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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnbedingungen für Kinder wichtig für "Angemessenheit&


StephanK
10.08.2006, 18:35
Gericht: Sozialgericht Berlin
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 16.12.05
Aktenzeichen: S 37 AS 11501/05 ER

Kernaussage: Auch wenn ein Umzug nicht im strengen Sinne "erforderlich" ist, kann der Alg II-Träger dazu verpflichtet sein, die Zustimmung zu einem Wohnungswechsel zu erteilen, wenn die in's Auge gefasste neue Wohnung nur unwesentlich teurer ist, aber noch im Rahmen der angemessenen Miete liegt, günstiger geschnitten ist und es den Kindern erlaubt, in ihrem Wohnumfeld zu verbleiben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Säugling im Haushalt dazu führt, dass ausreichende Heizung und sanitäre Ausstattung von besonderer Bedeutung sind.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=25024&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses

Anmerkung: Erfreulich an diesem Beschluss ist vor allem, dass er lebensnah die Bedürfnisse einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern, die mit einem dritten schwanger ging, gewürdigt hat und den Begriff "angemessen" wirklich ernst nimmt. Die ARGE hat aber Beschwerde dagegen eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.