Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusage zurückziehen?
Cybercat07
11.08.2006, 21:35
Hallo an alle
ich besser gesagt wir (ich und mein freund) haben da ein problem
Also...
Mein Partner (24) und ich (19) wohnen mit seiner Mutter und seinen 2 kleineren Geschwistern (10 und 14) in einer 70m² großen Wohnung.
Wir belegen dabei das Zimmer der kleinsten.
Die beiden Kinder haben psychische Probleme und brauchen jeder seinen Freiraum.
Nun haben wir von der ARGE 2 mal die Bestätigung erhalten das sie die Kosten der Unterkunft überhemen. Einmal im März 06,dann nochmal im Juni 06 und,da der vermieter sich mit der Hausnummer der Wohnung geirrte hatte wurde das gestrichen,korriegiert,abgestmepelt und unterschrieben. Das haben 3 verschiedene Bearbeiter gemacht.
Nun haben wir den Mietvertrag,und unsere Bearbeiterin sagte das wir die Kaution bestimmt bekommen. Hätten wir wenns nach ihr geht auch.
Allerdings kam der Außendienst raus und hat die Verhältnisse aufgeschrieben.
Nun kam eine Kolegin die den vorläufigen Bericht des Außendienstes brachte und sagte uns wird der Auszug wohl nicht genemigt,als ich ihr sagte das wir die Übernahme der Kosten für die Unterkunft schon längst haben hat sie dumm geschaut,uns rausgeschickt und als wir wiederkamen war nix mit der Kaution.
Allerdings haben sie damit auch den Auszug verweigert,also die Übernahme der Kosten für die Unterkunft. :-x
Können die einfach so ihre Zusagen zurück nehmen nur weil die Kaution abgelehnt wurde? :sad:
Danke für eventuelle Antworten
~Cat~
Betroffener
12.08.2006, 00:14
:welcome: Cybercat,
die ArGen können vieles, vor allem, wenn sich keiner dagegen wehrt.
Ich persönliche finde 70 m² für 5 Personen ziemlich niedlich, wobei bei Eurem Auszug dann möglicherweise die Mutter Probleme mit der ArGe bekommen könnte wegen zu hoher Miete und der Wohnungsgröße.
Auf der anderen Seite wäre die Frage, wie sich Dein Wohnen beim Freund zusammen mit der Mutter und den weiteren Kindern darstellt und wie da die Bedarfsgemeinschaften und Einkommenssituationen aussehen.
Aus den wenigen Zeilen ist das nicht so recht klar geworden.
Möglicherweise habt ihr auch einfach zu lange mit dem Umzug gewartet und die veränderte Gesetzeslage hat Euch nun bestraft (die inzwischen zeitverzögert auch bei der ArGe in KW angekommen ist).
Mein Vorschlag wäre, dies alles mit dem Hartz IV Büro der Landtagsabgeordneten Esther Schröder abzuklären, was da richtig und was falsch ist. Eine bessere regionale Hilfe werdet ihr kaum finden.
Einfach mal anrufen: 0331 / 966 - 1364 - die sind dort sehr nett und freundlich.
Cybercat07
12.08.2006, 00:42
danke für die Antwort
stimmt aber ich wollte ja nicht zu viel auf einmal =)
also es ist so das seine Mutter Erziehungsrente bekommt bis der kleinste 18 ist,also noch 8 jahre,damit finanziert sie sich und die Kinder (Halbwaisenrente,Erziehungsrente und Kindergeld).
Die Kinder haben früh den Vater verloren und haben auch sonst große Defiziete.
So unschön es auch ist,aber sie gehen an meine Sachen,sie beklauen sogar ihre Mutter.
Ich bin psychisch angeschlagen,durch meinen Ex freund. Er hat sich quasi zum Stalker entwickelt und sehr unschöne Dinge getan ums mal nett zu umschreiben.
Wir haben den Widerspruch schon geschrieben und auch ein Attest beigelegt das ich Migräne habe. Leider nimmt darauf niemand hier Rücksicht außer mein Partner.
Selbst wenn ich mich in "Unser" zimmer lege habe ich keine Ruhe,da die Kinder laut sind. Geschweige denn das hier schon Stühle durch die Gegend geflogen sind,weil der 14 jährige wirklich "abdreht"
Und auch das wir 2 Zusagen für die Kosten der Unterkunft schon mal hatten.
Das erste mal schon im März. Das hat sich ja nur hingezogen,weil die ARGE 3 Monate brauchte um mich in die BG meines Partner einzurechnen. Unterlagen waren einfach weg und es passierte nichts,wir wurden vertröstet bis endlich eine Vertretung es sofort geklärt hat.
Wir hatten ja also die Zusage für eine Wohung schon,wir haben den Mietvertrag ununterschrieben hier. Die Wohnung ist angemessen im gegensatz zu der hier (Es würden ja soweit ich weiß bei 5 Personen ca 100m² zustehen) und wir haben für uns gerade mal 10m²
Seine mutter ist nicht bereit umzuziehen wegen uns,im gegenteil,sie will nach Hessen zu ihrem jüngeren Sohn ziehen, und das sobald es geht.
Nur die ARGE hat einen Außendienst hergeschickt der meinte die Verhältnisse sind angemessen.
Dass das schon allein nicht stimmt ist das eine,aber es geht mir auch psychisch eben sehr nah und die Kinder brauchen eben ihre zimmer.
Wir haben uns drauf verlassen das die ARGE bei dem bleibt was wir schon seit dem 9.3.06 schriftlich haben.
Dürfen die das ohne weiteres zurückziehen?
das ist schwer zuglauben,denn auch mündliche Vereinbarungen sind ja gültig.
Wir haben wirklich immer brav gewartet,aber mitlerweile halten wir den Vermieter seit März hin und der Einzug sollte zum 1.9. sein.
Unserer Bearbeiterin sagte uns ja ,das sie uns das bewilligt,aber nun kam eben eine andere bearbeiterin hinzu und hat sich eingemischt und nun...
nun wissen wir nicht was ist
Seine Mutter ist sehr ungehalten darüber und es hörte sich für uns so an als ob sie uns bald rausschmeißt,was macht die ARGE dann nur mit uns? :cry:
~Cat~
Betroffener
12.08.2006, 02:13
Hallo Cybercat,
viele Deiner Fragen kann ich nicht beantworten - ich hatte aber sowas in der Art schon vermutet und auch deswegen direkt auf das Potsdamer Hartz IV Büro verwiesen. Also bitte rufe dort am Montag an und erzähle Deine (Eure) Geschichte, denn ihr braucht kräftigen Beistand, der auch die ArGe und Abläufe in KW von innen kennt und dort auch ein wenig Druck machen kann).
Zur anderen Frage, was mit Euch passiert, wenn die Mutter Deines Freundes wegzieht:
Dein Freund ist 25 - da sollte das kein Problem sein - der könnte jetzt schon ausziehen.
Die Frage sehe ich eher bei Dir mit zarten 19 Jahren, die nach der neuen Hartz IV Regelung eigentlich bei den eigenen Eltern leben sollte und in deren Bedarfsgemeinschaft eingemeindet wäre (wenn da so wenig Einkommen ist, dass es nicht für Eltern und Tochter reicht).
Da Du aber schon von den Eltern weg bist, sollte auch das kein Problem sein (wenn Du Dich auch polizeilich umgemeldet hast).
Ich hatte gerade eben an Lipnik zu diesem Thema was geschrieben - wo auch die Gesetzestexte mit drin stehen:
Unter25,darf ich mit meinem Freund(25 Jahre)zusammenziehen? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=128011#128011)
Wie das dann aber mit Deiner seelisch-psychischen Situation in diesem Umkreis aussieht, wäre wieder eine andere Geschichte. Auch hier wäre die ArGe KW verpflichtet zur Hilfe (auf Antrag), was sie sich wohl gerne verkneift - da sie sogar den Auszug torpediert in diesem - mit Verlaub gesagt - Chaos.
Denn eigentlich habt ihr nach altem Recht den Antrag gestellt, der wurde bewilligt und nun ist plötzlich jemand aufgewacht und sagt: Jetzt dürft ihr nicht mehr.
So ganz ist das nicht nachvollziehbar (auch durch die Verzögerungen nicht, die offensichtlich nicht von Euch verursacht wurden sondern von der ArGe).
Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, die aber meist Monate dauern oder der Gang zum Sozialgericht mit möglicherwise wackeligem Ausgang.
Deswegen nochmal die Bitte: Ruft die Nummer an: 0331-966-1364, macht Euch bekannt, schildert den Fall und dann geht auch vieles per Email.
Ich wünsche viel Erfolg aus dieser Situation wieder heraus zu kommen.
Cybercat07
12.08.2006, 12:00
danke für deine Hilfe =)
Ich werd da montag gleich mal anrufen.
Naja polizeilich bin ich hier gemeldet, aber mein freund is "erst" 24 ;) deswegen wigern die sich ja jetz wohl :(
wie gemein :x
Aber ich denke das wir Recht haben und wir werden dafür kämpfen ^^
Cat
StephanK
12.08.2006, 12:14
Ganz, ganz vorsichtig erinnere ich mal daran, dass zur elterlichen Bedarfsgemeinschaft nur unverheiratete Kinder gehören. Ich habe keine Ahnung, wie gefestigt Eure Beziehung ist und ob überhaupt schon mal der Gedanke an eine Eheschließung im Raum stand. Ein möglicher Weg wäre es jedenfalls - wobei ich damit ausdrücklich keine Empfehlung verbinde, denn das ist nun wirklich eine Sache, die nur die direkt Beteiligten für sich überlegen sollten.
Ein Schelm, wer sich da an DDR-Zeiten und die frühzeitigen Eheschließungen wegen der Regeln zur Wohnungsvergabe erinnert fühlt... :wink:
Cybercat07
12.08.2006, 12:31
danke Stephan für die antwort :D
Aber hochzeit... naja wir machen im Moment beide Schule. ich mein Abitu und er holt seinen Realschulabschluss nach. Ich denke das hat noch Zeit aber im Grunde ja keine schlechte Idee :P
Aber er gehört ja nicht zur BG seiner Mutter,die bekommt ja kein ALG2 sondern finanziert sich und die beiden Kinder über Halbwaisenrente,Erziehungsrente und Kindergeld (was nich gerade wenig is alles zusammen)
Und ich gehöre eben zu seiner BG =)
also das kanns doch dann eigentlich nicht sein,oder?
LG Cat
Betroffener
12.08.2006, 15:03
Das ist ein ganz spannendes Thema - wobei man genau nachsehen müsste, von wann die Bescheide sind.
Denn nach den neuen Regeln gehört Dein Freund in die BG mit seiner Mutter - der Antrag für ALG II könnte also nur von ihr gestellt werden.
Andererseits gibt es die Regel in §20, dass:
§ 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
1
1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
2
2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. Die Regelleistung ür sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.
3
2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regeleistung.
4
(3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung eweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.
Dann wäre also jetzt die Frage, ob ihr wirklich die 90% bekommt - also zusammen 622 € ab dem 01.08.06 (oder ggf. noch den alten (Ost-)Satz) in der BG - um zu Wissen nach welcher Regel ihr bei der Arge eingestuft seid.
Dann stellt sich noch die Frage, wer das Kindergeld für Dich und Deinen Freund einsackt (jeweils 154 €) oder wird Euch das auf das ALG II angerechnet und ihr bkommt das?
Cybercat07
12.08.2006, 15:54
Öhm also wir bekommen beide 90% das ist richtig,wie gesagt seine Mutter bezieht ja garkein ALG2. Also sind nur er und ich eine BG.
Und Kindergeld krieg im moment keiner von uns.
Eine Zeitlang haben meine eltern noch Kindergeld für mich gekriegt,aber von dem hab ich nichts gesehn,habe im Moment kein bzw kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Das habe ich dem Amt natürlich mitgeteilt.
Und dann hat meine Mutter mir mitteilen lassen das sie das Kindergeldabgemeldet hat.
Und mein Freund macht ja erst ab 21.8. seinen Realschulabschluss an einer Volkshochschule.
Ich habe meine Schule abgebrochen,weil mein Ex freund vor meiner Schule stand,bei mir Telefonterror gemacht hat,er hat sich die Arme "wegen mir" aufgeschnitten und all sowas und da ich schon angeschlagen war,habe ich die schule unterbrochen und fange sie ebenfalls im August neu an.
Welche bescheide meinst du?
Der für die Übernahme de Unterkunftskosten ist vom 9.3.06,also der erste.
Der zweite vom 15.6.06.
Und ich bin seit 22.5.06 eingerechnet, wobei wir am 1.3.06 eine Veränderungsmitteilung eingereicht hatten.
so lange haben sie gebraucht... und erst dann war es möglich die Wohnung zu bekommen,weil der Vermieter wissen wollte wieviel wir beide nun genau kriegen.
Naja und mit dem Mietvertrag sind wir dann hin und dann wollte unsere Bearbeiterin uns das für die Kaution fertig machen und nun ist eben wie gesagt doch nichts.
StephanK
12.08.2006, 16:33
Denn nach den neuen Regeln gehört Dein Freund in die BG mit seiner Mutter - der Antrag für ALG II könnte also nur von ihr gestellt werden.Das gilt erst seit 1. Juli! Das Verfahren läuft aber schon seit März.
Es kann gut sein, dass durch die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzesänderungen Verwirrung entstanden ist und auch die ARGE selbst jetzt ziemlich am "schwimmen" ist, wonach sie sich den richten soll...
Die Sache ist wirklich relativ kompliziert... :patsch:
Cybercat07
12.08.2006, 23:12
ist sie?
Also es gibt ein Gesetz,achdem der Auzug für unter 25 jährige nichtmehr ohne weiteres gestattet werden soll. Ist ja klar und auch ok,aber es gibt eben die Regelung das es aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" doch umgezogen werden kann. Pubertät hin oder her ,normal nenn ichs nicht das hier Möbel durch die Gegend fliegen und diese Kinder nicht nur ihre Mutter sondern auch mich beklauen. Bzw das mich eins dieser Kinder beleidigt hat und mir gedroht hat,einfach mal weil ich nicht unterstüze das er mit 14 raucht.
Naja wenn das nich sozial schwerwiegend ist,was denn dann? ich meine das war ja nur ein Auszug (leider) hier laufen noch ganz andere Sachen ab.
Aber ich will ja keinem was böses,nur das sie sich an Ihre Zusage,die sie uns immerhin 2 mal gegeben haben, einhalten :(
die hatten das ja sogar im PC zu stehen,naja zumidnest die letzte Zusage,aber dort sind schön des öfteren Unterlagen von uns weggekommen. Von einer Zusage im März will da keiner was wissen.
Unsere Bearbeiterin glaubt uns ja,dass das echt nicht auszuhalten ist,warum sie diese andere Bearbeiterin,die uns garnicht kennt sich da nun einklingt weiß ich nicht :cry:
LG Cat
Cybercat07
18.08.2006, 13:21
Also wir waren Heute bei der ARGE.
Nachdem wir gestern beim Anwalt waren,haben wir das unserer SB natürlich auch gesagt, und sie meinte wir sollen unsere Rechtsmittel voll ausnutzen,wenns nicht anders geht. Auch eine Mitarbeiterin des AA (oder Afa?) hat uns das gesagt,vertehn tuts irgendwie keiner. Und lustiger Weise lag als wir vom Anwalt kamen ein Brief von der ARGE im Briefkasten, nochmal die Ablehnung zur Kaution :twisted: Und dann noch mit dem 10.8.06 als Datum...und obwohl unsere SB auch als Bearbeiterin draufstand wars nich von ihr unterschrieben :patsch:
Naja, wir sind mit dem Rest der Unterlagen danach zum Anwalt,haben uns natürlich von der SB entgegenzeichnen lassen das wir den Widersruch da abgegeben haben,und das hat der Anwalt natürlich auch gekriegt.
Nun heißt es abwarten,wenn die ARGE nicht einlenken will :evil:
LG Cat
Cybercat07
24.08.2006, 15:21
Hallo an Alle
Wir waren heut beim Anwalt. Dieser hatte die ARGE angeschrieben,das sie bis zum 23.8.06 Zeit hat,den Widerspruch zu bearbeiten,sonst würden wir rechtliche Schritte einleiten.
Heute dann der Hammer.
Die ARGE hebt den Bescheid auf,die Kaution wird als Darlehn gestellt =).
Danke an alle für die Hilfe :D
LG Cat
StephanK
24.08.2006, 16:09
Glückwunsch... :applaus:
Auf den letzten Drücker hat die ARGE sich also doch noch bewegt... Aber natürlich fragt man sich, warum das nicht gleich hätte sein können :?:
Cybercat07
24.08.2006, 16:12
Bedingung für die Kaution ist Rechtsmittelverzicht *g*
Mir aber egal,es läuft,obwohl sie das kürzer hätten haben können ^^
Ich freu mich einfach :-)
Fröhliche Grüße
Cat
Betroffener
24.08.2006, 22:44
Bedingung für die Kaution ist Rechtsmittelverzicht *g*
Offensichtlich hat die ArGe noch nicht mitbekommen, dass die vorm Sozialgericht seit dem 01.08.06 nur noch "Freispiele" haben - es könnte also allenfalls um Eure Anwaltsgebühren gehen, falls die ArGe verlieren sollte vor Gericht.
Aber wie Du siehst, "sich Regen bringt Segen".
Weiterhin viel Erfolg nach KW.
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