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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung abgeschlossen - Trennung von Freundin


SvenW
09.07.2008, 09:13
so ich habe 2006 meine ausbildung abgeschlossen und wurde nen halbes jahr übernommen. danach ist der vertrag ausgelaufen und habe seitdem kein neuen job. hab erst nen jahr ALG I bezogen und bin nun ins ALG II reingerutscht. Ich habe seit dem 1 januar 2003 mit meiner damaligen freundin und meiner tochter zusammengelebt in einer eigenen wohnung. nun kam dann die trennung und ich wohne vorrüber gehend bei meine großmutter. nur dort kommt es immer wieder zu ärger und sie hat mir zeit gegeben bis ende letzten monats auszuziehen ( hab noch mal ein weiteren monat überreden können). doch das job center sagt mir nun das ich zu meinen eltern zurück ziehen muss, was ich aber unter keinen umständen machen werde, da ich immer nur stress mit meinem vater habe.

was kann ich da nu tun, weil das j-c mir die wohnung nicht bezahlen will?

gruß Sven

charlotte1958
09.07.2008, 13:59
Hallo

Du bist Volljährig und hast eine Abgeschlossene Berufsausbildung.

Außerdem hast du schon bevor das Gesetz kam alleine gelebt.

Ich glaube nicht dass das Jobcenter das verlangen darf. Versucchen tuen sie viel, ob es rechtlich immer ist stell ich in Frage.

Es wäre anders wenn du noch in Berufausbildung wärst und deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig wären.

Was ist wenn du keinen Kontakt zu deinen Eltern mehr haben willst?
Was ist wenn im Haushalt deiner Eltern gar kein Platz mehr für dich ist?
Was ist wenn deine Eltern dich gar nicht mehr aufnehmen wollen? Sie sind Gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

lg charlotte1958

SvenW
09.07.2008, 14:20
naja kontakt zu meinen eltern möcht ich scho ham ;)
nur auf dauer bekomm ich mich mit mein vater in die köpfe...
und platz ist auch keiner da, schließlich wohnt meine 120 jährige schwester noch da oder kann das j-c von meinen eltern verlangen ihr schlafzimmer abzugebn und in dem wohnzimmer auf ner schlafcouch schlafen?

charlotte1958
09.07.2008, 14:33
Hallo Sven

Na das meinte ich ja..wegen Platzmangel...

Das mit dem Kontakt meinte ich mehr theoretisch ;)

Was die von der Agentur dagegen setzten könnten wenn es so wäre.

lg charlotte1958

jette
09.07.2008, 14:43
Zu deinen Eltern können sie dich nicht mehr schicken. Allein schon deshalb, weil du bereits vor dem Stichtag (17.02.06) nicht mehr im Haushalt der Eltern gelebt hast.
Zu finden unter § 68 Abs. 2 SGB II. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__68.html

SvenW
09.07.2008, 16:26
ich danke vielmals für die snelle antwort und hoffe schon bald in einer neuen Wohnung leben zu können.

gruß Sven