netzwerkela
11.07.2008, 13:00
Hallo,
meine Tochter nimmt derzeit an einer Maßnahme (Hilfe bei derAusbildungssuche) bei einem Träger in unserer näheren Umgebung teil. Fahrtkosten werden vom Job Center keine übernommen, was aber nicht weiter tragisch ist, da sie dort bequem mit dem Fahrrad hin kommt.
Bei meinem Sohn sieht das schon etwas anders aus: Zu seinem Träger kommt er mit dem Fahrrad nicht so ohne weiteres hin, so dass er also für seine Fahrtkosten selbst aufkommen muss/soll.
Auf die Frage an meine SB ob man ihn nicht auch bei dem Träger anmelden kann, bei dem seine Schwester auch schon ist (mit der Begründung er könne sich die Fahrtkosten sparen, da er da mit dem Faharrad ohne weiteres hin kommt), wurde mir (mündlich) lapidar mitgeteilt: "wir sehn das nicht gerne wenn Geschwister zusammen bei einem Träger sind".
Da dies für mich keine ausreichende Begründung ist und ich mir auch sicher bin das es keinen paragraphen gibt der dies verbietet, habe ich natürlich die Absicht dagegen Widerspruch einzulegen.
Meine Frage: Bearbeitet diesen Widerspruch meine SB? falls ja, kann ich vermutlich davon ausgehn das sie ihn unter irgendwelchen fadenscheinigen Aussagen ablehnt. Was dann? Wo kann ich dann einen erneuten Widerspruch hinschicken/abgeben wo er "neutral" behandelt wird???
Oder sollte ich den ersten Widerspruch schon gleich einer "höheren" Stelle zukommen lassen?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten
lg
meine Tochter nimmt derzeit an einer Maßnahme (Hilfe bei derAusbildungssuche) bei einem Träger in unserer näheren Umgebung teil. Fahrtkosten werden vom Job Center keine übernommen, was aber nicht weiter tragisch ist, da sie dort bequem mit dem Fahrrad hin kommt.
Bei meinem Sohn sieht das schon etwas anders aus: Zu seinem Träger kommt er mit dem Fahrrad nicht so ohne weiteres hin, so dass er also für seine Fahrtkosten selbst aufkommen muss/soll.
Auf die Frage an meine SB ob man ihn nicht auch bei dem Träger anmelden kann, bei dem seine Schwester auch schon ist (mit der Begründung er könne sich die Fahrtkosten sparen, da er da mit dem Faharrad ohne weiteres hin kommt), wurde mir (mündlich) lapidar mitgeteilt: "wir sehn das nicht gerne wenn Geschwister zusammen bei einem Träger sind".
Da dies für mich keine ausreichende Begründung ist und ich mir auch sicher bin das es keinen paragraphen gibt der dies verbietet, habe ich natürlich die Absicht dagegen Widerspruch einzulegen.
Meine Frage: Bearbeitet diesen Widerspruch meine SB? falls ja, kann ich vermutlich davon ausgehn das sie ihn unter irgendwelchen fadenscheinigen Aussagen ablehnt. Was dann? Wo kann ich dann einen erneuten Widerspruch hinschicken/abgeben wo er "neutral" behandelt wird???
Oder sollte ich den ersten Widerspruch schon gleich einer "höheren" Stelle zukommen lassen?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten
lg