernt und in diesem segment gibt es so gut wie nichts. nun denke ich über einen wegzu und umschulung nach.
meine frage
- was muß ich bzgl. meines arbeitsgeber noch beachten. hab zwar den prozeß gewonnen aber das vertrauensverhältnis ist
zerstört
- erfülle ich die voraussetzungen oder ab wann erfüllt man die voraussetzung einer umschulung.
hab industriekfm. gelernt, bin seit ca. 15 jahren nicht mehr in dem beruf tätig
wer kann mir mit ein paar tipps weiterhelfen. da ich erst am anfang bin, mich mit meiner beruflichen situation
auseinanderzusetzen war dies sicherlich erst der anfang. ich bedanke mich jetzt schon, bei allen die sich die
zeit nehmen und mir schreiben
danke und noch einen schönen tag
egon
im frühjahr 2005 bekam ich von einem gastronomen das angebot mich bei seiner gaststätte zu beteiligen, mit dem ziel, diese im
jahr 2010 komplett zu übernehmen. die bedingungen waren. kapitaleinlage von 20.000,-- euro und mitarbeit als geschäftsführer.
zu diesem zeitpunkt hatte der inhaber zwei betriebe.
- im august 2007 entstanden finanzielle schwierigkeiten bei dem inhaber.
- ich bin seit ende oktober 2007 wegen rheuma krankgeschrieben.
- im märz 2008 verkaufte er seine 2. gaststätte.
- ebenfalls im märz 2008 erfuhr ich durch die krankenkasse meine abmeldung zum 31.12.07 bei den gesetzlichen
sozialversicherungen (kündigung!!!)
- darauf suchte ich mir rat beim rechtsanwalt
- mai 2008 klage gegen meinen arbeitgeber wegen ungerechtfertigter kündigung
- anfang juli, endgültiger richterspruch zu meinem gunsten. die kündigung war nicht rechtens
mein dilemma ist nun,
der inhaber hat noch immer meine 20.000,--. er weigert sich (oder kann nicht) diese zurück zu geben. auch dagegen gehe ich
gerichtlich vor.
wegen meiner chron. krankheit kann ich meinen alten job nicht mehr ausüben. da ich auf einer ostfriesischen insel lebe ist
das stellenangebot sehr eingeschränkt. hauptsächlich gibt es stellen in gastronomischen bereich. ich habe industriekfm.
gelernt und in diesem segment gibt es so gut wie nichts. nun denke ich über einen wegzu und umschulung nach.
meine frage
- was muß ich bzgl. meines arbeitsgeber noch beachten. hab zwar den prozeß gewonnen aber das vertrauensverhältnis ist
zerstört
- erfülle ich die voraussetzungen oder ab wann erfüllt man die voraussetzung einer umschulung.
hab industriekfm. gelernt, bin seit ca. 15 jahren nicht mehr in dem beruf tätig
wer kann mir mit ein paar tipps weiterhelfen. da ich erst am anfang bin, mich mit meiner beruflichen situation
auseinanderzusetzen war dies sicherlich erst der anfang. ich bedanke mich jetzt schon, bei allen die sich die
zeit nehmen und mir schreiben
danke und noch einen schönen tag
egon