PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ruhezeit


Snooze
07.07.2008, 16:35
Hallo!
Ich habe 7 Monate Ruhezeit wegen Abfindung.Wenn ich mich jetzt bei der Agentur abmelde (ich bekomme ja keine Leistungen) und nach Ablauf der Ruhezeit wieder arbeitslos melde,geht dann die Ruhezeit erneut los?Bitte wenn möglich mit Quelle.
Danke!

Seebarsch
07.07.2008, 18:26
Hallo snooze,
die Ruhezeit endet mit Zeitablauf. Wenn du dich also abmeldest, wird die nicht verlängert. Das geht auch aus dem Bescheid hervor. Da steht ein eindeutiges Enddatum des Ruhenszeitraumes!
:-P

charlotte1958
07.07.2008, 18:33
hallo

es ist aber auch so , dass einem wenn man sich abmeldet und keine neue Arbeit hat, einem Fehlzeiten (Rentenanwartschaft) entstehen, die man eventuell für später braucht.
Hat zwar nichts mit der direkten Frage zu tun ist jedoch zu bedenken.

lg charlotte

Snooze
08.07.2008, 12:11
Danke für die Antworten.
Hat keiner einen § dafür?
@Charlotte:Ich bin 40 Jahre Berufstätig gewesen (werde 60).Die Wahrscheinlickeit für einen neuen Job geht gegen null.Ich verstehe nicht so ganz was Du meinst.

Betroffener
08.07.2008, 12:44
@Snooze,

es geht darum, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung mit berücksichtigt werden. Wenn Du Dich abmeldest, dann giltst Du nicht als arbeitslos und es werden auch keine Zeiten bei der Rente notiert. Bislang muss man sich deswegen auch ohne Leistungsbezug alle 3 Monate neu melden, um als arbeitssuchend und arbeitslos registriert zu bleiben.

Das ist insbesondere für Jüngere manchmal eine böse Falle, wenn denen wegen solcher "dummen Versäumnisse" (das sagt einem auch kaum einer in der Deutlichkeit) dann später möglicherweise nur ein paar Monate fehlen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben - also die Pflichtzeiten nicht erfüllen können.

Das ist bei Deiner Lebenshistorie mit 40 Jahren in Arbeit sicher anders zu sehen, aber auch Du musst noch einige Jahre überbrücken und da könnte jeder angerechnete Monat mehr, durchaus bares Geld für die Rentenhöhe bedeuten - zumal dank diverser Anpassungsfaktoren die Renten immer kleiner werden und seit 2000 da einiges über Abschläge reduziert wurde.

Hinzu kommt, dass allenfalls bis zum 63. Lebensjahr die Nachfolgelösung der 58iger-Regelung einen Schutz bietet, nicht von der ArGe zum vorzeitigen Renteneintritt mit bis zu 18% Abschlag gezwungen zu werden, wenn die die Zahlungen einstellen oder gar selbst den Rentenantrag stellen.

Denn nach Ablauf des ALG I rutscht Du ins ALG II (zwar sicher mit "Befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld I"), sofern Deine / Eure Vermögens- und Einkommensverhältnisse da nicht entgegenstehen für ALG II.

Dieser befristete Zuschlag setzt sich aus 2/3 der Differenz zwischen ALG I + ggf. Wohngeld und dem ALG II zusammen.

Deshalb ist jedem ALG I Empfänger zu empfehlen, rechtzeitig zumindest den Wohngeldantrag zu stellen, damit dieser befristete Zuschlag (auch "Armutsgewöhnungszuschlag" genannt) so hoch wie möglich ausfallen kann (bis 160 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft im ersten Jahr, bis 80 € im zweiten Jahr).

Ab 2009 verändern sich die Höhen des Wohngeldes und es werden auch anteilig Heizkosten berücksichtigt.

Insofern sollte man sich wirklich genau informieren, wie man zukünftige Leistungen durch solche Schritte erhöhen kann. denn irgendwelche Abschläge gibt es noch reichlich - die man dadurch etwas abfedern kann.