markierer
11.08.2006, 10:12
Hallo erstmal, wieder!!!!!
Meine Freundin und ich haben eine zweieinhalbjährige Tochter.
Zur Zeit erhält meine Freundin AlgII und ich BaföG.
Nun zur Frage:
Wir haben Kinderzuschlag beantragt, werden es aber aufgrund des Bezuges von AlgII nicht bekommen.
Nun war meine Freundin aber im gesetzlichen Erziehungsurlaub von 2 Jahren.
Rechtlich gesehen, handelt es sich nicht um Arbeitslosigkeit (während dieser Zeit).Von daher denke ich, dass in dem Zeitraum des Erziehungsurlaubes meine Freundin (trotz AlgII) ein Anrecht auf Kinderzuschlag gehabt hätte.
Folglich müsste man den Kinderzuschlag doch rückwirkend erhalten (für diesen Zeitraum) ?
Ich muss anmerken, dass meiner Freundin beim Arbeitsamt keinerlei Hinweise gegeben wurden, was man an Zuschüssen beantragen kann.
MfG Markierer
P.S.: Wenn man etwas nicht weiss, weil die Informationen fehlen, ist man in der Regel selbst schuld........Aber wenn jemand verpflichtet ist Informationen zu "liefern", aber es nicht tut, und man von daher etwas nicht weiss, dann ist man in der Regel selbst Schuld.........Woher bekommt man also die nötigen Informationen (ich behaupte mal, dass es angenehmer ist, einen Antrag zu bearbeiten als vier oder mehr.....) :-x
Meine Freundin und ich haben eine zweieinhalbjährige Tochter.
Zur Zeit erhält meine Freundin AlgII und ich BaföG.
Nun zur Frage:
Wir haben Kinderzuschlag beantragt, werden es aber aufgrund des Bezuges von AlgII nicht bekommen.
Nun war meine Freundin aber im gesetzlichen Erziehungsurlaub von 2 Jahren.
Rechtlich gesehen, handelt es sich nicht um Arbeitslosigkeit (während dieser Zeit).Von daher denke ich, dass in dem Zeitraum des Erziehungsurlaubes meine Freundin (trotz AlgII) ein Anrecht auf Kinderzuschlag gehabt hätte.
Folglich müsste man den Kinderzuschlag doch rückwirkend erhalten (für diesen Zeitraum) ?
Ich muss anmerken, dass meiner Freundin beim Arbeitsamt keinerlei Hinweise gegeben wurden, was man an Zuschüssen beantragen kann.
MfG Markierer
P.S.: Wenn man etwas nicht weiss, weil die Informationen fehlen, ist man in der Regel selbst schuld........Aber wenn jemand verpflichtet ist Informationen zu "liefern", aber es nicht tut, und man von daher etwas nicht weiss, dann ist man in der Regel selbst Schuld.........Woher bekommt man also die nötigen Informationen (ich behaupte mal, dass es angenehmer ist, einen Antrag zu bearbeiten als vier oder mehr.....) :-x