Sahra
09.07.2008, 01:18
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin so froh, dass ich dieses tolle Forum gefunden habe und so viele informative Beiträge lesen konnte. Leider konnte ich nichts Genaues zu meinem Problem finden, deshalb habe ich dieses Thema eröffnet. Trotz Suchfunktion habe ich kein ähnliches Thema gefunden. Sollte dennoch eins existieren, bitte ich um Entschuldigung.
Ich studiere momentan und schreibe nächste Woche meine Klausuren. Von diesen Klausuren werde ich das Fortsetzen meines Studiums abhängig machen.
Ich bin allerdings sicherheitshalber davon ausgegangen, dass ich das Studium nicht packe und habe angefangen, vorzusorgen. Habe eine Zusage für einen Ausbildungsplatz zum April 2009 für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin erhalten.
Meine Frage wäre: Besteht trotz dieser Zusage die Möglichkeit mich ausbildungsplatzsuchend zu melden, um weiterhin Kindergeld zu beziehen?
Ich werde die Monate bis zum Ausbildungsbeginn mit einer Aushilfstätigkeit (auf 400 Euro Basis) überbrücken, komme da allerdings nicht auf meine Stunden, so dass ich zum Ende des Monats nur die Miete zusammenbekomme (sind etwa 200 Euro, allerdings muss ich auch für ein monatliches Busfahrticket für etwa 60 Euro aufkommen, was mit der Aushilfsvergütung nicht möglich wäre). Wäre also wirklich aufs Kindergeld angewiesen.
Ich muss auch erwähnen, dass ich erst im Februar den Vertrag bekomme (unter dem Vorbehalt, dass das Gesundheitszeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis in Ordung sind, worin ich aber kein Problem sehe). Kann ich der Arbeitsagentur sagen, dass ich weiter nach einem Ausbildungsplatz suchen möchte, weil ich noch andere Interessen habe? Ich würde mich natürlich weiter ernsthaft bewerben. Vielleicht finde ich ja wirklich etwas, was mir noch besser gefallen würde. Oder brauche ich dazu keine Angaben zu machen, so dass ich mich im Februar dort melde, wenn ich keinen anderen Ausbildungsplatz gefunden und den Vertrag bekommen habe?
Ich wäre euch für eure Antworten sehr, sehr dankbar. :)
Ganz viele liebe Grüße
Sahra
ich bin so froh, dass ich dieses tolle Forum gefunden habe und so viele informative Beiträge lesen konnte. Leider konnte ich nichts Genaues zu meinem Problem finden, deshalb habe ich dieses Thema eröffnet. Trotz Suchfunktion habe ich kein ähnliches Thema gefunden. Sollte dennoch eins existieren, bitte ich um Entschuldigung.
Ich studiere momentan und schreibe nächste Woche meine Klausuren. Von diesen Klausuren werde ich das Fortsetzen meines Studiums abhängig machen.
Ich bin allerdings sicherheitshalber davon ausgegangen, dass ich das Studium nicht packe und habe angefangen, vorzusorgen. Habe eine Zusage für einen Ausbildungsplatz zum April 2009 für eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin erhalten.
Meine Frage wäre: Besteht trotz dieser Zusage die Möglichkeit mich ausbildungsplatzsuchend zu melden, um weiterhin Kindergeld zu beziehen?
Ich werde die Monate bis zum Ausbildungsbeginn mit einer Aushilfstätigkeit (auf 400 Euro Basis) überbrücken, komme da allerdings nicht auf meine Stunden, so dass ich zum Ende des Monats nur die Miete zusammenbekomme (sind etwa 200 Euro, allerdings muss ich auch für ein monatliches Busfahrticket für etwa 60 Euro aufkommen, was mit der Aushilfsvergütung nicht möglich wäre). Wäre also wirklich aufs Kindergeld angewiesen.
Ich muss auch erwähnen, dass ich erst im Februar den Vertrag bekomme (unter dem Vorbehalt, dass das Gesundheitszeugnis und das polizeiliche Führungszeugnis in Ordung sind, worin ich aber kein Problem sehe). Kann ich der Arbeitsagentur sagen, dass ich weiter nach einem Ausbildungsplatz suchen möchte, weil ich noch andere Interessen habe? Ich würde mich natürlich weiter ernsthaft bewerben. Vielleicht finde ich ja wirklich etwas, was mir noch besser gefallen würde. Oder brauche ich dazu keine Angaben zu machen, so dass ich mich im Februar dort melde, wenn ich keinen anderen Ausbildungsplatz gefunden und den Vertrag bekommen habe?
Ich wäre euch für eure Antworten sehr, sehr dankbar. :)
Ganz viele liebe Grüße
Sahra