PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderzuschlag ?


markierer
11.08.2006, 10:12
Hallo erstmal, wieder!!!!!

Meine Freundin und ich haben eine zweieinhalbjährige Tochter.
Zur Zeit erhält meine Freundin AlgII und ich BaföG.
Nun zur Frage:

Wir haben Kinderzuschlag beantragt, werden es aber aufgrund des Bezuges von AlgII nicht bekommen.
Nun war meine Freundin aber im gesetzlichen Erziehungsurlaub von 2 Jahren.
Rechtlich gesehen, handelt es sich nicht um Arbeitslosigkeit (während dieser Zeit).Von daher denke ich, dass in dem Zeitraum des Erziehungsurlaubes meine Freundin (trotz AlgII) ein Anrecht auf Kinderzuschlag gehabt hätte.
Folglich müsste man den Kinderzuschlag doch rückwirkend erhalten (für diesen Zeitraum) ?
Ich muss anmerken, dass meiner Freundin beim Arbeitsamt keinerlei Hinweise gegeben wurden, was man an Zuschüssen beantragen kann.

MfG Markierer


P.S.: Wenn man etwas nicht weiss, weil die Informationen fehlen, ist man in der Regel selbst schuld........Aber wenn jemand verpflichtet ist Informationen zu "liefern", aber es nicht tut, und man von daher etwas nicht weiss, dann ist man in der Regel selbst Schuld.........Woher bekommt man also die nötigen Informationen (ich behaupte mal, dass es angenehmer ist, einen Antrag zu bearbeiten als vier oder mehr.....) :-x

Upsala
11.08.2006, 10:38
Servus Markierer!

Im Nachhinein wäre da glaub ich eh nicht viel zu machen. Die Regelung zum Kinderzuschlag ist aber recht eindeutig. :mymind:
Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?

Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.Quelle (http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=194)