netzwerkela
13.07.2008, 22:32
Meine Tochter leidet seit längerer Zeit an des öfteren an Schmerzen im Bauchraum (Magen-Darm Geschichten), hat in Kürze auch Termin zur Darmspiegelung. Außerdem Probleme an den Füßen (sie muss 6 Monate lang nachts eine Orthopädische Schiene tragen)
Bedingt dadurch hat sie auch viele Fehlzeiten bei Ihrem Träger (Maßnahme zur Hilfe bei der Ausbildungssuche).
Bedingt durch diese Fehlzeiten bekam meine T. einen Termin bei Ihrer SB um "gemeinsam" zum Amtsarzt zu gehn. Natürlich ging ich da auch mit.
Es fand keine Untersuchung statt, sondern erst mal ein Vorgespräch mit der Amtsärztin über die Krankheitsgeschichte meiner Tochter.
Was mich da aber etwas verwunderte war, das die SB die ganze Zeit über dabei anwesend war. Ich war/ und bin mir noch immer nicht sicher, ob das denn notwendig ist und man es dulden muss, das die SB dabei anwesend ist.
Vielmehr sollte es doch doch ausreichend sein, wenn die SB von der Amtsärztin nache Gespräch oder dergleichen ihren Bericht bekommt, oder?
Ist das denn nicht ein Eingriff in die Privatsphäre meiner Tochter?
Die Amtsärztin hat jetzt erst mal "vertagt", um den Bericht abzuwarten, bis das Ergebnis der Darmspieglung vorliegt.
Das meine Tochter auch während der ganzen Osterfeiertage im Krankenhaus lag hat die Amtsärztin nicht allzu sehr interessiert.
Jugendliche legen sich scheinbar gerne mal an Feiertagen ins KH und lassen sich pieksen und müssen nüchtern bleiben im Falle einer OP, die dann doch nicht stattfindet weils dann doch nicht (wie erst von Ärzten vermutet) der Blinddarm ist, sondern ein heftiger Darminfekt.
Muss meine T. die SB beim nächsten Termin dabei dulden??? denn sobald sie ja dann das Ergebnis hat muss sie damit ja wieder bei der Aä vorsprechen.
Kann man die SB auch wechseln? Sie hat sich u.a. auch in die Privatsphäre meines Sohnes gehängt, der mit dem Arbeitsamt nichts am Hut hat.
LG
Bedingt dadurch hat sie auch viele Fehlzeiten bei Ihrem Träger (Maßnahme zur Hilfe bei der Ausbildungssuche).
Bedingt durch diese Fehlzeiten bekam meine T. einen Termin bei Ihrer SB um "gemeinsam" zum Amtsarzt zu gehn. Natürlich ging ich da auch mit.
Es fand keine Untersuchung statt, sondern erst mal ein Vorgespräch mit der Amtsärztin über die Krankheitsgeschichte meiner Tochter.
Was mich da aber etwas verwunderte war, das die SB die ganze Zeit über dabei anwesend war. Ich war/ und bin mir noch immer nicht sicher, ob das denn notwendig ist und man es dulden muss, das die SB dabei anwesend ist.
Vielmehr sollte es doch doch ausreichend sein, wenn die SB von der Amtsärztin nache Gespräch oder dergleichen ihren Bericht bekommt, oder?
Ist das denn nicht ein Eingriff in die Privatsphäre meiner Tochter?
Die Amtsärztin hat jetzt erst mal "vertagt", um den Bericht abzuwarten, bis das Ergebnis der Darmspieglung vorliegt.
Das meine Tochter auch während der ganzen Osterfeiertage im Krankenhaus lag hat die Amtsärztin nicht allzu sehr interessiert.
Jugendliche legen sich scheinbar gerne mal an Feiertagen ins KH und lassen sich pieksen und müssen nüchtern bleiben im Falle einer OP, die dann doch nicht stattfindet weils dann doch nicht (wie erst von Ärzten vermutet) der Blinddarm ist, sondern ein heftiger Darminfekt.
Muss meine T. die SB beim nächsten Termin dabei dulden??? denn sobald sie ja dann das Ergebnis hat muss sie damit ja wieder bei der Aä vorsprechen.
Kann man die SB auch wechseln? Sie hat sich u.a. auch in die Privatsphäre meines Sohnes gehängt, der mit dem Arbeitsamt nichts am Hut hat.
LG