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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwesenheit der SB beim Amtsarzt


netzwerkela
13.07.2008, 22:32
Meine Tochter leidet seit längerer Zeit an des öfteren an Schmerzen im Bauchraum (Magen-Darm Geschichten), hat in Kürze auch Termin zur Darmspiegelung. Außerdem Probleme an den Füßen (sie muss 6 Monate lang nachts eine Orthopädische Schiene tragen)
Bedingt dadurch hat sie auch viele Fehlzeiten bei Ihrem Träger (Maßnahme zur Hilfe bei der Ausbildungssuche).

Bedingt durch diese Fehlzeiten bekam meine T. einen Termin bei Ihrer SB um "gemeinsam" zum Amtsarzt zu gehn. Natürlich ging ich da auch mit.
Es fand keine Untersuchung statt, sondern erst mal ein Vorgespräch mit der Amtsärztin über die Krankheitsgeschichte meiner Tochter.
Was mich da aber etwas verwunderte war, das die SB die ganze Zeit über dabei anwesend war. Ich war/ und bin mir noch immer nicht sicher, ob das denn notwendig ist und man es dulden muss, das die SB dabei anwesend ist.
Vielmehr sollte es doch doch ausreichend sein, wenn die SB von der Amtsärztin nache Gespräch oder dergleichen ihren Bericht bekommt, oder?
Ist das denn nicht ein Eingriff in die Privatsphäre meiner Tochter?

Die Amtsärztin hat jetzt erst mal "vertagt", um den Bericht abzuwarten, bis das Ergebnis der Darmspieglung vorliegt.
Das meine Tochter auch während der ganzen Osterfeiertage im Krankenhaus lag hat die Amtsärztin nicht allzu sehr interessiert.

Jugendliche legen sich scheinbar gerne mal an Feiertagen ins KH und lassen sich pieksen und müssen nüchtern bleiben im Falle einer OP, die dann doch nicht stattfindet weils dann doch nicht (wie erst von Ärzten vermutet) der Blinddarm ist, sondern ein heftiger Darminfekt.

Muss meine T. die SB beim nächsten Termin dabei dulden??? denn sobald sie ja dann das Ergebnis hat muss sie damit ja wieder bei der Aä vorsprechen.

Kann man die SB auch wechseln? Sie hat sich u.a. auch in die Privatsphäre meines Sohnes gehängt, der mit dem Arbeitsamt nichts am Hut hat.

LG

fragi
14.07.2008, 15:34
Hallo netzwerkela,

Muss meine T. die SB beim nächsten Termin dabei dulden??? denn sobald sie ja dann das Ergebnis hat muss sie damit ja wieder bei der Aä vorsprechen.

Nein. Dafür gibts keine rechtliche Grundlage. Sie kann sich zwar einen Beistand mitnehmen, aber die Amtsseite hat dort normal nichts zusuchen.

Als Hinweis: Normal untersucht der Amtsarzt auch nicht, sondern wertet nur andere Ärztliche Unterlagen aus.

Kann man die SB auch wechseln? Sie hat sich u.a. auch in die Privatsphäre meines Sohnes gehängt, der mit dem Arbeitsamt nichts am Hut hat.

Nein, so einfach ist das nicht. Es muss schon ein Verstoß oder ähnliches vorliegen.
Du könntest dich natürlich an den Vorgesetzten wenden, auf das fehlende Vertrauen zw. SB und euch hinweisen und drum bitten, da dies doch die "zusammarbeit" schädigt und nicht dienlich ist.
Nur einen Rechtsanspruch gibts nicht.

Seebarsch
14.07.2008, 15:41
Hallo zusammen,
die Anwesenheit des SB bei der "Untersuchung" ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Regelungen, sondern auch gegen die für die Agentur geltenden Regelungen für den ärztlichen Dienst!
Hier ist eine eindeutige und heftige Beschwerde bei dem Dienstvorgesetzten (Amtsleiter) anzubringen!
Das ist so ziemlich das dollste was ich bisher gehört habe!
:wut:

Rotkäppchen
14.07.2008, 16:05
Ich würde da auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Die Frau hat in ihrem Büro zu bleiben und dafür zu sorgen, dass dort die Arbeit gemacht wird. Und den ärztlichen Befund bekommt sie erst, wenn deine Tochter eine Schweigepflichtsentbindung macht. Falls sie sie macht. Ich würde das mal

1. Dem Datenschutzbeauftragten berichten

2. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Leitung der ARGE machen.

Sag mal, und die Amtsärztin hat das einfach zugelassen?

jette
14.07.2008, 21:58
Oh man, das habe ich bisher auch noch nicht gehört, dass eine Vermittlerin mit zum Amtsarzt geht.
Mal abgesehen davon, dass sie da rein rechtlich nichts zu suchen hat, was bringt ihr das, dass sie persönlich mit dabei ist? Sie erhält später das Gutachten mit dem sie dann das weitere Vorgehen bzgl. Vermittlung mit der Tochter besprechen kann.

Also, sollte nochmal ein Termin beim Amtsarzt bevorstehen, dann auf keinen Fall die Vermittlerin dulden. Sie hat dort einfach nichts zu suchen und soll sich eben gedulden bis der Amtsarzt das Gutachten ihr zugestellt hat.

netzwerkela
14.07.2008, 22:24
Danke für die schnellen Antworten. Sowas in der Art hatte ich ja schon vermutet, war mir aber nicht sicher.
Sag mal, und die Amtsärztin hat das einfach zugelassen?

Ja, hat sie. Scheinbar machen sie das öfter???!!! Denn wenn es außergewöhnlich wäre, hätte denke ich, die Amtsä. das nicht so ohne weiteres zugelassen, zumindest hätte sie dann wohl gefragt ob es meiner Tochter wäre.
Naja, das war der erste Besuch überhaupt bei einem Amtsarzt und das es "nur" ein Gespräch ist, war ich mir nicht sicher ob das zulässig ist.

Natürlich werde ich jetzt Beschwerde einlegen, das kommt zu der anderen Beschwerde eben mit dazu.
Denn da nahm sie sich ja heraus, bei der Bewährungshelferin (Vertretung) meines Sohnes anzurufen und zu behaupten, keiner wüsste wo er sei und sie mache sich Sorgen das er vielleicht "abgerutscht" ist.
Hallo????? Sie hat mit meinem Sohn nichts am Hut und ruft dort an und bringt ihn möglicherweise mit solchen Aussagen noch in Schwierigkeiten. Hätte sie mich gefragt, hätte sie die passende Antwort bekommen, sie ruft mich sonst auch wegen jedem Mist an.
1. Es geht sie nichts an wo mein Sohn ist, er hat mit dem Arbeitsamt nichts zu tun und wohnt auch nicht bei mir.
2. was sollte diese Aussage "sie macht sich sorgen das er vielleicht abgerutscht ist" Wie kommt sie zu einer solchen "vermutung"???
3. Selbst wenn dem so wäre, ist es nicht ihr Job!

Mein Gott bin ich froh, das ich ab morgen wieder nen Job hab, ob der Verdienst allerdings reicht um ganz von der ARGE weg zu kommen bleibt abzuwarten.

LG

fragi
14.07.2008, 22:29
Mein Gott bin ich froh, das ich ab morgen wieder nen Job hab, ob der Verdienst allerdings reicht um ganz von der ARGE weg zu kommen bleibt abzuwarten.

Dann empfehle ich dir ggf. mal über Wohngeld nachzudenken wenn es reichen würde und so auf Leistungen nach dem SGB II komplett zu verzichten.

jette
14.07.2008, 22:30
Mein Gott bin ich froh, das ich ab morgen wieder nen Job hab, ob der Verdienst allerdings reicht um ganz von der ARGE weg zu kommen bleibt abzuwarten.LG
Vielleicht reicht er ja zumindest aus um Wohngeld zu beantragen, dann bist du auch von der Arge weg. Einfach mal ausrechnen lassen, wenn du weißt wie hoch dein monatliches Einkommen ist.