Marksmami
09.07.2008, 19:22
Hallo,
ich versteh grad die Welt nicht. Also, wir hatten im April diesen Jahres einen Kinderzuschlag für unseren Sohn beantragt. Der beträgt ja maximal 140 Euro. Dieser wurde uns abgelehnt,weil wir wohl nicht die Mindesteinkommensgrenze erreichen würden. Man teilte uns mit,dass wir doch aufstockendes AlgII beantragen sollten. So sind wir dann gleich hin und haben uns unseren Anspruch durchrechnen lassen. Dort meinte man dann wir könnten 54 Euro bekommen.Darüber hab ich mich sehr geärgert,weil man uns auf der einen Seite 140 Euro ablehnt,weil wir sowieso zu wenig verdienen würden und auf der anderen Seite will man uns da 54 Euro geben.Wir haben also kein AlgII beantragt. Ich habe dann eine schriftliche Beschwerde an die Familienkasse gerichtet. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben dass ich noch ein paar Unterlagen (z.b Elterngeldbescheid) beifügen sollte. Heute kam auch tatsächlich Post. Für April,Mai und Juni werden uns jeweils 87 Euro bewilligt,was uns ja auch durchaus hilft.
Für den Juli müsste neu entschieden werden,da ich da ja als arbeitslos gelte.Die letzten Monate bezog ich ja noch Elterngeld.
Jetzt schreiben die mir aber,da für Juli neu entschieden werden muss ich soll meinen Arbeitslosengeldbescheid einreichen wenn ich ihn habe UND einen Ablehnungsbescheid für AlgII. Wo krieg ich denn den jetzt her? Wir haben das ja nie beantragt. Uns wurde da auch gesagt wir können auch nur eins beantragen.Entweder Kinderzuschlag oder AlgII. Haben uns ja für den Kinderzuschlag entschieden.Als ich vergangenen Montag beim Sozialamt angerufen habe hat die Dame mir ja gesagt, das Arbeitslosengeld meines Mannes und mein vorrausichtliches würden für den Lebensunterhalt reichen.Also würden wir da auch wohl nichts kriegen.
Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich wenn ich meinen Arbeitslosengeldbescheid habe einfach zum Sozialamt gehen und die bitten dass sie mir dann AlgII schriftlich ablehnen oder muss ich das dann erst beantragen?
Liebe Grüße
ich versteh grad die Welt nicht. Also, wir hatten im April diesen Jahres einen Kinderzuschlag für unseren Sohn beantragt. Der beträgt ja maximal 140 Euro. Dieser wurde uns abgelehnt,weil wir wohl nicht die Mindesteinkommensgrenze erreichen würden. Man teilte uns mit,dass wir doch aufstockendes AlgII beantragen sollten. So sind wir dann gleich hin und haben uns unseren Anspruch durchrechnen lassen. Dort meinte man dann wir könnten 54 Euro bekommen.Darüber hab ich mich sehr geärgert,weil man uns auf der einen Seite 140 Euro ablehnt,weil wir sowieso zu wenig verdienen würden und auf der anderen Seite will man uns da 54 Euro geben.Wir haben also kein AlgII beantragt. Ich habe dann eine schriftliche Beschwerde an die Familienkasse gerichtet. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben dass ich noch ein paar Unterlagen (z.b Elterngeldbescheid) beifügen sollte. Heute kam auch tatsächlich Post. Für April,Mai und Juni werden uns jeweils 87 Euro bewilligt,was uns ja auch durchaus hilft.
Für den Juli müsste neu entschieden werden,da ich da ja als arbeitslos gelte.Die letzten Monate bezog ich ja noch Elterngeld.
Jetzt schreiben die mir aber,da für Juli neu entschieden werden muss ich soll meinen Arbeitslosengeldbescheid einreichen wenn ich ihn habe UND einen Ablehnungsbescheid für AlgII. Wo krieg ich denn den jetzt her? Wir haben das ja nie beantragt. Uns wurde da auch gesagt wir können auch nur eins beantragen.Entweder Kinderzuschlag oder AlgII. Haben uns ja für den Kinderzuschlag entschieden.Als ich vergangenen Montag beim Sozialamt angerufen habe hat die Dame mir ja gesagt, das Arbeitslosengeld meines Mannes und mein vorrausichtliches würden für den Lebensunterhalt reichen.Also würden wir da auch wohl nichts kriegen.
Lange Rede kurzer Sinn: Kann ich wenn ich meinen Arbeitslosengeldbescheid habe einfach zum Sozialamt gehen und die bitten dass sie mir dann AlgII schriftlich ablehnen oder muss ich das dann erst beantragen?
Liebe Grüße