PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschwister beim gleichen Träger nicht gerne gesehen?


netzwerkela
11.07.2008, 13:00
Hallo,

meine Tochter nimmt derzeit an einer Maßnahme (Hilfe bei derAusbildungssuche) bei einem Träger in unserer näheren Umgebung teil. Fahrtkosten werden vom Job Center keine übernommen, was aber nicht weiter tragisch ist, da sie dort bequem mit dem Fahrrad hin kommt.

Bei meinem Sohn sieht das schon etwas anders aus: Zu seinem Träger kommt er mit dem Fahrrad nicht so ohne weiteres hin, so dass er also für seine Fahrtkosten selbst aufkommen muss/soll.

Auf die Frage an meine SB ob man ihn nicht auch bei dem Träger anmelden kann, bei dem seine Schwester auch schon ist (mit der Begründung er könne sich die Fahrtkosten sparen, da er da mit dem Faharrad ohne weiteres hin kommt), wurde mir (mündlich) lapidar mitgeteilt: "wir sehn das nicht gerne wenn Geschwister zusammen bei einem Träger sind".

Da dies für mich keine ausreichende Begründung ist und ich mir auch sicher bin das es keinen paragraphen gibt der dies verbietet, habe ich natürlich die Absicht dagegen Widerspruch einzulegen.

Meine Frage: Bearbeitet diesen Widerspruch meine SB? falls ja, kann ich vermutlich davon ausgehn das sie ihn unter irgendwelchen fadenscheinigen Aussagen ablehnt. Was dann? Wo kann ich dann einen erneuten Widerspruch hinschicken/abgeben wo er "neutral" behandelt wird???
Oder sollte ich den ersten Widerspruch schon gleich einer "höheren" Stelle zukommen lassen?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten

lg

Codeman
11.07.2008, 13:04
Hallo,

du selbst kannst keinen Widerspruch schreiben.Schliesslich geht es ja hier nicht um dich sondern um deinen Sohn.Wenn dann müsste er das schreiben.War er wenigstens dabei,als du mit der SB geredet hast , weil dann könnte man das als Antragstellung werten.

Ist das nicht der Fall gewesen,so sollte dein Sohn da mal hintraben und entsprechend diesen Antrag stellen in den selben Träger zu kommen.Wenn das abgelehnt wird,kann er in den Widerspruch gehen.Der Widerspruch wird durch die Widerspruchsstelle bearbeitet.Da hat die SB nix mit zu tun.

MfG
Codeman

ela1953
11.07.2008, 13:05
bekommt denn dein Sohn gar keine Vergütung dafür, dass er an der Maßnahme teilnimmt.

netzwerkela
11.07.2008, 13:19
Danke für die schnellen Antworten.

Nein, mein Sohn war nicht dabei, das war rein von mir aus ein Frage an die SB. Das er den Antrag und gegebenenfalls Widerspruch selbst einlegen muss, weiß ich und das wird er auch tun.

Meine Bedenken waren eben, dass ich auch mal (vor ca. 2 Jahren) einen Widerspruch (was mich betrifft) wegen einer (unnötigen!) Sanktion einlegte und der Widerspruch durch meine damalige SB bearbeitet und abgelehnt wurde.

Doch, mein Sohn bekommt eine Vergütung in Höhe von 160,- €(1,- € pro Std. Anwesenheit) dafür.
Aber die 60,- oder 80,- Euro Fahrtkosten könnte er sich einsparen wenn er mit dem Rad da hin käme.

LG

Rotkäppchen
11.07.2008, 15:47
Er möchte das doch bitte schriftlich beantragen. Und zwar rückwirkend ab Beginn. Dann muss die Ablehnung auch schriftlich kommen und dann kann er Widerspruch einreichen.