Justin
07.07.2005, 13:01
Ich habe jetzt schon jede Menge in verschiedenen Foren gesucht und gelesen, aber meinen speziellen Fall nicht finden können.
Ich habe folgendes "Problem":
Ich habe letztes Jahr in Berlin meine Ausbildung abgeschloßen und bin seit dem Arbeitssuchend. Seit dem 1.1. bekomme ich auch das ALG2.
Ich wohne derzeit in einer 30m² Wohnung. Ich bin ganz ehrlich, ich habe hier 5Jahre lange wohnt und möchte jetzt in einer größere WOhnung, andere Umgebung(...) ziehen. Ich habe jetzt auch eine gefunden, diese ist 48m² groß und kostet Warm ca. 345€.
In Berlin ist es leider so, dass wenn man eine neue Wohnung beziehen möchte, die alte bereits kündigen muss weil es keinen Vermieter gibt, der ein günstige wohnung über 3 Monate frei hält, nur weil XY umziehen will und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss.
Bevor ich meine alte WOhnung also kündigte, fragte ich meinen Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt ob ich denn in eine größere Wohnung ziehen darf, was ich beachten muss usw.
Dieser meinte das wenn es die Kosten (360€ Warm) nicht überschritten werden es kein Problem gibt.
Da dieser Bearbeiter jedoch nicht von der Leistungsabteilung ist, der am Ende meinen Neuen Mietvertrag bewilligen muss, mache ich mir jetzt nachdem ich so viel andere Beiträge gelesen habe (wo Mensche aus ihre Wohnung in der sie jahrlang wohnten ausziehen müssen, nur weil sie 50€ zuviel kostet) Sorgen.
Meine Wohnung in der ich jetzt bin, ist zum Ende August gekündigt... Was passiert den jetzt wenn die aus der Leistungsabteilung sagt, die übernehmen die neue Miete nicht, weil die ja im Prinzip ca. 120€ teurer ist als die Alte?
Kann es denn jetzt passieren, dass ich keinen Cent mehr bekomme, weil es ja im Prinzip nicht notwendig war umzuziehen?
Auch wenn sich meine Aktion jetzt für einige Leute dreist anhört, möchte ich daran erinnern das 30m² mit Mini Küche und Mini Bad ziemlich wenig sind. Hinzukommt, dass sich alles in einen Raum abspielt. Man isst, schläft und wohnt auf engsten Raum. :-x
Meine 2 Frage ist, für wen dieser Zuschlag für Ersteinrichtung genau zutrifft. Ich meine, momentan habe ich einen Raum, da die neue Wohnung 2 Zimmer hätte würde ich ein Schlafzimmer "neu" einrichten, zählt das dann auch zur Erstausstattung, momentan hab ich ja immerhin keins!
Ich habe folgendes "Problem":
Ich habe letztes Jahr in Berlin meine Ausbildung abgeschloßen und bin seit dem Arbeitssuchend. Seit dem 1.1. bekomme ich auch das ALG2.
Ich wohne derzeit in einer 30m² Wohnung. Ich bin ganz ehrlich, ich habe hier 5Jahre lange wohnt und möchte jetzt in einer größere WOhnung, andere Umgebung(...) ziehen. Ich habe jetzt auch eine gefunden, diese ist 48m² groß und kostet Warm ca. 345€.
In Berlin ist es leider so, dass wenn man eine neue Wohnung beziehen möchte, die alte bereits kündigen muss weil es keinen Vermieter gibt, der ein günstige wohnung über 3 Monate frei hält, nur weil XY umziehen will und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss.
Bevor ich meine alte WOhnung also kündigte, fragte ich meinen Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt ob ich denn in eine größere Wohnung ziehen darf, was ich beachten muss usw.
Dieser meinte das wenn es die Kosten (360€ Warm) nicht überschritten werden es kein Problem gibt.
Da dieser Bearbeiter jedoch nicht von der Leistungsabteilung ist, der am Ende meinen Neuen Mietvertrag bewilligen muss, mache ich mir jetzt nachdem ich so viel andere Beiträge gelesen habe (wo Mensche aus ihre Wohnung in der sie jahrlang wohnten ausziehen müssen, nur weil sie 50€ zuviel kostet) Sorgen.
Meine Wohnung in der ich jetzt bin, ist zum Ende August gekündigt... Was passiert den jetzt wenn die aus der Leistungsabteilung sagt, die übernehmen die neue Miete nicht, weil die ja im Prinzip ca. 120€ teurer ist als die Alte?
Kann es denn jetzt passieren, dass ich keinen Cent mehr bekomme, weil es ja im Prinzip nicht notwendig war umzuziehen?
Auch wenn sich meine Aktion jetzt für einige Leute dreist anhört, möchte ich daran erinnern das 30m² mit Mini Küche und Mini Bad ziemlich wenig sind. Hinzukommt, dass sich alles in einen Raum abspielt. Man isst, schläft und wohnt auf engsten Raum. :-x
Meine 2 Frage ist, für wen dieser Zuschlag für Ersteinrichtung genau zutrifft. Ich meine, momentan habe ich einen Raum, da die neue Wohnung 2 Zimmer hätte würde ich ein Schlafzimmer "neu" einrichten, zählt das dann auch zur Erstausstattung, momentan hab ich ja immerhin keins!