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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderzuschlag und AlgII


Marksmami
09.07.2008, 19:22
Hallo,
ich versteh grad die Welt nicht. Also, wir hatten im April diesen Jahres einen Kinderzuschlag für unseren Sohn beantragt. Der beträgt ja maximal 140 Euro. Dieser wurde uns abgelehnt,weil wir wohl nicht die Mindesteinkommensgrenze erreichen würden. Man teilte uns mit,dass wir doch aufstockendes AlgII beantragen sollten. So sind wir dann gleich hin und haben uns unseren Anspruch durchrechnen lassen. Dort meinte man dann wir könnten 54 Euro bekommen.Darüber hab ich mich sehr geärgert,weil man uns auf der einen Seite 140 Euro ablehnt,weil wir sowieso zu wenig verdienen würden und auf der anderen Seite will man uns da 54 Euro geben.Wir haben also kein AlgII beantragt. Ich habe dann eine schriftliche Beschwerde an die Familienkasse gerichtet. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben dass ich noch ein paar Unterlagen (z.b Elterngeldbescheid) beifügen sollte. Heute kam auch tatsächlich Post. Für April,Mai und Juni werden uns jeweils 87 Euro bewilligt,was uns ja auch durchaus hilft.
Für den Juli müsste neu entschieden werden,da ich da ja als arbeitslos gelte.Die letzten Monate bezog ich ja noch Elterngeld.
Jetzt schreiben die mir aber,da für Juli neu entschieden werden muss ich soll meinen Arbeitslosengeldbescheid einreichen wenn ich ihn habe UND einen Ablehnungsbescheid für AlgII. Wo krieg ich denn den jetzt her? Wir haben das ja nie beantragt. Uns wurde da auch gesagt wir können auch nur eins beantragen.Entweder Kinderzuschlag oder AlgII. Haben uns ja für den Kinderzuschlag entschieden.Als ich vergangenen Montag beim Sozialamt angerufen habe hat die Dame mir ja gesagt, das Arbeitslosengeld meines Mannes und mein vorrausichtliches würden für den Lebensunterhalt reichen.Also würden wir da auch wohl nichts kriegen.
Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich wenn ich meinen Arbeitslosengeldbescheid habe einfach zum Sozialamt gehen und die bitten dass sie mir dann AlgII schriftlich ablehnen oder muss ich das dann erst beantragen?
Liebe Grüße

fragi
09.07.2008, 19:58
Hallo Marksmami,

schwachsinn... du brauchst keinen Ablehnungsbescheid fuer ALG II.

Das eine schliesst das andere aus.

Personen erhalten nach diesem Gesetz für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn
durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden wird.

Quelle: §6a Abs.1 Nr.3 BKGG (http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__6a.html)

Ich kenn ja schon viele "doofe" Familienkassen, aber das setzt dem ganzen die Krone auf...!
Du holst dir gar nichts und verweist auf eben angegebenen Paragraphen.

Ebenfalls verweist du die mal darauf, dass der Kinderzuschlag eine Sozialleistung ist, und hier eine sehr enge Beratungs- und Aufklrungspflicht auf seiten der Behoerde gilt.
Hierzu entsprechend:
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
Quelle: §13 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__13.html)

Dem sind sie nicht nachgekommen, sondern haben euch das Wahlrecht zwischen den Sozialleistungen genommen. Denn ihr habt hier ganz klar ein Wahlrecht.

Das einzige worauf sie euch Hinweisen koennen und duerfen, waere ggf. Wohngeld zu beantragen.

Und vorher wuerde ich hier (http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/) mal selbst rechnen, in wie weit ihr Anspruch habt.

-> Thema verschoben!

Marksmami
09.07.2008, 20:27
Super, ich danke dir!!!
Dann werde ich das damit mal versuchen.
Schauen wir doch mal ob die das "schlucken".
Kam mir auch gleich schon total komisch vor.
Nochmal vielen Dank!
Liebe Grüße

stolzemama26
22.09.2008, 22:00
Hallo ich wollte mal fragen, ab wann und für wem der Kindergeldzuschlag zusteht? Mein Sohn ist nun 10 Monate alt und ich habe schon oft was von Kindergeldzuschlag gehört, weiß aber nicht ob ich es bei der Arge beantragen kann. Es geht mir ja auch darum, dass ich bis 12.11.08 noch Elterngeld in Höhe von 300€ bekomme und dann sind sie fort und mir fehlt wieder was, kann ich das mal mit Kindergeldzuschlag probieren? :confused:


MFG stolzemama26

fragi
23.09.2008, 15:11
Hallo stolzemama26,

du brauchst mind. 900€ Einkommen... aber auch nicht "viel mehr"... es gibt das nur in nem engen Rahmen...

Hast du weniger bleibt wohl nur ALG II. Und ALG II und Kinderzuschlag schließen sich aus!

Bastet
24.09.2008, 07:05
900 Euro bei Ehepaaren, Alleinerziehende sind schon mit 600 Euro dabei.

Biggy
24.10.2008, 22:56
Guten Abend zusammen,
sorry wenn ich das Thema noch mal hoch hole.
Ich habe eben den Kinderzuschlagrechner ausprobiert.
Ich wollte ab Januar 2009 meinen Minijob AG dazu bewegen mich als Teilzeit einzustellen.

Ich bin jetzt am hin und her überlegen ob mir das Geld reicht.
Ich suche nun händeringend einen Wohngeldrechner, den laut dieser Berechnung vom Kinderzuschlagrechner bekomme ich keinen, da der Unterhalt der Kinder über den Zuschlag hinausgeht.

Ich blicke da nicht wirklich durch.
Ich gebe gerne meine Einkommensdaten weiter.
Weiß einer zufälligerweise auch was ich ca. habe wenn ich netto 600 haben möchte? Oder mit welchem netto ich mich mit dem Wohngeld besser stelle?

Grüße
Biggy, die vom JC mehr als die Nase voll hat.
Gibt es Stellen die richtig beraten, ausser WG stelle und JC?

fragi
25.10.2008, 10:42
Hallo Biggy,

wenn die Kinder mit Kindergeld + Unterhalt "zuviel" haben, ist für die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden (sie gehören nicht in die BG) und damit ist das Einkommen für Kinderzuschlag sowieso zu hoch und es gibt keinen.

Ich suche nun händeringend einen Wohngeldrechner,

Die kannste größtenteils vergessen, weil sie einfach zu "grob" sind... ggf. würde ich die Vorsprache bei der Wohngeldstelle empfehlen.

Oder mit welchem netto ich mich mit dem Wohngeld besser stelle?

Wenn der Bedarf der Kinder gedeckt ist und du 600€ Netto hättest, würde ich schon Wohngeld für euch alle empfehlen und mir das bei der Wohngeldstelle berechnen lassen.