Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 unter 25 - Bedarfsgemeinschaft beide Eltern?
Mr Garrison
11.08.2006, 23:43
Hallo,
mein ALG2 läuft Ende August aus, ich habe bereits einen Antrag gestellt, bekam aber die Antwort das der nicht bearbeitet werden kann wegen einer neuen Regelung seit Anfang August. Meine Eltern müssen darin alles angeben weil sie die Bedarfsgemeinschaft sind und ich da wohl zu gehöre!
Müssen beide Eltern Ihre Finanzen etc angeben oder nur das Elternteil wo ich wohne?
Wonach geht das?
Danke für die Antwort!
Mr Garrison
11.08.2006, 23:47
Kann man hier nicht editieren?
Als man mir schrieb das es nicht bearbeitet werden kann bekam ich einen zig Seiten umfassenden neuen Antrag, das hatte ich oben vergessen zu schreiben!
Betroffener
12.08.2006, 01:50
:welcome: MrGarrison,
wenn das so ist, dann dürftest Du zwischen 18 und 25 Jahre alt sein und bei Deinen Eltern (oder einem Elternteil) wohnen.
Schau auch mal hier:
Da hatte ich einen Teil der Gesetzestexte mit reingehängt:
Unter25,darf ich mit meinem Freund(25 Jahre)zusammenziehen? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=128011#128011)
Nicht direkt das Gleiche Thema, aber vom Grundsatz her sehr verwandt.
Mit den neuen Regelungen im SGB II gehört nun diese Altersgruppe wieder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern wie vor dem 18. Lebensjahr, bekommt kein eigenständiges ALG II mehr und davon auch nur noch 80% des Regelsatzes (wie vorher vor dem 18. Lebensjahr).
Um das aber zu bekommen muss sich nun die ganze Familie vor dem Amt "entblättern" zur Prüfung, ob das Amt denn wirklich zuständig ist für den Familiensproß oder ob die lieben Eltern ausreichend zum durchfüttern haben.
So macht man dann aus einem ALG II Empfänger plötzlich 3 in einer Bedarfsgemeinschaft in der Hoffnung Geld zu sparen.
Antragsteller sind also jetzt Deine Eltern.
Mr Garrison
12.08.2006, 04:08
Danke für die schnelle Antwort!
Demnach müssen beide Elternteile auch wenn ich nur bei meiner Mutter wohne Ihr Daten angeben richtig?
Wie ich in Deinem Link lese stehen mir dennoch 80% 345,- zu, habe ich das korrekt verstanden? (Steht das generell zu oder nur wenn das Amt meine Eltern als "arm" einstuft?) Bei den vielen § blickt man ja nicht mehr durch!
Mr Garrison
Hallo
Ich bin in der selben Situation, wie Du. Mein Bescheid lief Ende Juli ab. Ich bekam einen Folgebescheid und ein Zusatzblatt wo "Erklärung für unter 25 jährige die noch bei den Eltern bzw. einem Elternteil wohnen" zugeschickt. Da ich das nicht so ganz verstand, ging ich persönlich zum JobCenter und füllte, wie bisher auch, den Folgeantrag aus.
Sie fragten, ob ich noch unter 25 wäre und bei meinen Eltern bzw. in meinem Fall bei meiner Mutter (und ihrem Lebensgefährten) wohnen würde und ob ich eine eigene BG-Nummer (Bedarfsgemeinschaftsnummer) hätte. Ich sagte ja und dachte, das sich daran nix ändern würde, außer die Kürzung ab 01.08. von 345 auf 276 Euro Regelleistung.
Dann kam ein neuer Bescheid. Meine Mutter, ihr Lebensgefährte und ich bilden jetzt eine Bedarfsgemeinschaft aus 3 Personen. Ich bekomme jetzt nur die 276 Euro Regelleistung, die ab 01.08. von 345 Euro gesenkt wurde und der Mietkostenanteil geht an meine Mutter. Wir beziehen ALLE ALGII.
Bekam vorher die 345 Euro Regelleistung + den Mietkostenanteil.
Also, sollte deine Mutter oder dein Vater, je nachdem, bei wem Du wohnst, auch ALGII beziehen, dann werden die Mietkosten wohl komplett an einen von beiden gehen und Du bekommst nur die 276 Euro Regelleistung. Ich glaube nicht, das die auch den Verdienst des anderen Elternteils wissen wollen, da er ja nicht bei euch wohnt!!!
Wie das jetzt genau ist, wenn der Elternteil oder beide Elternteile arbeiten gehen, weiß ich nicht, auf jeden Fall kannst Du schon mal davon ausgehen, das Du die 276 Euro Regelleistung bekommen wirst, wenn Deine Eltern nicht zu viel verdienen sollten, den sonst bekommst Du gar nix und sie müssen für Dich bürgen!!!
Gruß Lipnik
StephanK
12.08.2006, 10:31
Wie ich in Deinem Link lese stehen mir dennoch 80% 345,- zu, habe ich das korrekt verstanden? (Steht das generell zu oder nur wenn das Amt meine Eltern als "arm" einstuft?) Bei den vielen § blickt man ja nicht mehr durch!Um das Prinzip zu verstehen, muss man sich gar nicht mit einzelnen Paragraphen abquälen.
Das Prinzip ist: Es wird geguckt, wieviel die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefassten Menschen zusammengerechnet zum Leben haben - und ob das nach den gesetzlichen Maßstäben reicht. Wenn ja, gibt's kein Alg II, wenn nein, gibt's welches.
Alg II ist also, wenn man so will, ein Defizit-Ausgleich und entweder eine ausschließliche Finanzquelle (bei Leuten, die gar kein Erwerbseinkommen haben) oder eben ein "Zubrot" (bei Leuten, deren Einkommen nicht ausreicht um die Bedarfsgemeinschaft zu finanzieren).
Demnach müssen beide Elternteile auch wenn ich nur bei meiner Mutter wohne Ihr Daten angeben richtig?Jedenfalls zunächst mal, also für den aktuellen Antrag nicht. Da Deine Eltern offenbar getrennt leben (oder geschieden sind) kommt es in erster Linie auf das tatsächliche Zusammenleben an - und insofern spielt nur Deine Mutter bzw. deren Einkommen eine Rolle. Wenn Dein Vater woanders lebt, gehört er nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Es kann aber sein, dass Du gegen Deinen Vater einen familienrechtlichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen hast. Für diesen wird der Alg II-Träger sich möglicherweise interessieren, vor allem dann, falls Du noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Aber eins nach dem anderen... 8)
Mr Garrison
12.08.2006, 15:09
Ok, erstmal danke für die nette Hilfe hier!
Eine Ausbildung hatte ich schon, ich will nun aber in eine andere Richtung, das hat mir der Psychologische Dienst vom Arbeitsamt auch geraten.
Ich werde nun erstmal schauen, wir füllen das Ding demnächst dann aus und schicken es ab.
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