Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel gestrichen
Hallo,
bin neu hier und möchte was fragen:
Bin seit 2,5 Jahren arbeitslos, jetzt ALG2. Mein Sohn brachte heute den Bestellschein für die Schulbücher für das neue Schuljahr mit, schlappe 50,55 Euro soll ich nun zahlen und da ich im Dezember 04 kein Sozialhilfeempfänger war, sondern Arbeitslosenhilfe erhielt, bin ich nicht befreit und soll das vom Regelsatz bezahlen--sehr witzig, oder auch nicht...
Erstens hab ich das Geld nicht und zweitens finde ich es ungerecht, dass Hartz4-Empfänger unterschiedlich behandelt werden. Diejenigen, die im Dezember 04 Sozialhilfe erhielten, bekommen es, aber nur noch dieses Schuljahr, nächstes Jahr gar nicht mehr.
Wie soll ich mich verhalten, was habe ich für eine Möglichkeit/Chance?
Für eine Antwort/Tipp/Rat bin ich dankbar.
Grüße
Susanne
Zitat aus http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ :
Die unübersichtliche Lage bei der Hartz- IV Reform hat die rot - grüne Landesregierung in NRW genutzt, um weitere Belastungen für Arbeitslosengeld II – Bezieher mit Kindern einzuführen. An Januar 05 gilt, daß es bei ALG II – Leistungsbeziegern Lernmitteln und Schulfahrten von dieser Zuzahlung nicht mehr befreit sind und sie diese Kosten auch noch aus dem Existenzminimum übernehmen sollen.
StephanK
07.07.2005, 00:26
Hallo Susanne und :welcome:
Im Rahmen des SGB II gibt es kaum Möglichkeiten für einmalige Beihilfen - weil der Regelsatz ja so üppig bemessen ist... :cry: Klassenfahrten sind dafür ein Beispiel - an die finanzielle Belastung durch Schulbücher hat man aber offenbar nicht gedacht.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist ein Darlehen vom ALG II-Träger, das Du aber durch eine anteilige Kürzung abstottern musst, d.h. im Ergebnis, dass Du den Betrag in Raten zahlst.
§ 23 SGB II - Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom
Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in
Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.
Aus der tacheles-Seite würde ich Dir zu diesem Thema auch noch diesen Artikel (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Lernmittel_Hintergrund.html) empfehlen!
Hallo StephanK und danke für die schnelle Antwort :danke:
trotzdem...mit einem Darlehn bin ich nicht zufrieden. Ich werde diesbezüglich weiter im Internet forschen und versuchen mit weiteren Betroffenen zu klagen, mal schauen.
Grüße
Susanne
Zitat taz:
Lernmittel in NRW
Seit Januar werden nur noch Kinder von nicht arbeitsfähigen Eltern von der Pflicht zur Beteiligung an Bücherkosten und Schülerfahrten befreit.
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen nach dem Willen des Gesetzgebers selbst in der Lage sein, für Klassenfahrten und Bücher ihrer Kinder aufzukommen.
Die Landesregierung hatte beschlossen, die ehemaligen Sozialhilfe-Empfänger von der Pflicht zur Bezahlung für eine Übergangsfrist zu befreien (Vertrauensschutz). Das führt zu einer Ungleichbehandlung bei den ALG2-Empfängern. Ehemalige Sozialhilfeempfänger, die von Hartz IV profitieren, werden besser gestellt, als diejenigen, die in 2004 Arbeitslosenhilfe bekommen haben.
Diese sollten nach Meinung von Arbeitsloseninitiativen die Freistellung trotzdem beantragen, Musterklagen werden vorbereitet. KOK
taz NRW Nr. 7686 vom 10.6.2005, Seite 2, 28 TAZ-Bericht KOK
StephanK
07.07.2005, 07:35
Hallo Susanne,
Deine Unzufriedenheit ist so verständlich wie berechtigt.
Meine (einer juristischen Perspektive entstammende) Antwort hat sich pragmatisch am unter den gegebenen Bedingungen machbaren orientiert - und das ist leider verdammt wenig.
Die Erfolgsaussichten einer Klage zu diesem Thema sind sehr schwer einzuschätzen. Argumentieren ließe sich nur sehr grundsätzlich damit, dass der Regelsatz zu niedrig ist und/oder, dass der Wegfall der ad-hoc-Beihilfen, die das BSHG kannte, Situationen schafft, in denen selbst unabweisbarer Bedarf nicht mehr gedeckt ist. Ob sich ein Gericht so weit vorwagt, steht aber in den Sternen... Das Gleichbehandlungs-/Vertrauensschutzargument ist im Bereich sozialer Hilfen ein vergleichsweise schwaches Argument, von dem ich mir nicht gar zu viel verspreche.
Was mir bei einer etwas näheren Beschäftigung mit dem NRW-Landesrecht noch aufgefallen ist: § 5 Abs. 2 des Lernmittelfreiheitsgesetzes sieht vor: Der Schulträger kann durch Satzung für seinen Zuständigkeitsbereich unter Beachtung des Sozialdatengeheimnisses vorsehen, dass der Eigenanteil im Einzelfall auf Antrag ganz oder teilweise entfallen kann, soweit die Beschaffung für die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu einer besonderen sozialen Härte führt.Die Stadt Paderborn scheint eine solche Satzung nicht beschlossen zu haben. Da liegt ein Feld für Lobbyarbeit bei den Ratsfraktionen bzw. den Mitgliedern des für das Schuldwesen zuständigen Ratsausschusses.
Vielleicht wäre gerade beim (landespolitischen!) Thema Schule auch eine politische Initiative aussichtsreich, sich eben nicht die Bedingungen geben zu lassen, den Focus auf die Lernmittelfreiheit (und das seinen Namen nicht verdienende Lernmittelfreiheits-Gesetz) zu richten und dafür Verbündete in Elternverbänden und/oder Lehrergewerkschaften zu suchen. Wenn Du diese skandalöse Benachteiligung politisch angehen willst, kann ich Dich dazu nur ermutigen!
Alle diese Wege sind allerdings leider solche, die keine schnellen Erfolge versprechen. Aber dieser Hinweis ist wohl nicht nötig...
Hallo StephanK,
ja, das ist doch mal ´ne Antwort :Respekt:
Da werd ich mich mal auf die Socken machen und s. u. als erste Möglichkeit abchecken.
Hab im Internet noch ein paar interessante Aktionen aus Köln-Holweide, Hamburg und Münster gefunden (darf man die Links dazu hier angenben?) - würde das ganz gerne tun, vielleicht erreicht das ja einige mehr - sind ja eh immer zu wenig, die den Mund aufmachen und was tun - stand up and fight!!!!!!!!!!!!!!
Vielen Dank und Grüße
Susanne
Dein Zitat von s.o.:
Vielleicht wäre gerade beim (landespolitischen!) Thema Schule auch eine politische Initiative aussichtsreich, sich eben nicht die Bedingungen geben zu lassen, den Focus auf die Lernmittelfreiheit (und das seinen Namen nicht verdienende Lernmittelfreiheits-Gesetz) zu richten und dafür Verbündete in Elternverbänden und/oder Lehrergewerkschaften zu suchen.
Hallo,
habe heute schon einiges erreicht. Wir haben hier politische Initiativen, die unverzüglich damit an die Presse gehen und auch im Rat was bewirken wollen. Wichtig ist, dass man sich innerhalb der Gemeinden/Kreise/Kommunen zusammentut.
Hier einige interessante Links - dort passiert auch schon was.
Stand up and fight!
www.gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de/artikel1366.html
www.taz.de/pt/2005/06/10/a0110.nf/textdruck
www.pds-essen-im-rat.de
http://pds-nrw.de/Div/2005/Unna_1.htm
www.jungewelt.de/2005/07-05/016.php
Tut euch zusammen und lasst euch nichts mehr gefallen, es reicht! :-T
Susanne
Mir graut der Schulanfang weil ich bei ehemals vier Schulkindern weiß was da auf einen zukommt. Jetzt hab ich noch ein Schulkind ohne Bafög und bin auch in Hartz IV gelandet. Daher hab ich im Rathaus bei uns Erkundigungen eingeholt und es gibt einen Gesetzestext, Auszug hab ich, mit dem man an der Schule (Eigeninitiative gefragt) die Schule zwingen kann, alle nötigen Lernmittel kostenfrei zu stellen. Die Schulen können Fördermittel beantragen, aber das machen nicht alle um bei "ihren Vorgesetzten" gut dazustehen. Da sind Elternbeiräte usw gefragt. Wir müssen endlich aufstehen und das was uns zusteht erkämpfen. Die Schulen haben alles auf die Eltern abgewälzt weil die alles geschluckt haben aus Angst vor Konsequenzen für die Kinder. (Um mich als Elternbeirat loszuwerden erlaubte der Direktor meiner Tochter in der 6. Klasse Hauptschule dann in die Realschule zu wechseln. In der 4. und 5. Klasse Hauptschule hat er es trotz Bitten und Betteln abegelehnt wegen 0,2 Notenpunkten die Erlaubnis zum Wechseln zu geben. Von wegen Noten sind ausschlaggebend, ist doch alles nur Politik!). Also macht endlich den Mund auf. Ich werde mich genau deswegen zum Elternbeirat in der neuen Schule wählen lassen.
StephanK
21.07.2005, 15:34
Der DGB greift dieses Thema jetzt auf - wenn auch noch anscheinend recht vorsichtig und mit moderaten Tönen:
http://www.nrw.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=401
StephanK
13.09.2005, 16:27
Einige nordrhein-westfälische Städte haben jetzt offenbar doch gemerkt, dass es nicht angehen kann, die Kinder von Alg II-Empfängern ohne Schulbücher zu unterrichten. Auf Landesebene wird aber nach wie vor gegeizt und der Kopf in den Sand gesteckt.
Siehe diesen Artikel der NRW-Ausgabe der tageszeitung (taz) (http://www.taz.de/pt/2005/09/13/a0007.nf/text)
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