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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsplatzsuchend melden wegen Kindergeld


Sahra
09.07.2008, 01:18
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin so froh, dass ich dieses tolle Forum gefunden habe und so viele informative Beiträge lesen konnte. Leider konnte ich nichts Genaues zu meinem Problem finden, deshalb habe ich dieses Thema eröffnet. Trotz Suchfunktion habe ich kein ähnliches Thema gefunden. Sollte dennoch eins existieren, bitte ich um Entschuldigung.

Ich studiere momentan und schreibe nächste Woche meine Klausuren. Von diesen Klausuren werde ich das Fortsetzen meines Studiums abhängig machen.
Ich bin allerdings sicherheitshalber davon ausgegangen, dass ich das Studium nicht packe und habe angefangen, vorzusorgen. Habe eine Zusage für einen Ausbildungsplatz zum April 2009 für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin erhalten.

Meine Frage wäre: Besteht trotz dieser Zusage die Möglichkeit mich ausbildungsplatzsuchend zu melden, um weiterhin Kindergeld zu beziehen?

Ich werde die Monate bis zum Ausbildungsbeginn mit einer Aushilfstätigkeit (auf 400 Euro Basis) überbrücken, komme da allerdings nicht auf meine Stunden, so dass ich zum Ende des Monats nur die Miete zusammenbekomme (sind etwa 200 Euro, allerdings muss ich auch für ein monatliches Busfahrticket für etwa 60 Euro aufkommen, was mit der Aushilfsvergütung nicht möglich wäre). Wäre also wirklich aufs Kindergeld angewiesen.

Ich muss auch erwähnen, dass ich erst im Februar den Vertrag bekomme (unter dem Vorbehalt, dass das Gesundheitszeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis in Ordung sind, worin ich aber kein Problem sehe). Kann ich der Arbeitsagentur sagen, dass ich weiter nach einem Ausbildungsplatz suchen möchte, weil ich noch andere Interessen habe? Ich würde mich natürlich weiter ernsthaft bewerben. Vielleicht finde ich ja wirklich etwas, was mir noch besser gefallen würde. Oder brauche ich dazu keine Angaben zu machen, so dass ich mich im Februar dort melde, wenn ich keinen anderen Ausbildungsplatz gefunden und den Vertrag bekommen habe?

Ich wäre euch für eure Antworten sehr, sehr dankbar. :)

Ganz viele liebe Grüße
Sahra

ela1953
09.07.2008, 09:33
Du kannst dich ausbildungsssuchend melden, musst aber dann auch die Bewerbungsbemühungen nachweisen. Sonst gibt es kein Kindergeld. Du kannst auch weitersuchen, obwohl du schon eine Zusage hast. Das hat meine Älteste auch so gemacht. Sie hatte auch schon früh eine Ausbildungsstelle und hat sich später für eine andere entschieden.

Sahra
09.07.2008, 13:00
Hallo Ela,

vielen Dank für deine Antwort. :)
Bewerbungsbemühungen nachzuweisen wäre kein Problem, da ich ja dann wirklich weitersuchen möchte. Hatte nur die Befürchtung, dass mir die Arbeitsagentur unterstellen würde, dass ich mich nur gemeldet habe, damit ich weiterhin Kindergeld beziehen kann. Wäre aber nicht der Fall. Bin froh, dass ich die Zusage habe (ist ja für mich eine Sicherheit, dass wenn ich selbst bis April nichts anderes finde, ich doch wenigstens eine Ausbildung anfangen kann).

Hat deine Älteste denn auch mitgeteilt, dass sie bereits eine Zusage hat?

Liebe Grüße
Sahra

ela1953
09.07.2008, 16:15
Nein, sie hatte ja den Vertrag auch noch nicht unterschrieben. Außerdem war es vor Hartz IV Zeiten und sie ging noch aufs Gymnasium und war ja somit nur Ausbildungssuchend und nicht Arbeitslos,
Meine zweite Tochter hatte ein Jahr lang die Handelsschule geschmissen, daraufhin wurde das Kindergeld gestrichen. Da sie aber ausbildungssuchend gemeldet war und die Bewerbungskosten immer erstattet bekam, wurde die Kindergeldzahlung wieder aufgenommen. Dann ging sie noch ein Jahr zur Schule und hat dann die Ausbildung begonnen. Wir hatten erst dem Arbeitsamt Bescheid gegeben, als der Vertrag unterschrieben war. Das Kindergeld gabs ja dann weiter.
Bei meinem Sohn im letzten Jahr mussten wir eine Ausbildungsbescheinigung bei der KG Kasse einreichen, demnächst wieder eine. Beim Jobcenter wurde der Ausbildungsvertrag vorgelegt und eine Bescheinigung über die Vergütung.

ela1953
09.07.2008, 16:22
Hallo Ela,

vielen Dank für deine Antwort. :)
Bewerbungsbemühungen nachzuweisen wäre kein Problem, da ich ja dann wirklich weitersuchen möchte. Hatte nur die Befürchtung, dass mir die Arbeitsagentur unterstellen würde, dass ich mich nur gemeldet habe, damit ich weiterhin Kindergeld beziehen kann. Wäre aber nicht der Fall. Bin froh, dass ich die Zusage habe (ist ja für mich eine Sicherheit, dass wenn ich selbst bis April nichts anderes finde, ich doch wenigstens eine Ausbildung anfangen kann).

Hat deine Älteste denn auch mitgeteilt, dass sie bereits eine Zusage hat?

Liebe Grüße
Sahra

Deshalb hast du dich doch auch gemeldet. Denn was einem zusteht, will man ja auch haben. Meiner Tochter hatten sie das KG gestrichen und behauptet, sie würde sich nicht bewerben. Dabei bekam sie die Kosten immer erstattet. Als ich dann mal ein bisschen Druck machte, damit das GEld und die Nachzahlung kam, meinte eine SB, ich solle doch froh sein , dass ich in Deutschland wohne. Woanders bekämen sooooo alte Kinder gar kein Kindergeld mehr. Es würde noch 8 - 10 Wochen Bearbeitungszeit brauchen. Nach einer Email an den Vorgesetzten klappte das mit der Zahlung dann innerhalb einer Woche.

Sahra
09.07.2008, 18:01
Achso, dann werd ich es so machen, dass falls ich die Prüfungen nicht bestehe und mich exmartikulieren muss, ich am selben Tag noch zur Arbeitsagentur gehe und mich ausbildungsplatzsuchend melde.
Bekomme ich dann von der Arbeitsagentur ein Schreiben, das ich dann bei der Familienkasse einreichen muss? Würde ich dann nämlich alles am selben Tag erledigen.

Und falls ich bis Februar keine andere Ausbildungsstelle finde und die zugesagte Stelle antrete, muss ich doch die Arbeitsagentur informieren. Muss ich da nur eine Kopie des Vertrages einreichen?

Liebe Grüße
Sahra

fragi
09.07.2008, 19:49
Hallo Sahra,

Bekomme ich dann von der Arbeitsagentur ein Schreiben, das ich dann bei der Familienkasse einreichen muss? Würde ich dann nämlich alles am selben Tag erledigen.

Normal reicht es, wenn du der Familienkasse deine Kundennummer bekannt gibst... diese wirst du da bekommen... einfach normale Vernderungsmitteilung an die Familienkasse mit der Statusnderung!

Und falls ich bis Februar keine andere Ausbildungsstelle finde und die zugesagte Stelle antrete, muss ich doch die Arbeitsagentur informieren. Muss ich da nur eine Kopie des Vertrages einreichen?

Nein, nur mitteilen, dass du an weiteren Angeboten nicht interessiert bist.

Sahra
09.07.2008, 23:22
Hallo fragi,

vielen Dank für deine Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen. :)
Ich werde es dann so machen. Allerdings würde die Arbeitsagentur in dem Fall doch wissen möchte, warum ich nicht mehr an weiteren Angeboten interessiert bin. Es würde dann also reichen, wenn ich sage, dass ich eine Stelle gefunden habe, oder? Ganz ohne Vorlage des Vertrages etc.?

Liebe Grüße
Sahra

fragi
10.07.2008, 12:40
Es würde dann also reichen, wenn ich sage, dass ich eine Stelle gefunden habe, oder? Ganz ohne Vorlage des Vertrages etc.?

Müsstest du nichtmal... es gibt da son tolles Formular, das nennt sich Veränderungsmitteilung, die wirst du mit den Unterlagen normal auch bekommen.

Da kannst du ankreuzen neue Stelle gefunden, und nichtmehr an Angeboten interessiert...

Vertrag geht die nichts an und wird dich auch niemand nach fragen:engel:

Sahra
10.07.2008, 19:30
Achso! Von dem Formular wusste ich nichts. Vielen Dank für die Information! :)